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Überstunden tabu?

D
Dervohier
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Leut. Bei uns sind Überstunden tabu. Wenn ich während der Arbeitszeit einen Arztermin habe, laufe ich in die Minusstunden. Leider habe ich keine Möglichkeit, diese Zeit nachzuarbeiten. Muss ich nun jedes Mal einen Tag Urlaub nehmen? Ähnlich verhält es sich Heilig Abend und Silvester. Da schickt uns der Arbeitgeber jedes Jahr Mittags nach hause. Muss er uns die Möglichkeit geben dieses, jeweils halben Tag vor oder nachzuarbeiten?

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Community-Antworten (12)

K
Kölner

01.12.2015 um 22:42 Uhr

Naja. Arzttermine müssen grundsätzlich außerhalb der AZ gelegt werden. Wenn der AG euch am 24.12. und 31.12. nach Hause schickt ist das dem Grunde nach ein annahmeverzug. Ist ein BR vorhanden?

M
Moreno

01.12.2015 um 22:49 Uhr

Und wenn der Arzttermin nicht außerhalb der Arbeitszeit genommen werden kann entstehen keine Minusstunden weil der Arbeitnehmer ein Anrecht auf Lohnfortzahlung hat (kommt mir jetzt bitte nicht mit Gleitzeit usw. Ich rede von normaler Arbeitzeit) ;-)

C
celestro

01.12.2015 um 23:43 Uhr

"Arzttermine müssen grundsätzlich außerhalb der AZ gelegt werden."

Bitte genau sein ... muss außerhalb der Arbeitszeit gelegt werden, sofern dies dem AN zumutbar ist.

"(kommt mir jetzt bitte nicht mit Gleitzeit)"

Ich komme aber mit Gleitzeit. Denn wir haben selbige bei uns und dennoch werden Arztbesuche vergütet. ;-)

K
Kölner

01.12.2015 um 23:58 Uhr

"Müssen grundsätzlich" ist der korrekte Terminus. Du solltest dich informieren, celestro. Sonst ist man auf Dauer ein Depp

C
celestro

02.12.2015 um 00:09 Uhr

In einem Forum, in dem Fragen vor allem durch sachunkundige gestellt werden, macht es durchaus Sinn Termini zu verwenden die deutlich machen, das es Ausnahmen gibt.

K
Kölner

02.12.2015 um 00:21 Uhr

Bleibt also doch beim depp

C
celestro

02.12.2015 um 01:39 Uhr

Ja, genau ... weil ich sachunkundigen Usern deutlicher machen will, daß es Ausnahmen gibt, bin ich ein Depp. Ist klar ... facepalm

H
Hoppel

02.12.2015 um 08:19 Uhr

@ celestro

" ... muss außerhalb der Arbeitszeit gelegt werden, SOFERN DIES DEM AN ZUMUTBAR IST. "

DAS wirst Du doch bestimmt mit einer belastbaren Quelle belegen können oder etwa nicht?

Grundsätzlich ist es ziemlicher Kappes, dass es darauf ankommt, dass Arzttermine für einen AN zumutbar sind.

T
Tulpe

02.12.2015 um 10:22 Uhr

§ 616 Satz 1 BGB Das hilft am schnellsten

G
gironimo

02.12.2015 um 10:34 Uhr

Die eigentliche Frage bleibt unbeantwortet: Gibt es in dem Betrieb einen Betriebsrat.

Wenn mein, müsste ja jeder AN selbst seinem Recht hinterherjagen, weil kein BR durch klare Vereinbarungen mit dem AG, Regeln der Arbeitszeit festlegen könnte.

Und wer klagt schon gegen den Arbeitgeber (wobei ja je nach Falllage, es so oder so ausgehen kann)

J
Jakarta

02.12.2015 um 15:59 Uhr

Müsst ihr euch denn immer gleich streiten?

@celestro

„weil ich sachunkundigen Usern deutlicher machen will, daß es Ausnahmen gibt, bin ich ein Depp“

Das nicht unbedingt! Aber zumindest etwas unwissend.

Denn deine Ausnahmen ergeben sich schon aus dem "Grundsatz" und bedarf daher auch keiner zusätzlichen Ergänzung.

Im Juristendeutsch werden die Wörter „Grundsatz“ und „grundsätzlich“ relativierend verwendet – als übliche Richtschnur, von der in Einzelfällen auch abgewichen werden kann. „Grundsatz“ bedeutet hierbei „Regel mit Ausnahmevorbehalt“ oder „Pflicht mit Ausnahmevorbehalt“.

Quelle: https:de.wikipedia.org/wiki/Grundsatz

W
waf-admin

02.12.2015 um 19:58 Uhr

Wir würden uns ebenfalls über einen gepflegten Umgangston freuen.

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