Abend schön in die Runde!

Ich habe mal eine spezielle Frage. Und zwar hat ein Kollege nun etwas Schwierigkeiten mit seinem Urlaub. Aber von vorn:

Eingestellt und unterschrieben hat er seinen Arbeitsvertrag am 02.03., da der Erste auf einen Sonntag fiel. Sein Grundurlaubsanspruch beträgt 27 Tage/ Kalenderjahr.

Auf jeden Monat gerechnet hat er einen monatlichen Anspruch von 2,25 Tage/ Monat. Auf seine Zeit bei uns von 10 Monaten gerechnet hat er für dieses Jahr einen Anspruch von 22,5 Tagen.
Unsere Vorgesetzten sind aber der Meinung, dass er keinen Anspruch für den Monat März hätte, da er ja erst am Zweiten unterschrieben habe. Wie gesagt, der Erste war ein Sonntag und ansonsten hat der Kollege alle Werktage des Monats gearbeitet.
Kann das so sein?

Und wo ich schon dabei bin - bei solch lustigen Zahlen wie 22,5 Tage, wird auf- oder abgerundet? Oder gar der halbe Tag Urlaub genommen?