Erstellt am 13.11.2018 um 09:04 Uhr von takkus
"Kann der AG die Fürsorgepflicht an die MA abwälzen??." - nööö- er hat ein Ausfallkonzept aufzustellen und so zu planen, dass es Falle von Krankheitsausfällen nicht zu einer Minderversorgung der Zupflegenden kommt. Frei ist frei! Da kann ich machen was ich will. Bin doch kein Leibeigener des ArbG. Die Pflege in den Krankenhäusern uns Pflegeheimen muss endlich begreifen, dass sie Mangelware sind. Sie bestimmen im Moment die Arbeitskonditionen. Keine Angst vor dem Argument: "Dann machen Sie es doch alleine." Im Pflegeheim des Nachbarortes wartet man grade auf Bewerbungen.
Erstellt am 13.11.2018 um 09:30 Uhr von michalski0709
Leider ist es gang und geben und der einfachste Weg, dass AG das Fehlen von MA auf die noch vorhandenen abwälzt. Habt Ihr ein BR der das Regeln kann?? Denn der AG kann es ja nur durch Mehrarbeit bzw Überstunden klären. Achtet darauf das eure Wochenstunden nicht überschritten werden.
Erstellt am 13.11.2018 um 10:11 Uhr von nicoline
Das Weisungsrecht des AG erstreckt sich ausschließlich auf die Arbeitszeit. Kein AN ist verpflichtet, während der Freizeit Gespräche mit dem AG zu führen oder Weisungen entgegenzunehmen. Das müssen Pflegende nur endlich mal begreifen. Mein Eindruck ist, der schon an Gewissheit grenzt, Pflegenden fehlt das Gen NEIN sagen zu können! Anders ist nicht erklärlich, wieso sie bis zum körperlichen und psychischen Zusammenbruch bereit sind, die Sklaverei zu ertragen.
Erstellt am 13.11.2018 um 10:22 Uhr von takkus
nicoline- DU SPRICHST MIR AUS DER SEELE
Erstellt am 13.11.2018 um 13:26 Uhr von BRHamburg
So sehr ich die Aussagen von Nicoline und anderen unterschreiben würde. Ich kann ein Stück die Beschäftigten im Krankenhaus und Pflegeheime verstehen, wenn sie aus (falsch verstandenen?) Pflicht Bewußtsein eben doch einspringen. Es geht hier um Menschen und da ist es schwerer Nein zusagen, als wenn man vielleicht in einem Lager oder Verkauf arbeitet. Den jeder erwartet die bestmögliche Pflege wenn er selber oder ein Angehöriger betroffen ist. Nur wer wäre auch bereit deutlich mehr zu zahlen? Ich persönlich bin froh, meiner Entscheidung ob ich mehr arbeite nicht das Wohlbefinden eines Menschen abhängt.
Erstellt am 13.11.2018 um 14:47 Uhr von moreno
Wer ist ,,wir" der Betriebsrat oder die Mitarbeiter?
Schau mal unter ,,mein Frei gehört mir" von der Verdi hier steht alles drin.
Und beim nächsten freien Tag einfach mal wegfahren und nicht ans Handy gehen! :-)
Erstellt am 13.11.2018 um 15:15 Uhr von celestro
"Wen ich weg möchte, muss es im Dienstplan mit (u) gekennzeichnet werden. Und ich darf maximal 42 Tage Blocken."
dann sollten als Erstes mal alle hingehen und Ihre 42 Tage blocken.
Erstellt am 13.11.2018 um 15:21 Uhr von moreno
ne Celestro das würde ich nicht tun! Keinen Tag blocken, neue Telefonnummer und diese dem AG nicht mehr geben. Dieser hier möchte ja eine kostenlose Rufbereitschaft haben warum soll ein AN da mitspielen?
Erstellt am 13.11.2018 um 15:26 Uhr von celestro
könnte sich ggf. um Arbeitshandys handeln.
Erstellt am 13.11.2018 um 15:30 Uhr von moreno
Auch diese darf ich in der Freizeit ausschalten es sei denn es gibt eine Rufbereitschaft und diese müsste vergütet werden.
Erstellt am 13.11.2018 um 16:42 Uhr von nicht brauchen
Wahrscheinlich wird ja nicht mal ein Zuschlag gezahlt, wenn wer aus dem Frei in die Arbeit gerufen wird. Es werden nur die normalen Arbeitsstunden gerechnet. Das ist dann eine kostenlose Rufbereitschaft. Der Arbeitgeber soll mal die Textstelle in dem Gesetz herzeigen, dass der AN eine Fürsorgepflicht dem Patienten gegeüber hat und immer auf Abruf bereitstehen muss.
