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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Hat BR Anpsruch auf Aushändigung des Jahresabschlußberichtes?

S
Stoiber
Jan 2018 bearbeitet

Hat der Betriebsrat Anspruch auf die Aushändigung des Jahresabschlußberichtes? Muß er diesen wieder an die Geschäftsleitung zurückgeben oder hat er Anspruch darauf, diesen behalten zu düren?

4.73106

Community-Antworten (6)

V
viktor

20.10.2005 um 12:37 Uhr

Jahresabschlussbericht meint hier so etwas wie Jahresbilanz, Geschäftsergebnis u.s.w.???

Der BR oder der Wirtschaftsausschuss sind über die wirtschaftliche Lage des Betriebes zu unterrichten und ihm die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen (nicht entgültig zu überlassen).

K
Kölner

20.10.2005 um 12:39 Uhr

Kleine korrektur...Nur der WA kann mit der Einsichtnahme in die bilanz rechnen...

P
packer

20.10.2005 um 12:52 Uhr

jaja, der kölsche fuchs :)

aber ein wa gibbet auch nur bei einem gesamtbetriebsrat, leider...

aber im rahmen der betriebsversammlung muß der ag ja einmal im jahr gewisse prognosen und sowas abgeben. dabei kann man im vorfeld vieleicht etwas drehen, obwohl ich das auch für utopisch halte... habs auf jeden fall noch nie erlebt, daß der ag interessante dinge nicht für sich behält... logisch...

M
merlin

20.10.2005 um 13:19 Uhr

Hallo packer, WA nur bei Gesamtbetriebsrat stimmt nicht. Es heißt, "in allen Unternehmen mit in der Regel mehr als einhundert ständig beschäftigten Arbeitnehmern ist ein Wirtschaftsausschuss zu bilden".

P
packer

20.10.2005 um 13:54 Uhr

jup, da hat der merlin gezaubert... :)

hab mich von unserer größe hinreißen lassen... wir hätten zu gerne so einen WA...

B
Barzi

02.11.2005 um 18:12 Uhr

Macht Euch doch Kopien des Abschlusses. Oder schreibt ihn handschriftlich ab. Dann wird der AG den kleinen Sachaufwand wohl doch bevorzugen.

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