Erstellt am 11.02.2008 um 11:15 Uhr von packer
Hi xxloli,
ich kann Eure Lage nicht beurteilen, aber generell weiß ich, daß dieses eine sehr schwierige Situation für den BR darstellt. Lässt er es einmal zu, daß zur Beschäftigungssicherung Lohnkürzungen etc. stattfinden, dann ist der AG oft in der Position noch mehr zu verlangen. Geholfen hat dieses in der Vergangenheit eher selten...
Der BR muß ja alle 3 Monate eine Betriebsversammlung machen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, so begeht er eine grobe Amtspflichtsverletzung und kann dementsprechend bestraft werden, notfalls mit Amtsentzug.
Die stille Art ist oftmals notwendig um Stimmungsmache und Gerüchten während einer Verhandlung aus dem Weg zu gehen. Während Tarifverhandlungen gilt sogar ein Schweigegebot! Also eher normale Praxis.
ich würde an Deiner Stelle mal meinen zuständigen Gewerkschaftssekretär aufsuchen und ihn fragen was Sache ist. Es scheint Eurem Betrieb ja eh nicht allzu gut zu gehen. Oder besucht den BR doch mal während der Sprechzeiten und klärt das auf!
Generell sollte der BR das Vertrauen der Belegschaft haben und somit auch frei agieren können. Oftmals spielen so viele Faktoren in so eine Diskussion mit hinein, die sich der nicht BRler oftmals noch nicht mal ansatzweise vorstellen kann.
gruß vom packer
Erstellt am 11.02.2008 um 11:31 Uhr von xxloli
wenn es unserer Firma schlechtgehen würde währe ich der erste der Verzichten würde !
Aber wenn der Arbeitgeber auch noch kunt gibt wieviel 100 Mio. Gewinn er gemacht hat und fürs nächste Jahr noch eine Gewinn optimierung anstrebt, dann ist das ganze für mich ne Abzocke...
im übrigen wird bei uns nur 2 mal im Jahr eine Betriebsversammlung abgehalten.
Erstellt am 11.02.2008 um 12:09 Uhr von Frank B
Da hat sich der BR aber ein Kuckucksei ins Nest legen lassen. Wie kann man sich auf solche Sachen einlassen, wenn das Unternehmen Gewinne schreibt? Hat sich der BR schon mal mit wirtschaftlichen Kennzahlen des Unternehmens befasst?
Manchmal meinen es eben auch Betriebsräte zu gut und machen dadurch viel Unfug. Auf welcher Grundlage bekommt ihr Zuschläge? Gilt ein TV?
Erstellt am 11.02.2008 um 12:40 Uhr von Fragender
Auf welcher Grundlage werden denn die Prozente gezahlt?
Ich meine der Bertriebsrat kann nur dann einen Verzicht zu stimmen, wenn die Zahlung auf Grundlage einer Betriebsvereinbarung gezahlt wird.
Ansonsten könnt ihr sehr wahrscheinlich auch die zurückliegenden Zahlungen nachfordern.
Erstellt am 11.02.2008 um 12:52 Uhr von xxloli
Hi Frank,
unsere zuschläge bekommen wir schon seit über 35 Jahren.
weil wir eine 6 bzw 7 Tage Woche haben ihrgend wie so hängt das zusammen. diese Abmachung wurde irgend wann anfang der 70er gemacht und darüber existiert leider kein schriftstück mehr.
Eigentlich wollen wir, die Belegschaft nur eine umfrage (Abstimmung)erreichen, was der Betribsrat nicht will (warum auch immer) , weil es ja um unser Geld geht (ca.280€ netto).
Im übrigen war ich vor ca. 25 Jahren selber im BR (8 Jahre) und habe immer zwei Grundsätze gehabt .
1: Ich habe mich niemals erpressen lassen !
2: Ich habe mich niemals bestechen lassen !
gruß xxloli
Erstellt am 11.02.2008 um 13:54 Uhr von Der alte Heini
Kann ein BR mit dem AG eine Lohnverzicht für Mitarbeiter, auch wenn es nach diesen Sachverhalt genannte Zulagen sind, überhaupt vereinbaren?
Ich würde er sagen nein, das kann ein Betriebsrat nicht.
Und wenn solche Vereinbarungen trotzdem geschlossen werden,
dürften sie nichtig sein.
Der Arbeitnehmer müsste seinen Anspruch selber durchsetzen.
Erstellt am 11.02.2008 um 14:28 Uhr von xxloli
ja genau das habe ich mir auch schon gedacht und was soetwas für konsequenzen nach sich zieht brauche ich wohl nicht zu sagen... Armes Deutschland
Aber ich denke, das ich es erstmal abwarten werde, und wenn es mir zu sehr gegen den strich geht werde ich für mich entscheiden was zu tun ist.
Vielen dank für euer Gespräch...
gruß xxloli
"Nicht diejenigen sind zu fürchten, die anderer Meinung sind, sondern diejenigen, die anderer Meinung sind, aber zu feige, es zu sagen."
Erstellt am 11.02.2008 um 15:03 Uhr von Frank B
xxloli, wenn du schreibst seit über 35 Jahre werden die Zuschläge gezahlt, vielleicht steht es ja irgendwo im Arbeitsvertrag. Vielleicht steht da auch ein Hinweis auf irgendeine Anlehnung an einen TV. Wer weiß?
Der §77 Abs.3 BetrVG sollte mal im BR diskutiert werden! Auch wenn kein Tarifvertrag im Unternehmen gilt, so sind bestimmte Angelegenheiten nur und ausschliesslich durch Tarifvertragsparteien zu regeln.