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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR-Sitzungen und ArbZG - darf man nach der Nachtschicht um 14.00 Uhr an einer Sitzung teilnehmen?

F
Früher_war_alles_besser_;-)
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen!

Wer kann mir weiterhelfen? Unser BR tagt einmal pro Woche. Wir sind sowohl im Tagesdienst als auch im Schichtdienst beschäftigt. In der Vergangenheit haben wir bei der Sitzungsteilnahme nie auf das ArbZG geachtet. Vor kurzem hatten wir einen tödlichen Unfall in der Firma, jetzt ist alles anders.

Werden BR-Sitzungen genauso gewertet wie "normale" Arbeit?

Darf man nach der Nachtschicht um 14.00 Uhr an einer Sitzung teilnehmen?

Muß ein Ersatzmitglied geladen werden, weil das BRM nach einer Nachtschicht womöglich gegen das ArbZG verstossen würde?

Da bei und immer 2 Tage im selben Schichtmodell gearbeitet wird, ist eine komplette Freistellung von der Nachtschicht gegenüber den arbeitenden Kollegen nicht zu rechtfertigen.

Wer kann uns helfen?

4.20807

Community-Antworten (7)

P
pit47

21.11.2006 um 13:26 Uhr

Hallo Früher_...., Außerhalb der regulären Arbeitszeit liegende Betriebsratstätigkeit ist keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Diese Zeiten sind daher bei der Ermittlung der geleisteten Arbeitszeit im Sinne des ArbZG nicht zu berücksichtigen. Dem Betriebsratsmitglied steht jedoch für außerhalb der regulären Arbeitszeit liegende Betriebsratstätigkeit entsprechender Freizeitausgleich gem. § 37 Abs. 3 BetrVG zu (siehe auch Entscheidung des BAG zu Betriebsrat & Tarifvertrag - Vergütung für außerhalb der Arbeitszeit geleistete Betriebsratstätigkeit: http://www2.igmetall.de/homepages/recklinghausen/file_uploads/7385.pdf )

H
Heini

21.11.2006 um 15:26 Uhr

Zeiten die ein Betriebsratsmitglied für Betriebsratsarbeit aufwendet sind keine Arbeitzeiten im Sinne des ArbzG. Obwohl es hier im Forum meistens anders dargestellt wird.

Für Dein Problem stellt sich die Frage, ist es für Dich zumutbar.

L
Lotte

21.11.2006 um 16:11 Uhr

Heini, manchmal frage ich mich wirklich, ob Du die Antworten, die vor Deiner gegeben werden (immerhin zwei Stunden vorher, nicht zwei Minuten) eigentlich auch liest?

F
Früher_war_alles_besser_;-)

21.11.2006 um 16:23 Uhr

Die Antworten sind scheinbar alle eindeutig.

Aber wo kann ich schwarz auf weiß lesen, dass BR-Sitzungen nicht unter das ArbZG fallen?

H
Heini

21.11.2006 um 22:16 Uhr

Hallo Lotte, so wie es aussieht hast auch Du ein Heini-Syndrom.

Zu richtigen Nebenwirkungen essen Sie die Packungsbeilage und erschlagen Sie Ihren Arzt mit dem Apotheker

Früher_war_alles_besser, besonders möchte ich noch einmal darauf hinweisen, was aus meiner Antwort nicht eindeutig ersichtlich ist, daß Betriebsratsarbeit AUßERHALB der Arbeitszeit nicht unter das ArbzG fällt.

F
Früher_war_alles_besser_;-)

21.11.2006 um 23:04 Uhr

Hallo Heini!

Meine Personalabteilung ist der Meinung, dass BR-Arbeit außerhalb der (Schicht-)arbeitszeit auch Arbeitszeit im Sinne des ArbZG ist. Bereitwillig zahlt man Überstundenzulagen. Hier sieht man Parallelen zu Schichtführerbesprechungen, Gesundheitszirkeln, Teambesprechungen und sonstigen Treffen, die schichtübergreifend stattfinden.

"Keine Arbeitszeit" wäre logischerweise dann ja auch nicht BG-versichert.

Das kann aber eigentlich nicht sein.

H
Heini

23.11.2006 um 01:24 Uhr

Früher_war_alles_besser

Das Arbeitszeitgesetz und das Betriebsverfassungsgesetz sehen nicht vor, dass innerhalb der regulären Arbeitszeit liegende Betriebsratstätigkeit zu einer Reduzierung der gemäß ArbZG zu berücksichtigenden Arbeitszeit führt.

Guckst Du hier: http://66.102.9.104/search?q=cache:QY3AifYTKWoJ:komnet.nrw.de/callcenter/prg/ details_dr.xp%3FGA0%2526C99854598348976%2526CALLCENTER%2526NRW% 2526DR%25264407%2526%2526%3B%3B%2526ARB%2526+Betriebsratsarbeit +Arbeitszeitgesetz&hl=de&gl=de&ct=clnk&cd=6&lr=lang_de

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