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Arbeiten über die Weihnachtsfeiertage.

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Köpenicker
Dez 2019 bearbeitet

Hallo mein Ag ist auf die Idee gekommen das die Filialen am 1 Weihnachtsfeiertag offen sind. In meinen 12 Jahren bei dieser Firma ist es das erstemal, das über die Feiertage geöffnet sein soll. Wir bekommen immer ein dienstplan für 4 Wochen ausgehändigt, im dienstplan steht frei für alle. Erst nach Aushändigung des dienstplans kam er auf die Idee. Nach § 106 Gewerbeordnung hat der Ag sein Weisungsrecht aufgebraucht, mit der Aushändigung des dienstplans. Sehe auch keine Notlage, wie Krankheit. Sehe ich das so richtig, da ich davon ausgehe das der ag mir mit irgendwelchen Drohungen und Paragrafen kommen wird Wenn ich nein sage. Ach ja 87 Paragrafen nützen mir in dem Fall nichts, weil ein Br gerade nicht existiert.

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Community-Antworten (7)

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kratzbürste

02.12.2019 um 12:28 Uhr

"Nein." - ist auch ein Satz, den viele BRs nicht kennen. Du schon. Der AG kann die Einigungsstelle anrufen. Daraus wird wahrscheinlich nichts mehr in diesem Jahr. Du kannst ihm ja Verhandlungen anbieten, wie es nächstes Jahr aussehen könnte.

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kratzbürste

02.12.2019 um 12:29 Uhr

Ach so- kein BR. Na dann wirds etwas schwieriger.

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UdoWoe

02.12.2019 um 12:37 Uhr

Mich würde mal die Branche interessieren. Wenn ihr den Wochenplan erhalten habt und dann im Anschluß der AG auf einmal mit einer Änderung kommt, dann würde ich (weil ihr keinen BR habt) mal einen Fachanwalt fragen. Wer eine Rechtschutzversicherung hat ist da im Vorteil.

K
Köpenicker

02.12.2019 um 12:40 Uhr

@udowoe Bäckerei und ja einen Fachanwalt werd ich auch fragen.

K
Kjarrigan

02.12.2019 um 12:58 Uhr

Hallo Köpenicker im Grunde hast Du dir deine Frage ja schon selber beantwortet. WAs sagen den die anderen Kollgen? Wäre natrülich einfacher (für alle) wenn alle Nein sagen - aber wahrscheinlich springen wieder einige aus der Reihe.

Und ihr solltet dringend einen BR gründen, mit dem müsste sich der AG dann nämlich zunächst mal auseinander setzen heist, ein Nein des BR zu den Überstunden / bzw. nichtgenhemigung des geänderten Dienstplan müsste der AG sich vrom Arbeitsgericht ersetzen lassen.

K
Köpenicker

02.12.2019 um 13:13 Uhr

Ja da sind schon einige aus der Reihe getanzt und haben ja gesagt. Im Prinzip bin ich mir auch bei mir ziemlich sicher, da ich auch noch schwerbehindert bin, aber diese Karte ungern ausspiele. Mir gehts auch um die anderen Kollegen die noch nicht ja gesagt haben, ob ich da was vergessen oder falsch verstanden hab, Falls sie unter Druck gesetzt werden. Denn es gibt ja noch die Ausnahme, wenn der Betrieb in seiner Existenz gefährdet ist. Ich hoffe mal im nächsten Jahr haben wir wieder einen Br der was macht und sich nicht austricksen lässt.

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DummerHund

02.12.2019 um 13:28 Uhr

Mal so ne leichte Richtline die auch frei zu ergooglen wäre. http://www.schichtplanfibel.de/meinfrei1.htm

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