Guten Tag, dem stellvertretenden Vorsitzenden des Betriebsrates soll vom Arbeitgeber wegen des Vorwurfs des Betrugs fristlos gekündigt werden. Der Betriebsrat hat der Kündigung nicht zugestimmt. Der Arbeitgeber hat daraufhin beim Arbeitsgericht einen Antrag auf Zustimmungsersetzung durch das Arbeitsgericht gestellt. Ich habe als Vorsitzender des Betriebsrats vom Arbeitsgericht eine Ladung zur Güteverhandlung mit Kopien der vom Arbeitgeber an das Gericht übersandten Unterlagen zugeschickt bekommen.
Nur dem Vorstand des Betriebsrates habe ich diese Unterlagen in Kopie zur Verfügung gestellt.
Ein Betriebsratsmitglied fordert diese Unterlagen auch für sich. Ich habe dies mit dem Hinweis abgelehnt, dass ich es nicht für erforderlich halte alle Betriebsratsmitglieder durch Aushändigung von Kopien der Unterlagen zu informieren. Eine mündliche Information über die vom Arbeitsgericht übersandten Unterlagen habe in der letzten Betriebsratssitzung vorgenommen.
Hat das Betriebsratsmitglied Anspruch auf Aushändigung von Kopien der Unterlagen?