außerordentliche Neuwahlen
Hallo,
in unserem Betrieb muss der BR neugewählt werden, da die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl der Betriebsratsmitglieder gesunken ist. Meine Frage nun, ist es notwendig 2010 nochmals Neuwahlen durchzuführen oder 2014? Aus dem §13 Abs. 3 BetrVG
(3) Hat außerhalb des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums eine Betriebsratswahl stattgefunden, so ist der Betriebsrat in dem auf die Wahl folgenden nächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen. Hat die Amtszeit des Betriebsrats zu Beginn des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, so ist der Betriebsrat in dem übernächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen.
lese ich 2014 ist das richtig?
Vielen Dank im vorraus!
Community-Antworten (1)
20.10.2009 um 15:51 Uhr
Hi, du hast gute Augen > 2014 ist Richtig ! Steht in BetrVG §13, 3, 2
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