Hallo zusammen, vielleicht hat jemand einen Rat für mich zum Thema Betriebsurlaub.

Kann ein Betrieb verlangen, dass die Mitarbeiter 4 von 6 Urlaubswochen in den Sommerferien nehmen, obwohl nur ein Teilbereich des Betriebes aufgrund von Schulferien pausieren muss?

Es handelt sich um eine Bildungsstätte, die Schulklassen betreut, daneben noch einen allgemeinen Seminarbetrieb mit Unterkunft/Verpflegung unterhält und zusätzlich einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Tieren bewirtschaftet. Der allgemeine Seminarbetrieb läuft bisher in den Sommerferien in eingeschränkter Form weiter, eine Änderung ist nicht angedacht.
Der Betriebsurlaub soll für alle gelten (Verwaltung, Hauswirtschaft, Betreuer der Schulklassen, Tierpfleger), Ausnahmen soll es lediglich für die Mitarbeiter der Landwirtschaft geben (Ernte!).

Nun gibt es ja dieses BAG-Urteil, wonach max. 3/5 des Jahresurlaubes durch Betriebsurlaub gebunden werden soll (oder darf, im Internet wird es unterschiedlich dargestellt). Darauf wurde erfolglos hingewiesen.

Wie ist die Rechtslage, wenn die MAV (die es gibt) in Kenntnis des BAG-Urteils dem Antrag des Betriebsleiters zustimmt? Hilft dann nur noch Einzelklage?
Muss bei Betriebsurlaub zwingend der komplette Betrieb ruhen oder kann er auch für Teilbereiche angeordnet werden?
Wenn eine Regelung für Teilbereiche denkbar ist, wie sollte so etwas dann formal korrekt passieren? Welche Schritte sind erforderlich?