Haben gerade eine Diskussion mit dem AG. Sind ein Pflegeheim, wen bei uns MA ausfallen werden MA aus dem Frei gerufen. Nachdem wir gesagt haben das dies nicht geht, bekamen wir die Antwort doch wir haben eine Fürsorgepflicht den Patienten gegenüber. Ich darf in meinem Planmäßigen Frei nicht weg Fahren, den das Geschäft könnte anrufen. Wen ich weg möchte, muss es im Dienstplan mit (u) gekennzeichnet werden. Und ich darf maximal 42 Tage Blocken. Kann der AG die Fürsorgepflicht an die MA abwälzen??. Wie können, wir argumentiere?

Danke