Erstellt am 18.07.2008 um 16:16 Uhr von Immie
Dann fragt doch mal "offiziell" nach.
Erstellt am 19.07.2008 um 11:01 Uhr von peanuts
Erstens kann in einem Betrieb mit Betriebsrat durch die Geschäftsführung kein Betriebsurlaub angeordnet werden.
Zweitens ist der Arbeitgeber an vereinbarten/genehmigten Betriebsurlaub gebunden, d.h. dass AN nicht gezwungen werden können, arbeiten zu müssen.
Drittens kann Betriebsurlaub auch nur für bestimmte Betriebsteile/Abteilungen vereinbart werden.
"Bei der Vereinbahrung im Januar hat der BR nur mit Hinweis auf "Gleiches Recht für alle" zugestimmt."
Diese Vereinbarung hört sich ziemlich schwammig an. Entweder habt Ihr zugestimmt, dass der gesamte Betrieb im August für zwei Wochen wegen Betriebsurlaub geschlossen wird oder nicht.
Erstellt am 19.07.2008 um 12:29 Uhr von jotim
Hallo Foo,
alle Kollegen hier haben Recht. Ich würde die GF ansprechen und zunächst mal die Einhaltung der Vereinbarung fordern. Wenn es gute Gründe gibt, in den zwei Wochen doch mit kleiner Mannschaft zu arbeiten (wegen guter Aufträge o.ä.), was ja dem BR auch wichtig sein könnte, dann solltet ihr dazu eine Zusatzvereinbarung treffen, die z.B. dem Grundstz "gleiches Recht für alle" entsprechend eine allgemeine Abfrage nach FREIWILLIGER Arbeit in den zwei Wochen anbietet, evtl. damit einen garantierten Ersatz-Urlaubs-Zeitraum vereinbaren und damit auch die Betriebsnähe des BR aufzeigen. Jedoch ist das Problem der "Auswahl" dann u.U. gegeben, wenn sich mehr Leute melden, wie vielleicht gebraucht werden. Dann muss evtl. aufgeteilt werden, oder eine Art Auswahl getroffen werden. Das kann heikel werden.