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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitszeit an Heiligabend/Silvester

H
hewikl
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

die Geschäftsleitung unseres Betriebes hat sich dazu entschlossen, an Heiligabend und Silvester von 8-13 Uhr zu öffnen. Wir arbeiten in einem 2-Schichtbetrieb, d.h. eine Schicht von 8-13 Uhr, die zweite von 13-18 Uhr (Öffnungszeit ist also 8-18 Uhr). Nun verlangt der Arbeitgeber, dass die ArbeitnehmerInnen der Nachmittagsschicht die AZ nachholen müssen, wenn sie keinen Urlaub einreichen.

Kann er dies grundsätzlich tun? Inwieweit ist er auf die Zustimmung des BR angewiesen?

Herzlichen Dank für Eure Hilfe!

4.88003

Community-Antworten (3)

R
rosa

23.10.2007 um 14:01 Uhr

@ hewikl! Wir arbeiten seit Jahren schon an Heiligabend und Silvester. Bei uns wurde dies so geregelt, wer Heiligabend arbeitet hat Sylvester Frei und wer Sylvester arbeitet hat Heiligabend Frei. Frei ist der freie Tag der Woche und muss nicht nachgearbeitet werden. Dies lässt sich auch bei einem 2- Schichtbetrieb regeln.

P
pippa

23.10.2007 um 14:43 Uhr

Wie war das denn bisher? War Weihnachten und Silvester zu?

H
HF

23.10.2007 um 14:56 Uhr

schau mal unter 17335 nach, das könnte dir weiterhelfen.

Es sind keine Feiertage sondern ganz normale Arbeitstage und da solltest du mal genau im TV oder AV nachlesen was dort geschrieben steht. Sonst ist es schwer dir hier eine Antwort zu geben da es fast überall anders behandelt wird.

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