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Arbeitszeit und Fürsorgepflicht von Eltern

A
AnnaH
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

ich habe folgendes Problem. In unserer Firma sind stark schwankende Arbeitszeiten die Tagesordung. Von 5 Stunden pro Tag an 5 Arbeitstagen, bis hin zu dem maximal gesetzlich möglichen 10 Stunden pro Tag an 6 Arbeitstagen. Hat es alles schon gegeben. Seit kurzem bin ich nun Mutter geworden, und mich stellen diese stark wechselnden Arbeitszeiten vor richtige Probleme. Ich habe gegenüber meinem Kind eine gewisse Fürsorgepflicht. Während meiner normalen Arbeitszeit 35h kann ich den kleinen gut unterbringen. Leider haben die Betreuungsplätze am Samstag nicht geöffnet, und ich kann zum Beispiel am Samstag nicht arbeiten. Mein Arbeitgeber sieht das ganze leider etwas anders.

Welche Rechte habe ich, um meiner Fürsorgepflicht für mein Kind nachzukommen ?

Gruß Anna

1.58303

Community-Antworten (3)

W
wölfchen

27.03.2011 um 18:56 Uhr

. . . was steht denn im Arbeitsvertrag?

P
Petrus

28.03.2011 um 14:20 Uhr

Betreuungsplätze am Samstag nicht geöffnet,

was ist mit dem Vater des Kindes?

W
wölfchen

28.03.2011 um 15:28 Uhr

. . . da auf meine Frage keine Antwort kommt, nur mal zum Bedenken und rein hypothetisch: im Krankenhaus, eine Station mit jungem Personal und alle sind Mütter - da würde dann wohl wegen der Kinderfürsorgepflicht keiner mehr am Wochende arbeiten, weil die Kindereinrichtungen zu sind . . . grübel, grübel . . .

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