Fürsorgepflicht
Darf ein Abteilungsleiter einem Mitarbeiter im Rahmen der Fürsorgepflicht den privaten Autoschlüssel abnehmen ? Der Mitarbeiter hatte ein Attest vorgelegt das er wegen Medikamenteneinnahme im Moment kein Dienstfahrzeug bewegen darf. Darauf fragte er den Mitarbeiter wir er denn zur Firma gekommen ist. Dieses
wäre ja auch ein Fahrzeug.
Community-Antworten (9)
24.11.2015 um 08:15 Uhr
Steht im Attest wirklich ...kein Dienstfahrzeug...? Wenn steht da für alle Fahrzeuge. Hätte dann der Mitarbeiter es lieber, wenn der Abteilungsleiter sich bei der Polizei erkundigt was er machen soll? Einen Betrunkenen soll man ja auch den Schlüssel nicht überlassen! So einen ähnlichen Fall hatten wir bei uns schon.
Nebenbei: Mit dem Privatfahrzeug kann erfahren, aber nicht mit dem Dienstfahrzeug? merkwürdig!
24.11.2015 um 09:48 Uhr
ein klassisches Eigentor würde ich sagen, da wäre es angebrachter wenn der Arzt eine AU ausgestellt hätte. eigentlich verantwortungslos vom Doc.
24.11.2015 um 10:38 Uhr
Frage ist doch: darf der Vorgesetzte den Schlüssel verlangen ? Dieses wäre doch die Aufgabe der Behörde
24.11.2015 um 11:12 Uhr
Der Vorgesetzte darf den Schlüssel des Privatwagens nicht verlangen, bzw. er muss ihm nicht gegeben werden. Stellt sich nur die Frage was besser ist, Schlüssel aushändigen oder der Vorgesetzte holt die Polizei zu Hilfe ?
24.11.2015 um 13:49 Uhr
:) Also, der Vorgesetzte darf gewiss dienstliche Anweisungen geben, aber keine privaten ('Gib mir deinen privaten Autoschlüssel!'). Das kann sogar böse nach hinten losgehen, zB wenn der MA sich genötigt fühlt. Alternativ, wenn der Vorgesetzte nicht den MA anspricht, sondern die Polizei anruft? Die fragt ihn dann, warum wollen Sie denn den Schlüssel des Privatwagens von Herrn X haben? Antwort: Weil er keinen Dienstwagen fahren darf! Na, das trifft hoffentlich auf einen Polizeibeamten mit Humor.
25.11.2015 um 00:56 Uhr
Dass der Mitarbeiter mit seinem Auto gekommen ist, beweist ja noch nicht, dass er auch gefahren ist. Und den Schlüssel wegnehmen dürfte der Vorgesetzte allenfalls, wenn der Kollege nicht mehr einsichtsfähig (= volltrunken) wäre.
25.11.2015 um 09:12 Uhr
Hat der Mitarbeiter den Schlüssel freiwillig aus der Hand gegeben, oder wurde er ihm mit Gewalt abgenommen?
25.11.2015 um 09:54 Uhr
@ Brösel
"Darf ein Abteilungsleiter einem Mitarbeiter im Rahmen der Fürsorgepflicht den privaten Autoschlüssel abnehmen ?"
Nein! Das dürfte er nur dann, wenn offensichtliche Zweifel an der Fahruntüchtigkeit bestehen; z.B. bei Volltrunkenheit.
"Der Mitarbeiter hatte ein Attest vorgelegt das er wegen Medikamenteneinnahme im Moment kein Dienstfahrzeug bewegen darf."
Das klingt mir ganz schwer danach, dass damit ev. möglichen Haftungsschäden im Arbeitsverhältnis vorgebeugt werden soll.
Wenn dieser Kollege Medikamente einnimmt, die die Verkehrstüchtigkeit einschränken KÖNNEN, kann und muss er im privaten Bereich vor jeder Fahrt seine Fahrtauglichkeit vor jeder Fahrt selber kritisch einschätzen. Fühlt er sich nicht fahrtauglich, kann er sich problemlos für Alternativen entscheiden > sich fahren lassen, den ÖPNV benutzen etc..
Im Arbeitsalltag wird das sicherlich nicht so problemlos umzusetzen sein!
25.11.2015 um 12:14 Uhr
"Das kann sogar böse nach hinten losgehen, zB wenn der MA sich genötigt fühlt."
Ob sich jemand genötigt "fühlt" ist völlig irrelevant. Wenn der AL sagt, er möchte den privaten Autoschlüssel haben, wird er deshalb nicht bestraft. Der MA muß den Schlüssel ja nicht abgeben.
Schlecht für den AL könnte es erst werden, wenn er wirklich zu "nötigenden Handlungen" übergeht. Aber einfach nur: "gib mir bitte den Autoschlüssel, Du darfst ja kein Auto fahren zur Zeit" ist unkritisch.
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