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Wegezeiten Dienstreise im Ausland

S
StefanR
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, zur Unterstützung des Produktionsstandortes werden Deinstreisen nach Thailand (1-4Wochen) unternommen. Ein Shuttle bringt MA täglich vom Hotel zum Werk und wieder zurück (90-120Min).

Abfahrt Hotel: 07:00 Werk: 08:30-18:00 Ankunbft Hotel:19:300

Die Wegezeit wird nicht als Arbeitszeit angesehen und somit kein Freizeitausgleich genehmigt (Gleitzeitsystem).

  1. Frage: Von meinem Verständnis des Manteltarif und ist dies leider korrekt?
  2. Der Weg wurde anscheinend bis vor einige Moaten noch als AZ angesehen und entsprechend als Gleitzeit gutgeschrieben. Kann daraus eine betriebliche Übung folgen?

Dank im Voraus

Stefan R.

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Community-Antworten (3)

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gironimo

09.12.2015 um 19:02 Uhr

Ihr bezieht Euch also auf Eure bestehende BV Arbeitszeit (oder?)? Da kann der AG jedenfalls nicht eigenständig andere Vorgehensweisen durchführen. Fordert den AG auf, sich entweder mit dem BR zu einigen oder es zu unterlassen, eigene Regeln zu definieren.

Es hilft immer erst einmal den AG zu fragen, warum er von seinen bisherigen Regeln abgewichen ist.

S
StefanR

09.12.2015 um 20:17 Uhr

In der BV ist (leider) kein Bezug auf Dientsreisen genommen. Die unter 2) erwähnte Gleitzeitanrechnung des Weges per Shuttle zum Firma/zurück wurde bis vor einiger Zeit einfach mitgerechnet, jetzt nicht mehr. Daher die Frage nach der Übung da sich vom TV/Gesetz mMn nichts geändert hat aber einfach die ungeregelte Gleitzeitanrechnung ohne Begründung geändert wird.

Der AG bezieht sich auf MTV/Gesetz. Wegezeiten müssen nicht angerechnet werden. Keine AZ da weder selbst gefahren noch Arbeit für den Weg angewiesen wird (Präsi vorbereiten, Berichte, o.Ä.).

StefanR

I
ickederdicke

14.12.2015 um 14:34 Uhr

Versteh ich nicht ganz, für mich ist der gesamte Zeitraum ( 1-4 Wochen ) eine Dienstreise, bei mir wurde immer die Zeit Hotel raus-Hotel rein als AZ gebucht. Und,Hotelzeit ist ja auch keine richtige Freizeit wie zuhause zu sein.

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