§ 6 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) verweigern nachtschicht
Hallo Betrieb ca. 110 Mitarbeiter alle 3 Schicht beschäftigen außer Büro. Mehrere Mitarbeiter drohen ärztlichen atest. Wollen keine nachtschicht machen. Wenn das wäre 1-2 Personen ist kein Problem aber mei Mähren haben wir für dich keine Arbeitsplatz weil die Maschinen müssen 3 Schicht laufen. Was oder wie sollen wir da mit umgehen.
Community-Antworten (4)
23.01.2023 um 21:50 Uhr
Wenn du als BR fragst könnt ihr nur versuchen raus zu bekommen wo der Wurm drin liegt. Ansonsten könnt ihr nichts machen.
24.01.2023 um 00:55 Uhr
Ich verstehe den ganzen Sinn überhaupt nicht. Da gibt es einige MA die keine Nachtschicht machen wollen. Drohen mit Attest ... na und? Würde mich erst einmal überhaupt nicht kümmern. Wer es nötig hat, damit zu drohen, wird am Ende vom Arzt wohl entweder gar kein Attest bekommen, oder der AG könnte das attest ganz easy zu Fall bringen.
Also erst einmal locker bleiben.
24.01.2023 um 09:05 Uhr
"Wollen keine nachtschicht machen. "-> dann sollen sie auf dem Markt Blumen verkaufen gehen! Ich frage mich manchmal, was der ein oder andere für eine Einstellung zu seinem Job hat. Jeder weiß an sich mit unterschreiben des Arbeitsvertrages worauf er sich einlässt- Zumindest sollte ich an der Stelle wissen, das ich in ein Schlichtestem komme, an dem auch Nachts und am Wochenende gearbeitet wird. Sicher ist es anders wenn wirkliche gesundheitliche Gründe vorliegen.
@Raphael13: wie alt sind denn die drohenden ArbN und welche Gründe geben sie an warum sie keine Nachtschicht mehr machen wollen? Würde mich mal so interessieren.
24.01.2023 um 09:17 Uhr
Die MA sollten auch bedenken das wenn Sie ihren Arbeitsvertrag nicht erfüllen können ihnen auch die Kündigung drohen kann da sie ihren Teil des Arbeitsvertrages nicht mehr erfüllen. Je kleiner die Belegschaft desto kürzer die Lunte am Pulverfass. Ein AG muss nicht seine Maschinen abstellen weil MA keine Schicht arbeiten wollen/können.
Ich würde die MA darauf hinweißen und mich als BR ansonsten raushalten.
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