Einmalzahlungen bei zeitl. begrenzter EMR und OEG
Hallo zusammen, ich habe hier einen ziemlich kniffeligen Fall. Es handelt sich um einen Mitarbeiter, der seit 4 Jahren arbeitsunfähig ist. Dieser MA erhält seit 2013 eine zeitl. begrenzte Erwerbsminderungsrente sowie eine Opferentschädigung nach OEG und einen Berufsschadensausgleich. Zum einen hat der AG für 2013/2014 weiterhin die Einmalzahlungen fortgesetzt aber zum andern in 2015 ausgesetzt. Nun bekam dieser MA aber auch noch eine Gehaltsabrechnungen, in der die Auszahlung der Weihnachtsgratifikation 2015 bekundet wird, ausgezahlt wurde diese aber nicht, ebenso wenig wie das Urlaubsgeld in Mai 2015. Eine schriftliche Mitteilung in Mai 2015 über Zahlung oder nicht bestehendem Anspruch erhielt der MA in Mai 2015 nicht. Ausschließlich eine telefonische Aussage von der Abrechnungsstelle, man wisse nicht, warum man dem MA überhaupt noch irgendwas zahlen solle und man würde dem Fall den Juristen übergeben. Der MA fragt nun berechtigt folgendes:
- Muss er die Einmalzahlungen 2013/2014 zurückführen
- Bekommt er nun auch für 2015 die Einmalzahlungen
- Wäre dem MA zu raten, sich einen Anwalt zu nehmen
Der MA ist angestellt nach IG-Metal Tarif. Da ich bisher solch einen Fall, nicht hatte und nicht weiß, wie ich hier unterstützen soll, bitte ich um Unterstützung. Besten Dank, Coline
Community-Antworten (1)
03.12.2015 um 12:07 Uhr
Die Zahlung von Einmalzahlungen (wie z.B. Weihnachtsgeld) oder Urlaubsgeld, erfolgt nach Regeln, die im Tarifvertrag definiert sein dürften. Es muss sich also aus dem Tarifvertrag ergeben, wann der Kollege welche Ansprüche hat.
Aus den ebenfalls im Tarif festgelegten "Ausschlussfristen" (Verjährung) wäre zu entnehmen, wann etwas zurück verlangt werden kann. Das dürfte für das Jahr 13/14 vorbei sein.
Im Zweifel fragt doch mal bei der Gewerkschaft nach.
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