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Gekürzte Öffnungszeiten Heiligabend/Silvester - gezwungen Überstunden zu nehmen

Z
Zeitungstante
Nov 2019 bearbeitet

Hallo liebe Forums-Mitglieder!

Ich arbeite im "Einzelhandel" (Leserladen einer Zeitung) und an den Feiertagen (Heiligabend und Silvester) gibt es um 4 Stunden verkürzte Öffnungszeiten. Diese 4 Stunden muss ich (Vollzeitkraft, 40-Stunden-Woche) laut Arbeitgeber durch erarbeitete Überstunden abbauen. Dies bedeutet für mich einen "Verlust" von 4 Stunden pro Feiertag bzw. sogar 8 Überstunden wenn ich einen von diesen Tagen frei nehme würde. Überstunden kann ich allerdings nur durch Samstagsdienste (also einer 6 Tage Woche, 40 Stunden in der Woche plus 4 Stunden am Samstag) aufbauen. Ist dies arbeitsrechtlich so in Ordnung? Einen Betriebsrat haben wir leider nicht, daher hoffe ich hier ein paar Antworten zu bekommen!

Vielen Dank für die Mühe :-)

1.200013

Community-Antworten (13)

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celestro

08.11.2019 um 15:28 Uhr

Was ist denn der Grund für die verkürzten Öffnungszeiten? Sofern z.B. der "Feiertag" (Heiligabend / Sylvester sind glaube aber keine Feiertage) der Grund ist, dann muss man Dir die Stunden vergüten, die Du normalerweise an dem Tag gemacht hättest.

Gilt ein Tarifvertrag? Aus dem könnte sich ergeben, wieso an diesen Tagen nur "halbe Öffnungszeiten" möglich sind.

S
seehas

08.11.2019 um 15:49 Uhr

In einigen Tarifverträgen gibt es Regelungen zu den sogenannten Vorfesttagen. Da wird dann z.B. geregelt, dass diese Tage nicht als Arbeitstage zählen, auf Anforderung aber gearbeitet werden muss. Die gearbeitete Zeit wird dann als Mehrarbeit (ohne Zuschlag) gerechnet. Jetzt ist die Frage, ob in Eurem Unternehmen ein Tarifvertrag gilt, wenn ja dann welcher. Wenn es keinen Tarifvertrag gibt und dort nichts geregelt ist kann eventuell der Annahmeverzug mach § 615 BGB geltend gemacht werden. Der AN wäre bereit die vertraglich geschuldete Arbeitszeit zu erbringen, der AG ruft sie jedoch nicht ab. dafür kann der AN nichts, es entsteht ein Vergütungsanspruch. Im Zweifel ist der jedoch nur vor dem Arbeitsgericht durchsetzbar. Hast du schon mit dem Arbeitgeber gesprochen? Viele Unternehmen zeigen sich an solchen Tagen kulant.

C
celestro

08.11.2019 um 16:08 Uhr

Was ist denn mit den Kolleginnen / Kollegen?

Z
Zeitungstante

08.11.2019 um 16:12 Uhr

Gilt ein Tarifvertrag? -- Bei uns gibt es keinen Tarifvertrag. Hast du schon mit dem Arbeitgeber gesprochen? Viele Unternehmen zeigen sich an solchen Tagen kulant. -- Wir haben bereits mit dem Arbeitgeber gesprochen, dieser zeigt sich absolut nicht kulant. Was ist denn mit den Kolleginnen / Kollegen? -- Ich bin die einzige Vollzeitkraft in unserem, die anderen Kolleginnen arbeiten nur 4 Stunden am Tag, für sie ist das Thema daher irrelevant. In anderen Leserläden arbeiten natürlich auch noch Vollzeitkräfte.

K
kratzbürste

08.11.2019 um 16:24 Uhr

Wenn es keinen BR gibt, kann der AG nach "billigen Ermessen" die Arbeitszeiten frei bestimmen (wenn es keinen Tarif gibt, eben nur unter Beachtung von Gesetzen). Also er kann.

C
celestro

08.11.2019 um 16:38 Uhr

Was sagt der AG dazu, wieso die Öffnungszeiten verkürzt sind?

P.S.

