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Mitarbeiter heimschicken

W
WeHaveTheSalad
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir sind ausschließlich an PC-Arbeit gebunden. Wenn wir Server-Probleme haben, die evtl. nicht mehr taggleich gelöst werden können, dürfen wir dann heimgeschickt werden? Ich bitte auch ggf. um Nennung der entsprechenden Gesetzesgrundlage.

96002

Community-Antworten (2)

G
gironimo

30.11.2015 um 17:56 Uhr

§ 615 BGB - Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko

Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.

P
paula

01.12.2015 um 14:41 Uhr

es soll aber durchaus Arbeitszeitregelungen geben, die das Betriebsrisiko auf den AN verlagern....

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