Erstellt am 29.11.2015 um 09:59 Uhr von Ernsthaft
Schwere Frage…..
Bei einem Bergsteiger z. b., würde sie beim Absprung beginnen und beim Aufschlag enden!
Erstellt am 29.11.2015 um 10:22 Uhr von Norwegen
Erstellt am 29.11.2015 um 10:45 Uhr von gironimo
Sprichst Du eventuelle Wegezeiten an? Die gehören mit zur Pause. Es sei denn, sie sind unzumutbar lang.
Aber natürlich ist ja der BR in der Mitbestimmung und kann alle erdenklichen Argumente mit in die Verhandlungen einbringen.
Heiß umkämpft ist ja auch immer die Frage der Umkleidezeiten.
Wo genau liegt denn Euer Problem?
Erstellt am 29.11.2015 um 12:38 Uhr von Norwegen
Ja das Stimmt,
die Wegzeiten ist unter anderem der Punkt! Die Mitbestimmung ist schon klar. Doch es gehen die Argumente aus. So das die Gretchen Frage bleibt wo die Pause beginnt.
Die Arbeitsstättenverordnung hilft nicht so wirklich!
Nun gut!
Dann sollten wir die Wegzeiten mal ausmessen und wenn möglich abstoppen!
Die Umkleidezeiten ist ja schon mal ein separater Punkt.
Norwegen grüßt
over and out
Erstellt am 29.11.2015 um 13:56 Uhr von gironimo
Vielleicht hilft:
http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Arbeitsstaetten/ASR/pdf/ASR-A4-2.pdf?__blob=publicationFile&v=3
und dort 4.1 (5):
"Pausenräume und Pausenbereiche müssen leicht und sicher über
Verkehrswege erreichbar sein. Der Zeitbedarf zum Erreichen der Pausenräume soll
5 Minuten je Wegstrecke (zu Fuß oder mit betrieblich zur Verfügung gestellten
Verkehrsmitteln) nicht überschreiten. Die Wegstrecke zu Pausenbereichen darf
100 m nicht überschreiten. "
Erstellt am 29.11.2015 um 16:35 Uhr von Norwegen
Super
Vielen Dank 😉