Hallo liebe Forums-Mitglieder!

Ich arbeite im "Einzelhandel" (Leserladen einer Zeitung) und an den Feiertagen (Heiligabend und Silvester) gibt es um 4 Stunden verkürzte Öffnungszeiten.
Diese 4 Stunden muss ich (Vollzeitkraft, 40-Stunden-Woche) laut Arbeitgeber durch erarbeitete Überstunden abbauen. Dies bedeutet für mich einen "Verlust" von 4 Stunden pro Feiertag bzw. sogar 8 Überstunden wenn ich einen von diesen Tagen frei nehme würde. Überstunden kann ich allerdings nur durch Samstagsdienste (also einer 6 Tage Woche, 40 Stunden in der Woche plus 4 Stunden am Samstag) aufbauen.
Ist dies arbeitsrechtlich so in Ordnung?
Einen Betriebsrat haben wir leider nicht, daher hoffe ich hier ein paar Antworten zu bekommen!

Vielen Dank für die Mühe :-)