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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wegezeit-Fahrzeit - Wegezeit gleich Arbeitszeit?

K
Knubbel
Jan 2018 bearbeitet

wir sind in verhandlungen mit der gl wegen "wegezeit" in § 2 arbeitszeitgesetz steht einiges dazu. wir suchen einentext aus dem hervor geht das für servicetechniker im außendienst reisezeit, oder wegezeit gleich arbeitszeit ist. gelesen haben wir das irgendwo können den text im gesetz aber nicht mehr finden. Frage: wer kann einen hinweis auf urteile oder entsprechende texte geben.

gruß.M.B.

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Community-Antworten (5)

S
Seemann

01.07.2007 um 16:14 Uhr

BAG: Vergütung von Reisezeiten über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus
BAG, AZ 5 AZR 428/96, Urteil vom 03.09.97

LEITSATZ "1. Reisezeiten, die ein Arbeitnehmer über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus im Interesse des Arbeitgebers aufwendet, hat der Arbeitgeber als Arbeitszeit zu vergüten, wenn das vereinbart oder eine Vergütung "den Umständen nach" zu erwarten ist (§ 612 Abs. 1 BGB). nach zu lesen http://www.jurawelt.com/gerichtsurteile/sonstige/arbeitsrecht/bag/1690

W
Waschbär

01.07.2007 um 16:24 Uhr

ah noch jemannd der Jura welt kennt !

Z
zeb

01.07.2007 um 18:15 Uhr

Genau dazu stand gestern was in der Berliner Zeitung ( nicht mit der "BZ" verwechseln). Schau mal in die online Ausgabe unter Arbeitsmarkt, oder hol dir das Blatt.

K
Kölner

01.07.2007 um 18:59 Uhr

@knubbel Also wirst Du über die anteilige Anrechnung verhandeln müssen...

K
Knubbel

02.07.2007 um 20:21 Uhr

Hallo Jungs! Danke für Eure Antworten. Ich denke wir werden versuchen uns an den Anzinger/Koberski Kommentare zum Arbeitszeitgesetz zu halten. Hier steht: Die im Auftrag des Arbeitgebers "während der üblichen Arbeitszeit" verbrachten Wege- und Reisezeiten sind nach der überwiegenden Auffassung in Rechtssprechung und Schrifttum grundsätzlich als Arbeitszeit "zu vergüten", auch wenn eine ausdrückliche Vereinbarung der Parteien fehlt. BAG 8.12.1960 Der Kommentar geht noch weiter, sehr interessant. Frage: wie komme ich an das Urteil? Es gibt noch einen Hinweis auf BAG 28.3.1963 Es gibt noch den Hinweis auf § 611 BGB Abs 1. Nochmal Danke für Eure Mühe! Knubbel

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