Erstellt am 08.11.2019 um 14:28 Uhr von celestro
Was ist denn der Grund für die verkürzten Öffnungszeiten? Sofern z.B. der "Feiertag" (Heiligabend / Sylvester sind glaube aber keine Feiertage) der Grund ist, dann muss man Dir die Stunden vergüten, die Du normalerweise an dem Tag gemacht hättest.
Gilt ein Tarifvertrag? Aus dem könnte sich ergeben, wieso an diesen Tagen nur "halbe Öffnungszeiten" möglich sind.
Erstellt am 08.11.2019 um 14:49 Uhr von seehas
In einigen Tarifverträgen gibt es Regelungen zu den sogenannten Vorfesttagen. Da wird dann z.B. geregelt, dass diese Tage nicht als Arbeitstage zählen, auf Anforderung aber gearbeitet werden muss. Die gearbeitete Zeit wird dann als Mehrarbeit (ohne Zuschlag) gerechnet.
Jetzt ist die Frage, ob in Eurem Unternehmen ein Tarifvertrag gilt, wenn ja dann welcher.
Wenn es keinen Tarifvertrag gibt und dort nichts geregelt ist kann eventuell der Annahmeverzug mach § 615 BGB geltend gemacht werden. Der AN wäre bereit die vertraglich geschuldete Arbeitszeit zu erbringen, der AG ruft sie jedoch nicht ab. dafür kann der AN nichts, es entsteht ein Vergütungsanspruch. Im Zweifel ist der jedoch nur vor dem Arbeitsgericht durchsetzbar.
Hast du schon mit dem Arbeitgeber gesprochen? Viele Unternehmen zeigen sich an solchen Tagen kulant.
Erstellt am 08.11.2019 um 15:08 Uhr von celestro
Was ist denn mit den Kolleginnen / Kollegen?
Erstellt am 08.11.2019 um 15:12 Uhr von Zeitungstante
Gilt ein Tarifvertrag? -- Bei uns gibt es keinen Tarifvertrag.
Hast du schon mit dem Arbeitgeber gesprochen? Viele Unternehmen zeigen sich an solchen Tagen kulant. -- Wir haben bereits mit dem Arbeitgeber gesprochen, dieser zeigt sich absolut nicht kulant.
Was ist denn mit den Kolleginnen / Kollegen? -- Ich bin die einzige Vollzeitkraft in unserem, die anderen Kolleginnen arbeiten nur 4 Stunden am Tag, für sie ist das Thema daher irrelevant. In anderen Leserläden arbeiten natürlich auch noch Vollzeitkräfte.
Erstellt am 08.11.2019 um 15:24 Uhr von Kratzbürste
Wenn es keinen BR gibt, kann der AG nach "billigen Ermessen" die Arbeitszeiten frei bestimmen (wenn es keinen Tarif gibt, eben nur unter Beachtung von Gesetzen).
Also er kann.
Erstellt am 08.11.2019 um 15:38 Uhr von celestro
Was sagt der AG dazu, wieso die Öffnungszeiten verkürzt sind?
P.S.
"Anmerkung: Der Arbeitgeber befindet sich rechtlich im Annahmeverzug, wenn er den Betrieb um 13 Uhr schließt und die Mitarbeiter nicht entsprechend ihrer üblichen Arbeitszeit eingesetzt werden können. Wenn der Betrieb also (ohne Inventurarbeiten oder dergleichen) geschlossen wird, haben die Mitarbeiter Anspruch darauf, dass ihnen die vereinbarten Stunden gutgeschrieben werden.
https://www.mep24software.de/berechnung-heiligabend-silvester/"
Wobei ich das jetzt nicht als "das stimmt" hinstelle, sondern lediglich als "kann man sich mal nach erkundigen.
Erstellt am 08.11.2019 um 15:45 Uhr von tante frieda
Gründet einen Betriebsrat, bitte die zuständige Gewerkschaft um Hilfe! Ihr seht, dass es nötig ist.
Erstellt am 08.11.2019 um 16:00 Uhr von Pjöööng
Zitat (Kratzbürste):
"Wenn es keinen BR gibt, kann der AG nach "billigen Ermessen" die Arbeitszeiten frei bestimmen (wenn es keinen Tarif gibt, eben nur unter Beachtung von Gesetzen).
Also er kann."
Nicht ganz richtig! Er kann die Lage der Arbeitszeit festlegen, aber nicht deren Dauer, diese ergibt sich nämlich aus dem Arbeitsvertrag,
Erstellt am 08.11.2019 um 16:10 Uhr von Zeitungstante
Vielen Dank für die zahlreichen Anworten!
Gründet einen Betriebsrat, bitte die zuständige Gewerkschaft um Hilfe! Ihr seht, dass es nötig ist. -- Die Hilfe wäre definitiv nötig, und auch ein Betriebsrat wäre wünschenswert, allerdings will das niemand auf sich nehmen - wäre da allein auf weiter Flur.
Erstellt am 09.11.2019 um 14:20 Uhr von Catweazle
An der Gründung eines Betriebsrates solltest du arbeiten. Wenn ich richtig vermute... gibt es in eurem Unternehmen Betriebsräte die andere Betriebe bei der Wahl unterstützen. Ein gutes Argument für die Wahl sollte für den Fall der Fälle ein erzwingbarer Sozialplan sein. Gab es denn nicht einmal zehnmal mehr Leserläden als heute?
Erstellt am 11.11.2019 um 10:20 Uhr von Zeitungstante
@Catweazle: Die gab es mal richtig, deswegen muss man in der momentanen Situation auch ernsthaft abwägen ob es sich für 12 Stunden "lohnt" den Unmut der Chefs auf sich zu ziehen, auch wenn es unser gutes Recht ist diese Stunden nicht einfach zu verschenken und dafür 3 - 4 Samstage zu arbeiten. Ist sehr traurig zu sehen das Leute die Füße stillhalten, weil sie ihren Job brauchen oder einfach Ärger aus dem Weg gehen möchten.
Erstellt am 11.11.2019 um 11:52 Uhr von Catweazle
Es könnte sich trotzdem lohnen mal mit dem oberen Chef zu sprechen. Bei euch wird es wohl der Personalleiter sein. Oft sind es die kleinen Chefs die so ihre eigenen Ideen haben. Du solltest auch mal in den betrieblichen Regelungen nachsehen ob es dazu eine Regelung gibt.
Erstellt am 12.11.2019 um 08:01 Uhr von xyz68
Zum einem der 24.12. und 31.12. sind keine Feiertage.
Schau bitte in deinem Arbeitsvertrag und, falls es eine solche gibt, in die Arbeitsordnung. Häufig gibt es in Firmen ohne Tarifvertrag solche Anordnungen, die zusätzlich zum Arbeitsvertrag bestimmte Sachen allgemein regeln. Bevor wir Tarif hatten, war es bei uns auch dort geregelt.
Wenn es dort keine Regelungen gibt, Chef sagen, dass man an beiden Tagen voll arbeiten möchte (am besten schriftlich), erst wenn er das ablehnt käme der Annahmeverzug in Betracht. (Ob das aber dem Wunsch entspricht, wenn der Arbeitgeber sagt: Ja, kannste ich gebe dir folgende Aufgaben, (natürlich über Arbeitsvertrag abgedeckt). Genauso kann er ggf. aber im Rahmen seines Weisungsrechtes Arbeit am Samstag anbieten. (Auch hier hilft nur ein Blick in den Vertrag, was dort genau geregelt ist.