Erstellt am 15.12.2015 um 20:43 Uhr von moreno
Auf Arbeit gehen und seine Arbeit anbieten und dann über Gewerkschaft oder Anwalt die Stunden geltend machen um so mehr umso besser der Chef wird sich freuen ;-)
Erstellt am 16.12.2015 um 08:13 Uhr von gironimo
Bist Du BR? Dann an den § 87 Abs. 1 BetrVG denken. Auch bei der Verkürzung der Arbeitszeit besteht eine Mitbestimmung und der AG kann nicht einfach anordnen. Droht mit § 23 Abs.3 BetrVG.