Erstellt am 04.06.2007 um 16:00 Uhr von DocPille
Natürlich hat er Anspruch.Ihr seit ein Gremium,nicht Einzelkämpfer.Mit welcher Begründung darf nur der Vorsitzende und sein Stellv. diese Unterlagen sehen??
Erstellt am 04.06.2007 um 16:10 Uhr von Mona-Lisa
@Ernst,
BR-Vorstand? Was sind dann die anderen BR-Mitglieder????
Kopien würde ich an deiner Stelle auch nicht rausgeben! Jedes BR-Mitglied kann die Unterlagen im BR-Büro einsehen und wurden ja auch von dir in der Sitzung informiert!
Erstellt am 04.06.2007 um 18:01 Uhr von betriebliche trübung
hallo ernst,
verabschiede dich von dem gedanken, dass du ein vorstand bist. du bist der erfüllungsgehilfe vom br. mehr nicht.
Erstellt am 04.06.2007 um 19:16 Uhr von paula
Auch wenn es nur eine Ladung gibt. Bei einem Zustimmungsersetzungsverfahren ist der BR Verfahrensbeteiligter und nicht einzelne BRM. Daher seid ihr alle betroffen!
Also solltet Ihr vor dem Gerichtstermin evtl. noch einmal über den Fall reden. Wie sieht es mit der Vergleichsbereitschaft aus etc. Das wird nämlich das Gericht sicher fragen (dazu ist es nämlich gesetzlich verpflichtet)
Erstellt am 04.06.2007 um 19:35 Uhr von Kölner
Erstellt am 04.06.2007 um 20:02 Uhr von paula
@Kölner
das Gericht muss fragen. Die Prozessförderungspflicht gebietet dies in jedem Verfahrsstand. Sicher in diesem Fall eher unwahrscheinlich, dass man da eine Lösung erzielt.
Aber ein Vergleich in solchen Verfahren könnte ja wie folgt lauten:
1. Die Parteien stimmen darüber ein, dass die gegen das BRm xy erhobenen verhaltensbedingten Kündigungsgründe vom Antragssteller (sprich AG) nicht weiter aufrecht erhalten werden.
2. Vor Ablauf des .... wird der AG keinen weiteren Antrag beim Antragsgegner auf Zustimmung zur Kündigung des BRM stellen.
Auch so was soll es geben....
Ich finde halt immer, dass über diese Verfahren sollte im BR offen gesprochen werden, da ansonsten es später nach einem Vergleich oft böses Blut gibt...
Erstellt am 04.06.2007 um 20:17 Uhr von Kölner
@paula
d'accord!
Aber...das ist ja weniger ein Vergleich!
Zumal:
Geht es in diesem Fall nicht eher um eine Zustimmungsersetzung zur Kündigung eines BRM?
Ist der BR hier nicht "nur" Zeuge?
Verfahrensbeteiligte sind doch AG und BRM, oder?
Erstellt am 04.06.2007 um 20:21 Uhr von JoK
Hallo Koelner,
Du schriebst:
> Ist der BR hier nicht "nur" Zeuge?
> Verfahrensbeteiligte sind doch AG und BRM, oder?
Ich koennte mir noch vorstellen, dass der BR Verfahrensbeteiligter ist, da seine rechtlichen Interessen beruehrt werden und er deswegen beigeladen wird. Allerdings ist dies nur eine Annahme ...
Mit kollegialen Gruessen
Joachim
Erstellt am 04.06.2007 um 20:32 Uhr von Kölner
@JoK
M.E. eine falsche Annahme!
@paula
Vielleicht habe ich den Däubler aber auch falsch verstanden...
Erstellt am 04.06.2007 um 20:51 Uhr von JoK
Hallo Koelner,
Du schriebst:
> @JoK
> M.E. eine falsche Annahme!
Wenn ich darueber nachdenke, dass ja eine *Zustimmungsersetzung* beantragt wurde (die durch den BR erfolgte) koennte es auch sein, dass das BRM Beteiligter ist und der BR direkter Verfahrensbeteiligter. Warum waere dann der BR Zeuge, da ja *seine* Zustimmung vor Gericht erstritten werden soll?
Es handelt sich hier um eine ernstgemeinte Frage, die meinem grundsaetzlichen Lehrnprozess dienlich sein soll ...
Mit kollegialen Gruessen
Joachim
Erstellt am 05.06.2007 um 00:08 Uhr von paula
Zeuge ist der BR nicht sonder Verfahrensbeteiligter. Das BRM ist ggf. Zeuge aber in der Regel wird er weiterer Verfahrensbeteiligter sein...
ich kram Morgen mal ein altes Verfahren raus und schau ganz genau nach...
Erstellt am 05.06.2007 um 08:00 Uhr von unwissenderBR
Ich habe vor kurzer Zeit ein Verfahren mitgemacht. Mit Vergleich ist da nichts, darum geht es auch nicht, wozu soll sich denn ein BR vergleichen? Es geht lediglich darum, die Zustimmung des Betriebsrates zu ersetzen. Das Gericht hat nur zu prüfen, ob die Gründe des Arbeitgeber für eine Kündigung stichhaltig sind, bzw. ob die Gründe des Betriebsrates für die Nichtzustimmung ebenfalls stichhaltig sind. Ich denke aber schon, dass alle BR-Mitglieder umfassend auch vom Vorsitzenden informiert werden müssen. Der Vorsitzende hat hier keine besondere Stellung einzunehmen, er hat lediglich den Beschluss des Betriebsrates nach außen zu vertreten.
Erstellt am 05.06.2007 um 10:23 Uhr von Ernst
Hallo KollegInnen, herzlichen Dank für die vielen Antworten auf meine Frage. Sie lautete: Hat das Betriebsratsmitglied Anspruch auf Aushändigung von Kopien der Unterlagen?
Sehr interessant wie so eine Frage eine falsche Spur legen kann oder sicher richtiger Weise gesagt verselbständigen kann. "UnwissenderBR" ich möchte mich insgesamt Deiner Beurteilung anschliessen.
Zur Info: In der Mitteilung des Arbeitsgerichts werden im Beschlußverfahren der Arbeitgeber, der Betriebsrat und das Betriebsratsmitglied als Beteiligte bezeichnet.
Erstellt am 05.06.2007 um 15:05 Uhr von unwissenderBR
@ Hallo Ernst!
Bei aller Betrachtung wäre ich nun auch vorsichtig, die Unterlagen herauszugeben, schliesslich ist das BR-Mitglied Verfahrenbeteiligter. Ich werdet euch doch wohl von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Kannst du den nicht mal fragen, wie man mit so etwas umgeht? Ansonsten alles sauber trennen. Alle Mitglieder die am Beschluss mitwirken bzw. mitgewirkt haben, sollten m. E. auch Einsicht und zwar Komplett in alle Unterlagen haben. Denn zu einer umfassenden Information gehört auch, dass alle den gleichen Wissenstand haben.