Hallo, wir fragen uns, ob wir als Betrieb eigentlich Anspruch auf die von Verdi verhandelten Einmalzahlungen haben, wenn im Arbeitsvertrag steht, dass die Tarivgestaltung nach AVB in Anlehnung an TVL erfolgt. Hat der AG dann das Recht frei zu entscheiden, wann er die Tariferhöhung zahlt und OB er vereinbarte Einmalzahlungen auszahlt?