"Anmerkung: Der Arbeitgeber befindet sich rechtlich im Annahmeverzug, wenn er den Betrieb um 13 Uhr schließt und die Mitarbeiter nicht entsprechend ihrer üblichen Arbeitszeit eingesetzt werden können. Wenn der Betrieb also (ohne Inventurarbeiten oder dergleichen) geschlossen wird, haben die Mitarbeiter Anspruch darauf, dass ihnen die vereinbarten Stunden gutgeschrieben werden. https://www.mep24software.de/berechnung-heiligabend-silvester/"

Wobei ich das jetzt nicht als "das stimmt" hinstelle, sondern lediglich als "kann man sich mal nach erkundigen.

TF
Tante Frieda

08.11.2019 um 16:45 Uhr

Gründet einen Betriebsrat, bitte die zuständige Gewerkschaft um Hilfe! Ihr seht, dass es nötig ist.

P
Pjöööng

08.11.2019 um 17:00 Uhr

Zitat (Kratzbürste): "Wenn es keinen BR gibt, kann der AG nach "billigen Ermessen" die Arbeitszeiten frei bestimmen (wenn es keinen Tarif gibt, eben nur unter Beachtung von Gesetzen). Also er kann."

Nicht ganz richtig! Er kann die Lage der Arbeitszeit festlegen, aber nicht deren Dauer, diese ergibt sich nämlich aus dem Arbeitsvertrag,

Z
Zeitungstante

08.11.2019 um 17:10 Uhr

Vielen Dank für die zahlreichen Anworten!

Gründet einen Betriebsrat, bitte die zuständige Gewerkschaft um Hilfe! Ihr seht, dass es nötig ist. -- Die Hilfe wäre definitiv nötig, und auch ein Betriebsrat wäre wünschenswert, allerdings will das niemand auf sich nehmen - wäre da allein auf weiter Flur.

C
Catweazle

09.11.2019 um 15:20 Uhr

An der Gründung eines Betriebsrates solltest du arbeiten. Wenn ich richtig vermute... gibt es in eurem Unternehmen Betriebsräte die andere Betriebe bei der Wahl unterstützen. Ein gutes Argument für die Wahl sollte für den Fall der Fälle ein erzwingbarer Sozialplan sein. Gab es denn nicht einmal zehnmal mehr Leserläden als heute?

Z
Zeitungstante

11.11.2019 um 11:20 Uhr

@Catweazle: Die gab es mal richtig, deswegen muss man in der momentanen Situation auch ernsthaft abwägen ob es sich für 12 Stunden "lohnt" den Unmut der Chefs auf sich zu ziehen, auch wenn es unser gutes Recht ist diese Stunden nicht einfach zu verschenken und dafür 3 - 4 Samstage zu arbeiten. Ist sehr traurig zu sehen das Leute die Füße stillhalten, weil sie ihren Job brauchen oder einfach Ärger aus dem Weg gehen möchten.

C
Catweazle

11.11.2019 um 12:52 Uhr

Es könnte sich trotzdem lohnen mal mit dem oberen Chef zu sprechen. Bei euch wird es wohl der Personalleiter sein. Oft sind es die kleinen Chefs die so ihre eigenen Ideen haben. Du solltest auch mal in den betrieblichen Regelungen nachsehen ob es dazu eine Regelung gibt.

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XYZ68

12.11.2019 um 09:01 Uhr

Zum einem der 24.12. und 31.12. sind keine Feiertage. Schau bitte in deinem Arbeitsvertrag und, falls es eine solche gibt, in die Arbeitsordnung. Häufig gibt es in Firmen ohne Tarifvertrag solche Anordnungen, die zusätzlich zum Arbeitsvertrag bestimmte Sachen allgemein regeln. Bevor wir Tarif hatten, war es bei uns auch dort geregelt. Wenn es dort keine Regelungen gibt, Chef sagen, dass man an beiden Tagen voll arbeiten möchte (am besten schriftlich), erst wenn er das ablehnt käme der Annahmeverzug in Betracht. (Ob das aber dem Wunsch entspricht, wenn der Arbeitgeber sagt: Ja, kannste ich gebe dir folgende Aufgaben, (natürlich über Arbeitsvertrag abgedeckt). Genauso kann er ggf. aber im Rahmen seines Weisungsrechtes Arbeit am Samstag anbieten. (Auch hier hilft nur ein Blick in den Vertrag, was dort genau geregelt ist.

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