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Dürfen die pauschal bezahlten Überstunden bei dem Gleitzeitkonto als Soll-Arbeitszeit gerechnet werd

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dischilli
Mrz 2018 bearbeitet

Hallo, ich hoffe, ich stelle meine Frage hier richtig. Dazu muß ich erstmal den Sachverhalt schildern. In meiner Firma gibt es zweierlei Arbeitsverträge, einen leistungsorientierten Vertrag der eine 39 Std.-Woche bei einem Grundlohn + eine Leistungsprämie beschreibt (Variante 1) und einen Vertrag der einen Grundlohn (39 Std Woche) + eine Überstundenpauschale (38 Std. / Monat) beschreibt (Variante 2). Bei beiden Verträgen wird jeweils ein Gleitzeitkonto geführt. Bei dem leistungsorientierten Vertrag wird allerdings eine Soll-Arbeitszeit von den 39 Std / Woche zugrunde gelegt und bei dem anderen Vertrag werden die 38 pauschal bezahlten Überstunden mit zur Soll-Arbeitszeit gerechnet, d.h. bei Variante 1 hat man eine Soll-Arbeitszeit von ca. 160 Std / Monat und bei Varaiante 2 eine Soll-Arbeitszeit von ca. 200 Std / Monat. Für die Arbeitnehmer die also die Überstundenpauschale bekommen besteht so gut wie keine Möglichkeit Plusstunden auf ihren Konto zu sammeln, da die tägliche Arbeitszeit bei nahezu 10 Std / Tag liegt. Meine Frage also: Dürfen die pauschal bezahlten Überstunden bei dem Gleitzeitkonto als Soll-Arbeitszeit gerechnet werden und darf man bei einem Vertrag wie Variante 2 überhaupt ein Gleitzeitkonto führen?

Sollte man die pauschal bezahlten Überstunden nicht zur Soll-Arbeitszeit rechnen dürfen, wäre ich über einen Hinweis in einem Urteil oder gar Gesetz dankbar.

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Community-Antworten (5)

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Rollie

03.06.2005 um 20:21 Uhr

Vorab würde ich an sich mal klären, wie sich das in Einklang mit dem Arbeitszeitgesetz bringen läßt.

Sind die MA der Variante 2 verpflichtet, die 38 Stunden Mehrarbeit erbringen zu müssen ?

Besteht ein Betriebsrat ?

Besteht Tarifbindung ?

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dischilli

03.06.2005 um 20:51 Uhr

Es gibt keinen Beriebsrat und es gibt auch keine schriftl. Verpflichtung diese 38 Überstunden abzuleisten. Jedoch werden die nicht abgeleisteten Stunden als Minusstunden eingetragen. Wieso? Müsste der AG nicht auch von den Stunden ausgehen für die Grundgehalt gezahlt wird? Wer kann mir denn noch sagen an wem ich mich wenden muß um zu erfahren wann ich wie wo einen Betriebsrat gründen kann?

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Rollie

05.06.2005 um 14:46 Uhr

Gut, es mögen Minusstunden anfallen, weil der AG ja für Leistung zahlt, die nicht erbracht werden.

Für die Gründung eines Betriebsrats findest Du auf der Seite http://www.betriebsrat.com/index_visit.htm schon mal viel Basisinformationen. Des weiteren unterstützen auch Gewerkschaften einen bei der Bildung eines Betriebsrats

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MaJoK

03.03.2018 um 10:15 Uhr

Habe es gelöscht, ist ja schon 13 Jahre her :) Sicher geklärt zwischenzeitlich.

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celestro

03.03.2018 um 11:53 Uhr

Du hast gar nichts gelöscht. Und würdest Du keine Posts von vor 13 Jahren kommentieren, würden die auch nicht nach oben kommen.

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