Erstellt am 01.12.2015 um 22:11 Uhr von AkteX
Hi,
ich arbeite ebenfalls im Handel und soweit ich weiss, hast du einen Anspruch auf einen freien Tag, sobald du 2 Tage in der Woche gearbeitet hast, natürlich ist es dieses Jahr so gesehen, ein wenig blöd, denn es kommen 2 Tage hintereinander, die Feiertag sind, zumindest in der Weihnachtswoche... ob das gesetzlich geregelt ist (also Manteltarifvertrag) müssest du selbst mal nachschauen, falls du eins da hast, vllt. steht es ja dort. Sonst ruf die Gewerkschaft an, die wissen meißtens bescheid :)
Erstellt am 01.12.2015 um 22:24 Uhr von Martha
Leider sind wir nicht tarifgebunden
Erstellt am 02.12.2015 um 09:57 Uhr von gironimo
aber Ihr seit Betriebsrat ???
Dann ist eben doch nicht alles geregelt, was geregelt werden könnte/müsste. Auf jeden Fall seit Ihr in der Mitbestimmung.
Wenn Ihr keinen BR habt, solltet Ihr bevor Ihr Euch entscheidet den AG ganz klar fragen, wie er sich die Sache denkt.
Erstellt am 02.12.2015 um 10:04 Uhr von Pjöööng
So richtig klar ist das noch nicht. Müssen denn auch die, die ihren freien Tag am Donnerstag haben an HeiligAbend oder Silvester arbeiten?
Grundsätzlich sollte aber dieses zusätzliche Geschenk des Arbeitgebers den vereinbarten freien Wochentag nicht berühren.
Erstellt am 02.12.2015 um 12:36 Uhr von Maledeto
Im Handel ist das ein schwieriges Thema. Das kenne ich sehr gut. 1. PROBLEM verkürzte Öffnungszeiten meist 4 Stunden, bei einem 8 Stunden Tag kann ein Minus von 4 Stunden entstehen weil man ein festes Gehalt bekommt kann der Arbeitgeber das Konto damit belasten "Lohnausgleichs Gesetz" oder 2. Problem der feste freie Tag fällt auf den Feiertag habe ich Pech gehabt denn der Arbeitgeber muss nur den Tag bezahlen an dem der Mitarbeiter "überwiegend" frei hat gleiches Gesetz wie oben. Also für die Mitarbeiter im Handel ein super schwierges Problem tariflich ist für den Fall in NRW nicht geregelt hilft also auch nicht weiter. Nach schwierigen und langen Verhandlungen auf Unternehmens Ebene haben wir einen Kompromiss ausgehandelt ein Tag Sonderurlaub für alle Mitarbeiter als Ausgleich für Heiligabend und Silvester vorrangig an einem dieser Tage zu nehmen nur in Ausnahmefällen wenn jemand an beiden Tagen arbeiten muss kann man ihn vorverlegen oder nachverlegen. Das wäre ein möglicher weg geht aber nur über BR oder wie in unserem Fall unternehmenseiheitlich über den GBR
Erstellt am 02.12.2015 um 12:38 Uhr von Martha
AG meint wir haben nur einen von beiden Tagen frei und der übliche freie Tag fällt weg.
Wer seinen üblichen Freien Tag am Donnerstag hat, ist natürlich im Glück, denn dann hat er beide Tage frei.
Erstellt am 02.12.2015 um 14:04 Uhr von Pjöööng
Zitat (Maledeto):
"Lohnausgleichs Gesetz"
Keine Ahnung wo Du Deine Kenntnisse her hast, aber ein solches Gesetz gibt es in Deutschland nicht!
Martha,
gibt es denn dazu eine Vereinbarung zwischen BR und Arbeitgeber? Oder legt der Arbeitgeber das einfach so fest?
Erstellt am 02.12.2015 um 17:08 Uhr von Maledeto
Grundlegend richtig null wird nur von sehr vielen noch so genannt auch wenn 1994 eingestampft und die einzelvorschriften teilweise im entgeldfortzahlungsgesetz (im obenstehendem Fall Paragraph 2) andere der Vorschriften tauchen im selben oben genanntem Jahr im ArbZG auf
ich bin halt alt und alte Benennungen mag ich viel lieber vor allem wenn sie von so vielen meiner Kollegen noch benutzt wird und ( fast ) jeder mich versteht und weiß was ich meine
Erstellt am 02.12.2015 um 17:34 Uhr von Pjöööng
Ach Maledeto,
das ist doch auch falsch! Welche Gesetze durch das Entgeltfortzahlungsgesetz abgelöst / geändert wurden, findest Du hier:
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl165s1007.pdf%27]#__bgbl__%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl194030.pdf%27]__1449073562151, dort ab Seite 1065. Ein Lohnausgleichsgesetz gab es dort nicht!
Und den § 2 Entgeltfortzahlungsgesetz hast Du ganz offensichtlich auch nicht verstanden.
Erstellt am 02.12.2015 um 18:04 Uhr von DummerHund
@Maledeto
Auch ich bin seit vden 70igern dabei. Aber sorry, ich kann nicht was anwenden was seit langem keine Gültigkeit mehr hat. Und selbst bei alten Regelungen wäre mir gerade schleierhaft wo du das her hast.