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Aushändigung von Überstundenlisten

D
Datakill
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

wir befassen uns aktuell mit einer BV zum Thema "Arbeitszeit". In dem Zusammenhang interessiert uns die Anzahl der aufgelaufenen Überstunden der einzelnen Kollegen. Die GF will uns Einsicht gewähren, aber keine nachvollziehbare Liste aushändigen.

Haben wir ein Anrecht auf eine Liste? Wenn ja, wo und wie begründet?

Danke für die Hilfe!

1.96008

Community-Antworten (8)

A
AlterMann

07.12.2015 um 15:20 Uhr

Ganz grundsätzlich könnt Ihr eine BV sinnvollerweise nur verhandeln, wenn Euch die dafür notwendigen Informationen vorliegen. Also: Wieviele Überstunden sind bei wem aufgelaufen, wieviele wurden ausbezahlt, wieviele ausgeglichen usw. Dass der AG Euch diese Infos nicht geben will, deutet dezent darauf hin, dass er Euch über den Tisch ziehen will. An Eurer Stelle würde ich ihm mitteilen, dass der BR unter diesen Umständen überlegt, seine zustimmung zu Überstunden ganz zu verweigern.

G
gironimo

07.12.2015 um 18:55 Uhr

Im § 80 Abs. 2 BetrVG steht: "Zur Durchführung seiner Aufgaben nach diesem Gesetz ist der Betriebsrat rechtzeitig und umfassend vom Arbeitgeber zu unterrichten;(...) Dem Betriebsrat sind auf Verlangen jederzeit die zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen

also zur VERFÜGUNG zustellen.

K
Kölner

08.12.2015 um 09:04 Uhr

Ich überlege die ganze Zeit, ob der AG eine Liste für den BR anfertigen muss, die er gar nicht hat...

S
stehipp

08.12.2015 um 11:09 Uhr

Hallo Kölner,

ob es nun eine Liste ist, oder eine andere Unterlagen (Ausdruck der einzelnen Arbeitszeitkonten/Aufstellung der ausbezahlten Überstunden.......) ist ja wohl unerheblich.

Wichtig ist doch die Aussage, dass der AG die erforderlichen Unterlagen/Informationen zur Verfügung stellen muss und zwar in einer Form, mit der man auch was anfangen kann.

I
Immie

08.12.2015 um 14:13 Uhr

stehipp, jep, muss er, aber nur in der Form, in der sie eh schon vorliegen. Das heißt, hat er eine Liste, sollte er sie aushändigen. Wenn man böse sein möchte, kann man natürlich keine mehr genehmigen, bis man weiß, wer wieviele hat.

R
ruddie

12.12.2015 um 21:18 Uhr

Hallo datakill,

ist echt unfassbar was es alles so gibt. 1.Der AG müsste ja (eigentlich) die Überstunden erst von Euch genehmigen lassen. 2. Wenn er das schon nicht tut, dann muss er wenigstens Euch Einblick in die gegenwärtigen Überstundenstände geben. 3. In Eure BV-Arbeitszeit sollte 1. und 2. d.h. Genehmigung von Überstunden und Auflistung von Überstundenständen geregelt sein. Ich empfehle sehr für diese BV eine Schulung zu besuchen, oder Sachkundigen Rat hinzu zu holen.

K
Kölner

12.12.2015 um 21:23 Uhr

Kannst du was anderes auch noch, als permanent zu Schulungen zu raten? Das nervt völlig und wird in dem Fragesteller in diesem Falle nicht gerecht.

D
Datakill

15.12.2015 um 12:27 Uhr

Vielen Dank für die rege Diskussion. Ich habe Argumente daraus vorgetragen und inzwischen haben wir die Überstundenliste. Geht doch! :-)

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