Hallo mein Ag ist auf die Idee gekommen das die Filialen am 1 Weihnachtsfeiertag offen sind. In meinen 12 Jahren bei dieser Firma ist es das erstemal, das über die Feiertage geöffnet sein soll.
Wir bekommen immer ein dienstplan für 4 Wochen ausgehändigt, im dienstplan steht frei für alle. Erst nach Aushändigung des dienstplans kam er auf die Idee.
Nach § 106 Gewerbeordnung hat der Ag sein Weisungsrecht aufgebraucht, mit der Aushändigung des dienstplans. Sehe auch keine Notlage, wie Krankheit.
Sehe ich das so richtig, da ich davon ausgehe das der ag mir mit irgendwelchen Drohungen und Paragrafen kommen wird Wenn ich nein sage.
Ach ja 87 Paragrafen nützen mir in dem Fall nichts, weil ein Br gerade nicht existiert.