W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Teilnahmebescheinigung - Anspruch des Arbeitgebers auf Aushändigung?

T
TOM444
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, Der Arbeitgeber verlangt eine Teilnahmebescheinigung für ein besuchten Lehrgang "Grundlagen Betriebsrat". Diese Bescheinigung soll im Schulungsordner für alle durchgeführten Schulungen des Betriebes hinterlegt werden. Auch sollen die gesamten Schulungen im Schulungsplan (DIN ISO 9001-2000) aufgeführt werden. Besteht ein Anspruch des Arbeitgebers auf die Aushändigung meiner Teilnahmebescheinigung?

6.22103

Community-Antworten (3)

K
Konrad

13.09.2007 um 18:14 Uhr

Hallo TOM444 Die Schulungen des BR beschließt der BR selber, Grundlage ist § 37.6 und § 40 BetrVG. Der Arbeitgeber erhält zumindest als Nachweis den Beschluß mit Zeitraum der BR Schulung und die Rechnung.

Einen rechtlichen Anspruch einer ausführlichen Teilnahmebescheinigung mit Lerninhalten hat AG jedenfalls nicht. Außerdem hat BR keine Pflicht sich im Schulungsplan Zertifizierung nach ISO 9001 zu veröffentlichen.

K
Kölner

13.09.2007 um 20:15 Uhr

@Konrad Ich bin da etwas anderer Meinung... ...wenn ein ganzer Betrieb evaluiert wird, darf im Rahmen des QM der BR eine Teilnahmebescheinigung verweigern?

DAH
Der alte Heini

13.09.2007 um 21:42 Uhr

Die Teilnahmebescheinigung kann verweigert werden, wenn der Seminarbesuch in der Freizeit stattfand und selbst bezahlt wurde. Ansonsten dürfte die Forderung des AG rechtens sein.

Ihre Antwort