Arbeitszeit an Heiligabend/Silvester
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
die Geschäftsleitung unseres Betriebes hat sich dazu entschlossen, an Heiligabend und Silvester von 8-13 Uhr zu öffnen. Wir arbeiten in einem 2-Schichtbetrieb, d.h. eine Schicht von 8-13 Uhr, die zweite von 13-18 Uhr (Öffnungszeit ist also 8-18 Uhr). Nun verlangt der Arbeitgeber, dass die ArbeitnehmerInnen der Nachmittagsschicht die AZ nachholen müssen, wenn sie keinen Urlaub einreichen.
Kann er dies grundsätzlich tun? Inwieweit ist er auf die Zustimmung des BR angewiesen?
Herzlichen Dank für Eure Hilfe!
Community-Antworten (3)
23.10.2007 um 14:01 Uhr
@ hewikl! Wir arbeiten seit Jahren schon an Heiligabend und Silvester. Bei uns wurde dies so geregelt, wer Heiligabend arbeitet hat Sylvester Frei und wer Sylvester arbeitet hat Heiligabend Frei. Frei ist der freie Tag der Woche und muss nicht nachgearbeitet werden. Dies lässt sich auch bei einem 2- Schichtbetrieb regeln.
23.10.2007 um 14:43 Uhr
Wie war das denn bisher? War Weihnachten und Silvester zu?
23.10.2007 um 14:56 Uhr
schau mal unter 17335 nach, das könnte dir weiterhelfen.
Es sind keine Feiertage sondern ganz normale Arbeitstage und da solltest du mal genau im TV oder AV nachlesen was dort geschrieben steht. Sonst ist es schwer dir hier eine Antwort zu geben da es fast überall anders behandelt wird.
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