Erstellt am 24.06.2014 um 07:32 Uhr von ickederdicke
Hallo Cosimuc,
habt ihr eine SBV und die betroffene Kollegin einen GdB ? Dann sollte die SBV dringend mit ins Boot genommen werden. Falls die Koll. noch keinen GdB hat, rate ihr sich an die ggf. vorhandene SBv zwecks Beantragung zu wenden.Habt ihr keine SBV dann helft ihr halt dabei.
Anträge findet ihr im web und bei jedem Bürgerbüro.
Mit GdB hat die Koll. besseren Kü.schutz, kann ab Gleichstellung oder GdB 50 eine Mehrarbeit ablehnen, § 124 SGB IX , euer AG könnte dann bei dem Integrationsamt eine Minderleistung ( Geld ! ) beantragen und spart bei der Ausgleichsabgabe etc.
In deinem Fall wäre es bestimmt auch sinnig, wenn der BR ( und wenn ihr habt, mit der SBV )
vor dem eigentlichen Termin mit der Koll. die Führung zu einem Vorgespräch bittet um abzuklären, dass deren Verhalten kontraproduktiv ist und Führsorge kein Tribunal sein kann.Holt euch auch wenn ihr habt, den Betriebsarzt im Vorfeld hinzu und/oder über das Integrationsamt den Integrationsfachdienst.
Erstellt am 24.06.2014 um 09:40 Uhr von gironimo
Es kommt natürlich auf die Persönlichkeiten an, die da dann am Tisch sitzen. Du Unterstützt die Kollegin aus meiner Sicht aber am Besten, wenn Du entschlossen handelst und Ihr den Eindruck vermittelst, dass Du vor Ihr stehst.
So gesehen ist deutliche Kritik an der bisherigen Vorgehensweise durchaus angebracht.