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Arbeiten an Heiligabend oder Silvester plus freier Tag

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Martha
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir sind ein Baumarkt. Haben eine 5tage Woche. Einen freien Tag in der Woche. Den Freien Tag haben die Mitarbeiter frei gewählt und haben ihn das ganze Jahr über. An Heiligabend und Silvester haben wir ebenfalls geöffnet. Der Arbeitgeber gibt uns die Wahl entweder Heiligabend oder Silvester zu arbeiten. D. H wer Heiligabend arbeitet bekommt Silvester frei und wer Silvester arbeitet bekommt Heiligabend frei. Soweit alles geregelt. Nun die Frage : bekommt ein Mitarbeiter seinen Montag frei wenn er Heiligabend (Donnerstag) arbeitet? Und die Woche darauf Montag arbeitet und Silvester dafür arbeitet?

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Community-Antworten (10)

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AkteX

01.12.2015 um 23:11 Uhr

Hi, ich arbeite ebenfalls im Handel und soweit ich weiss, hast du einen Anspruch auf einen freien Tag, sobald du 2 Tage in der Woche gearbeitet hast, natürlich ist es dieses Jahr so gesehen, ein wenig blöd, denn es kommen 2 Tage hintereinander, die Feiertag sind, zumindest in der Weihnachtswoche... ob das gesetzlich geregelt ist (also Manteltarifvertrag) müssest du selbst mal nachschauen, falls du eins da hast, vllt. steht es ja dort. Sonst ruf die Gewerkschaft an, die wissen meißtens bescheid :)

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Martha

01.12.2015 um 23:24 Uhr

Leider sind wir nicht tarifgebunden

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gironimo

02.12.2015 um 10:57 Uhr

aber Ihr seit Betriebsrat ???

Dann ist eben doch nicht alles geregelt, was geregelt werden könnte/müsste. Auf jeden Fall seit Ihr in der Mitbestimmung.

Wenn Ihr keinen BR habt, solltet Ihr bevor Ihr Euch entscheidet den AG ganz klar fragen, wie er sich die Sache denkt.

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Pjöööng

02.12.2015 um 11:04 Uhr

So richtig klar ist das noch nicht. Müssen denn auch die, die ihren freien Tag am Donnerstag haben an HeiligAbend oder Silvester arbeiten?

Grundsätzlich sollte aber dieses zusätzliche Geschenk des Arbeitgebers den vereinbarten freien Wochentag nicht berühren.

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Maledeto

02.12.2015 um 13:36 Uhr

Im Handel ist das ein schwieriges Thema. Das kenne ich sehr gut. 1. PROBLEM verkürzte Öffnungszeiten meist 4 Stunden, bei einem 8 Stunden Tag kann ein Minus von 4 Stunden entstehen weil man ein festes Gehalt bekommt kann der Arbeitgeber das Konto damit belasten "Lohnausgleichs Gesetz" oder 2. Problem der feste freie Tag fällt auf den Feiertag habe ich Pech gehabt denn der Arbeitgeber muss nur den Tag bezahlen an dem der Mitarbeiter "überwiegend" frei hat gleiches Gesetz wie oben. Also für die Mitarbeiter im Handel ein super schwierges Problem tariflich ist für den Fall in NRW nicht geregelt hilft also auch nicht weiter. Nach schwierigen und langen Verhandlungen auf Unternehmens Ebene haben wir einen Kompromiss ausgehandelt ein Tag Sonderurlaub für alle Mitarbeiter als Ausgleich für Heiligabend und Silvester vorrangig an einem dieser Tage zu nehmen nur in Ausnahmefällen wenn jemand an beiden Tagen arbeiten muss kann man ihn vorverlegen oder nachverlegen. Das wäre ein möglicher weg geht aber nur über BR oder wie in unserem Fall unternehmenseiheitlich über den GBR

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Martha

02.12.2015 um 13:38 Uhr

AG meint wir haben nur einen von beiden Tagen frei und der übliche freie Tag fällt weg. Wer seinen üblichen Freien Tag am Donnerstag hat, ist natürlich im Glück, denn dann hat er beide Tage frei.

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Pjöööng

02.12.2015 um 15:04 Uhr

Zitat (Maledeto): "Lohnausgleichs Gesetz"

Keine Ahnung wo Du Deine Kenntnisse her hast, aber ein solches Gesetz gibt es in Deutschland nicht!

Martha,

gibt es denn dazu eine Vereinbarung zwischen BR und Arbeitgeber? Oder legt der Arbeitgeber das einfach so fest?

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Maledeto

02.12.2015 um 18:08 Uhr

Grundlegend richtig null wird nur von sehr vielen noch so genannt auch wenn 1994 eingestampft und die einzelvorschriften teilweise im entgeldfortzahlungsgesetz (im obenstehendem Fall Paragraph 2) andere der Vorschriften tauchen im selben oben genanntem Jahr im ArbZG auf ich bin halt alt und alte Benennungen mag ich viel lieber vor allem wenn sie von so vielen meiner Kollegen noch benutzt wird und ( fast ) jeder mich versteht und weiß was ich meine

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Pjöööng

02.12.2015 um 18:34 Uhr

Ach Maledeto,

das ist doch auch falsch! Welche Gesetze durch das Entgeltfortzahlungsgesetz abgelöst / geändert wurden, findest Du hier: http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl165s1007.pdf%27]#__bgbl__%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl194030.pdf%27]__1449073562151, dort ab Seite 1065. Ein Lohnausgleichsgesetz gab es dort nicht!

Und den § 2 Entgeltfortzahlungsgesetz hast Du ganz offensichtlich auch nicht verstanden.

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DummerHund

02.12.2015 um 19:04 Uhr

@Maledeto Auch ich bin seit vden 70igern dabei. Aber sorry, ich kann nicht was anwenden was seit langem keine Gültigkeit mehr hat. Und selbst bei alten Regelungen wäre mir gerade schleierhaft wo du das her hast.

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