Erstellt am 13.11.2018 um 19:16 Uhr von nicoline
BRHamburg
*Es geht hier um Menschen und da ist es schwerer Nein zusagen, als wenn man vielleicht in einem Lager oder Verkauf arbeitet.*
Und genau darauf bauen die sozialen AG und genau deswegen funktionieren die Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen seit Jahren überhaupt noch. Und die Pflegenden selber haben dieses so verinnerlicht, dass sie immer in der Ethikfalle hängen bleiben.
Die AG sind Weltmeister in der Verdrängung der Tatsache, dass SIE den Versorgungsauftrag haben und nicht die Beschäftigten. Ebenso wenig haben die Beschäftigten in ihren Arbeitsverträgen stehen, dass sie für das Ausfallmanagement zuständig, oder verpflichtet sind, sich ständig zur Arbeitsaufnahme bereit zu halten und das selbsverständlich ohne Vergütung.
*Den jeder erwartet die bestmögliche Pflege wenn er selber oder ein Angehöriger betroffen ist.*
Blödes Totschlagargument. Ich könnte hier jetzt eine Diskussion darüber lostreten, dass der Staat Milliarden für Sachen ausgibt, die zumindest fragwürdig sind, aber das führt ja eh zu nichts. Krankenhäuser, Pflegeheime und Schulen gehören für mich zur Daseinsvorsorge, für die der Staat zuständig sein sollte, aber daraus zieht er sich total zurück. Wichtig ist, mit Krankheit Geld verdienen zu können, nichts anderes
Ich hoffe, dass immer mehr Pflegende endlich aufwachen und sagen: Mein Frei gehört mir, ruf mich nicht an, auch ich bin es wert, ein Privatleben zu haben.
Erstellt am 13.11.2018 um 21:47 Uhr von BRHamburg
@Nicoline ich glaube du hast mich hier falsch verstanden. Ich bin in allen Bereichen zu 100% bei dir. Nur ich persönlich kann verstehen das es einer Krankenschwester schwerer fällt Nein zu sagen als einem Lagerarbeiter fällt. Das der Arbeitgeber für die Planung und Personaldecke verantwortlich ist steht fest. Und jeder Arbeitnehmer soll seine ihm zustehenden Freizeit und Erholung haben.
Erstellt am 14.11.2018 um 08:44 Uhr von takkus
Es ist irgendwie komisch: Ärzte haben unheimlich schnell gelernt was sie wert sind. Nur in der Pflege lässt man sich alles gefallen. Ist ein Arzt krank, werden elektive Eingriffe einfach verschoben. Noch keinen Oberarzt erlebt, der in einer solchen Situation aus dem Frei geholt wird. In der OP- Pflege würde ein Springer 2 Säle betreuen. Dem ArbG ist es scheißegal ob es dann zu einer Gefahrensituation kommt, der Behandlungsvertrag mit dem Patienten damit nicht eingehalten werden würde, nur die Pflege fühlt sich am Ende schuldig. Schön blöd!
Eben erst in der Nachbarschaft erlebt: Busfahrer krank. Bus ausgefallen. Schüler stehen im Regen und kommen nicht in die Schule. Diese jungen Leute sollen unsere Zukunft sein. Das hat den zuständigen Landkreis noch das Busunternehmen interessiert! Im Krankenhaus und in Pflegeheimen wäre ein unheimlicher Aufschrei der Geschäftsführungen gekommen. Und die Pflegenden hätten kleinbei gegeben.
@celestro 13.11.2018 um 15:26 Uhr: "könnte sich ggf. um Arbeitshandys handeln." OMG!
Rufbereitschaft im Rahmen eines Ausfallkonzeptes wurde hier schon in den Ring geworfen. Das ist eine Überlegung wert. Aber auch dafür brauche ich Personal. Und ich muss die RB bezahlen. Welcher ArbG will das schon! Seit Jahren werden die Pflegepersonalkosten aus den DRG`s nicht auf die Pflegenden verteilt. Das Geld wurde zweckentfremdet verwendet. Da sponsoren Krankenhäuser doch tatsächlich Profifussballvereine. Mit Krankenkassenbeiträgen. Nichts anderes sind die Erlöse der Krankenhäuser. Vielleicht ist zukünftig das Herauslösen eben dieser Pflegepersonalkosten aus den DRG`s ein Weg um ausreichend Personal vorzuhalten (der ArbG bekommt Pflegepersonalkosten ja refinanziert) und evtl. wieder Personal, das die Pflege verlassen hat und nun Nageltante ist, zurückzuholen. Allerdings dürfen Pflegeheime und ambulante Pflege dadurch nicht abgehängt werden!!!
Erstellt am 14.11.2018 um 09:22 Uhr von celestro
"@celestro 13.11.2018 um 15:26 Uhr: "könnte sich ggf. um Arbeitshandys handeln." OMG!"
