Erstellt am 24.11.2015 um 07:44 Uhr von ickederdicke
Wegezeiten innerhalb eines Betriebes beginnen an einem bestimmten Punkt, i.d.R. Arbeitsplatznahe Stempeluhr.Gxxgle einfach mal, kommt genug Input.
In eurem Fall wäre das erreichen des Arbeitsplatzes ok, es müsste dort eine Möglichkeit des An/Aus stempelns gegeben sein.
Wenn das An/Ab-melden erst durch das Hochfahren eines PC´s ( Nutzung des Arbeitsmittels )erfolgen soll, müsste eine "Karenzzeit" hierfür eingebaut werden. Denn die Zeit des PC hochfahrens gehört schon zur "Arbeit".
Wenn ihr schlau handelt entsprechen diese Zeiten den momentanen Wegezeiten bis zum AP .
Wie werden Pausen dann erfasst ? Auch die Kostenfrage: Stempeluhr vorhanden, PC Software kostet........
Erstellt am 24.11.2015 um 08:20 Uhr von gironimo
Ich würde als BR einfach nur nicht zustimmen und auf die alte Regelung pochen. Ihr braucht dazu nur praktische Argumente und keine Paragraphen.
Der BR ist nicht nurt in der Mitbestimmung wann die Zeit beginnt und endet, sondern auch bei der Frage, was dazu gehört.