W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Darf im Betriebsurlaub gearbeitet werden?

F
foo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

bei uns im Betrieb wurde Anfang des Jahres ein Betriebsurlaub(2 Wochen) für August beschlossen und auch vom BR abgesegnet.

Jetzt habe ich von inoffizieller Seite erfahren das einige Mitarbeiter von Abteilungsleitern gefragt wurden, ob sie nicht doch arbeiten könnten.

Meiner Meinung nach darf in einem von der Geschäftsleitung angeordneten Betriebsurlaub nicht gearbeitet werden, oder? Bei der Vereinbahrung im Januar hat der BR nur mit Hinweis auf "Gleiches Recht für alle" zugestimmt.

6.55503

Community-Antworten (3)

I
Immie

18.07.2008 um 18:16 Uhr

Dann fragt doch mal "offiziell" nach.

P
Peanuts

19.07.2008 um 13:01 Uhr

Erstens kann in einem Betrieb mit Betriebsrat durch die Geschäftsführung kein Betriebsurlaub angeordnet werden.

Zweitens ist der Arbeitgeber an vereinbarten/genehmigten Betriebsurlaub gebunden, d.h. dass AN nicht gezwungen werden können, arbeiten zu müssen.

Drittens kann Betriebsurlaub auch nur für bestimmte Betriebsteile/Abteilungen vereinbart werden.

"Bei der Vereinbahrung im Januar hat der BR nur mit Hinweis auf "Gleiches Recht für alle" zugestimmt."

Diese Vereinbarung hört sich ziemlich schwammig an. Entweder habt Ihr zugestimmt, dass der gesamte Betrieb im August für zwei Wochen wegen Betriebsurlaub geschlossen wird oder nicht.

J
jotim

19.07.2008 um 14:29 Uhr

Hallo Foo, alle Kollegen hier haben Recht. Ich würde die GF ansprechen und zunächst mal die Einhaltung der Vereinbarung fordern. Wenn es gute Gründe gibt, in den zwei Wochen doch mit kleiner Mannschaft zu arbeiten (wegen guter Aufträge o.ä.), was ja dem BR auch wichtig sein könnte, dann solltet ihr dazu eine Zusatzvereinbarung treffen, die z.B. dem Grundstz "gleiches Recht für alle" entsprechend eine allgemeine Abfrage nach FREIWILLIGER Arbeit in den zwei Wochen anbietet, evtl. damit einen garantierten Ersatz-Urlaubs-Zeitraum vereinbaren und damit auch die Betriebsnähe des BR aufzeigen. Jedoch ist das Problem der "Auswahl" dann u.U. gegeben, wenn sich mehr Leute melden, wie vielleicht gebraucht werden. Dann muss evtl. aufgeteilt werden, oder eine Art Auswahl getroffen werden. Das kann heikel werden.

Ihre Antwort