Es ging lediglich darum deutlich zu machen, daß "neue Nummer und die dem AG nicht geben" nicht unbedingt funktionieren muß. Kein Grund, deshalb gleich so abzugehen.
Erstellt am 14.11.2018 um 09:42 Uhr von moreno
Celestro man könnte ja auch mal zugeben, dass man den falschen Gedanken hatte! ;-) man sollte schon wissen, dass ein AG nicht sagen kann ihr bekommt jetzt alle ein Firmenhandy und ich kann Euch jederzeit in Eurer Freizeit anrufen.
Erstellt am 14.11.2018 um 09:45 Uhr von takkus
Mit Verlaub: das wird es für die Pflege auch nicht geben. Selbst unsere Rufdienste bekommen keins obwohl es ja das Interesse des ArbG ist, im Rufdienst das OP- Team zu erreichen.
Erstellt am 14.11.2018 um 09:47 Uhr von celestro
"Celestro man könnte ja auch mal zugeben, dass man den falschen Gedanken hatte! ;-)"
Ich habe kein Problem damit Fehler zuzugeben. Sehe hier aber keinen.
"man sollte schon wissen, dass ein AG nicht sagen kann ihr bekommt jetzt alle ein Firmenhandy und ich kann Euch jederzeit in Eurer Freizeit anrufen."
umgekehrt wird für mich ein Schuh draus. Aufgrund der Schilderung gehe ich viel eher davon aus, daß es Firmenhandys sind. Das hier ein AG einfach die Leute auf privaten Geräten anruft, ist für mich wesentlich weniger vorstellbar.
Erstellt am 14.11.2018 um 09:54 Uhr von moreno
Na weil Du nicht im Pflegebereich tätig bist!
Meinst Du wirklich jede Pflegekraft bekommt ein Handy gestellt?
Natürlich werden diese Leute auf ihren privaten Telefonen angerufen.
Und selbst wenn es Firmenhandys sind geht diese Erreichbarkeit nur über eine bezahlte Rufbereitschaft.
Erstellt am 14.11.2018 um 10:13 Uhr von takkus
Dann hast Du jetzt etwas dazu gelernt, lieber celestro.
Erstellt am 14.11.2018 um 10:14 Uhr von celestro
mal schauen, ob sich Tulpe nochmal äußert ....
Erstellt am 14.11.2018 um 15:16 Uhr von nicoline
Uaaaaauuuo, hier is ja was los ........!
*Kein Grund, deshalb gleich so abzugehen.*
Daran erkennst du, wieviel Zündstoff in dem Thema steckt.
Hat schon Gründe.
*Ärzte haben unheimlich schnell gelernt was sie wert sind. *
...... und die AG haben gelernt, diesen Berufsstand mehr wertzuschätzen und zu hofieren als die Pflegkräfte. Wobei ich ausdrücklich betonen möchte, dass auch die Ärzte ziemlich am Rande der Erschöpfung und zum großen Teil darüber hinaus arbeiten.
*In der OP- Pflege würde ein Springer 2 Säle betreuen*
oder gerne auch mal 3.
Zur Erklärung: Der Springer im OP hat die Aufgabe, während der Operation benötigte Materialien heranzuschaffen und der instrumentierenden Pflegekraft anzureichen.
Erstellt am 15.11.2018 um 10:26 Uhr von nicht brauchen
Nach gültiger Rechtssprechung ist die Weitergabe der privaten Telefonnummer an den AG nicht erzwingbar. Ein Grundsatz der DSGV besteht darin die Daten zu minimieren. Art. 5 Abs. 1
Daher müsste man die Löschung der Telefonnummer verlangen können.
Erstellt am 15.11.2018 um 11:41 Uhr von alraune
Hallo, ich arbeite in der Pflege, bei uns gibt es kein Ausfallmanagement,die Einspringprämie wurde gestrichen, weil alle auch ohne Geld ihre Freizeit opfern. Ich habe meine Telefonnummer geändert und mich geweigert diese auf Station abzugeben. Es war nicht einfach dem Druck standzuhalten. Kollegenschwein war noch eine der freundlicheren Bezeichnungen. Auch wurde ich in der Schicht alleine gelassen, wenn mal jemand ausfiel. Es hat fast 3 Jahre gedauert, bis Ruhe eingekehrt ist. Inzwischen ist es selbstveständlich, daß alraune so lange nicht ihre Freizeit opfert ,wie es keine vernünftiges Ausfallmanagement gibt und die Einspringprämie wieder eingeführt wird. Es ist einfach zu sagen tu dies oder jenes nicht, wenn du dann alleine gegen alle bist. Da helfen auch die Gesetze nicht,wenn keiner da ist der dich unterstützt, damit sie eingeghalten werdne.