Erstellt am 07.12.2015 um 09:04 Uhr von Kölner
Erstellt am 07.12.2015 um 09:36 Uhr von nicoline
@Jacco
nur in einem TV oder einer BV aufgrund eines TV. Gibt es einen TV?
§ 7 Abweichende Regelungen
(1) In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden,
1.
abweichend von § 3
a)die Arbeitszeit über zehn Stunden werktäglich zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt,
b)einen anderen Ausgleichszeitraum festzulegen,
Erstellt am 07.12.2015 um 10:06 Uhr von nicoline
PS:
und das nur Monatspläne geschrieben werden, hat nicht zwingend zu bedeuten, dass auch der Monat der Ausgleichszeitraum sein muss
Erstellt am 07.12.2015 um 15:42 Uhr von delagundula
...ein Dauerbrenner :-)
lg.dela
Erstellt am 10.12.2015 um 06:34 Uhr von Jacco
Sagt aber das BAG Urteil vom 25.04.2013, 6 AZR 800/11 nicht etwas anderes aus? Ich habe es so verstanden das der Ausgleichszeitraum mit dem Schichtplanturnus gleichzusetzen ist, also mit dem jeweils festgelegten Dienstplan, und wenn es diesen nur für einen Monat gibt ....?