Hallo,

bei uns in der Firma herrscht zur Zeit Unterauslastung.
Also wurde folgende Betriebsvereinbarung zwischen BR und AG getroffen.
Arbeitszeit von Mo - Fr um zwei Std. verkürzt.
Und folgende Klausel wurde noch hinzugefügt:
Wenn ein vorzeitiges Erreichen der Vorplanung gegeben ist, wird nach vorheriger Absprache die Arbeitszeit angepasst.
Darf mich der Arbeitgeber ohne weiteres am gleichen Tag eher heimschicken ? Also noch mehr als wir eh schon zuhause sind.
Es gibt doch auch so etwas wie Ankündigungsfristen von Arbeitszeiten.

MfG