Erstellt am 01.07.2007 um 14:14 Uhr von seemann
BAG: Vergütung von Reisezeiten über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus
BAG, AZ 5 AZR 428/96, Urteil vom 03.09.97
LEITSATZ "1. Reisezeiten, die ein Arbeitnehmer über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus im Interesse des Arbeitgebers aufwendet, hat der Arbeitgeber als Arbeitszeit zu vergüten, wenn das vereinbart oder eine Vergütung "den Umständen nach" zu erwarten ist (§ 612 Abs. 1 BGB).
nach zu lesen
http://www.jurawelt.com/gerichtsurteile/sonstige/arbeitsrecht/bag/1690
Erstellt am 01.07.2007 um 14:24 Uhr von waschbär
ah noch jemannd der Jura welt kennt !
Erstellt am 01.07.2007 um 16:15 Uhr von zeb
Genau dazu stand gestern was in der Berliner Zeitung ( nicht mit der "BZ" verwechseln). Schau mal in die online Ausgabe unter Arbeitsmarkt, oder hol dir das Blatt.
Erstellt am 01.07.2007 um 16:59 Uhr von Kölner
@knubbel
Also wirst Du über die anteilige Anrechnung verhandeln müssen...
Erstellt am 02.07.2007 um 18:21 Uhr von Knubbel
Hallo Jungs!
Danke für Eure Antworten.
Ich denke wir werden versuchen uns an den Anzinger/Koberski Kommentare zum Arbeitszeitgesetz zu halten.
Hier steht: Die im Auftrag des Arbeitgebers "während der üblichen Arbeitszeit" verbrachten Wege- und Reisezeiten sind nach der überwiegenden Auffassung in Rechtssprechung und Schrifttum grundsätzlich als Arbeitszeit "zu vergüten", auch wenn eine ausdrückliche Vereinbarung der Parteien fehlt. BAG 8.12.1960
Der Kommentar geht noch weiter, sehr interessant.
Frage: wie komme ich an das Urteil? Es gibt noch einen Hinweis auf BAG 28.3.1963
Es gibt noch den Hinweis auf § 611 BGB Abs 1.
Nochmal Danke für Eure Mühe!
Knubbel