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Berechnung des Durchschnitts der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit

J
Jacco
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ist es möglich den Berechnungszeitraum für die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit bei Schicht- und Wechselschichtarbeit auf 1 Jahr zu verlängern, obwohl nur Monatsdienstpläne geschrieben werden?

1.03405

Community-Antworten (5)

K
Kölner

07.12.2015 um 10:04 Uhr

@Jacco § 3 ArbZG

N
nicoline

07.12.2015 um 10:36 Uhr

@Jacco nur in einem TV oder einer BV aufgrund eines TV. Gibt es einen TV?

§ 7 Abweichende Regelungen (1) In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden, 1. abweichend von § 3 a)die Arbeitszeit über zehn Stunden werktäglich zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt,

b)einen anderen Ausgleichszeitraum festzulegen,

N
nicoline

07.12.2015 um 11:06 Uhr

PS: und das nur Monatspläne geschrieben werden, hat nicht zwingend zu bedeuten, dass auch der Monat der Ausgleichszeitraum sein muss

D
delagundula

07.12.2015 um 16:42 Uhr

...ein Dauerbrenner :-)

lg.dela

J
Jacco

10.12.2015 um 07:34 Uhr

Sagt aber das BAG Urteil vom 25.04.2013, 6 AZR 800/11 nicht etwas anderes aus? Ich habe es so verstanden das der Ausgleichszeitraum mit dem Schichtplanturnus gleichzusetzen ist, also mit dem jeweils festgelegten Dienstplan, und wenn es diesen nur für einen Monat gibt ....?

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