Erstellt am 23.11.2015 um 12:16 Uhr von moreno
Da wirst auch nichts finden weil ja weder im Tarif noch in einer BV Dir vorschreiben kann Deinen Privatwagen zu nehmen! Es reicht wenn Du morgen pünktlich auf Arbeit bist wenn der AG meint Du brauchst da einen Wagen muss er ihn Dir stellen. Also A.... zusammen kneifen und sagen, dass Du dein Auto nicht mehr tagsüber bewegst. :-)
Erstellt am 23.11.2015 um 12:22 Uhr von Rübezahl
:-) ich so wie so
Die Kollegen fragen mich wo das steht.
BGB habe ich nichts gefunden.
Erstellt am 23.11.2015 um 12:33 Uhr von moreno
Du wirst auch nichts finden weil es doch logisch ist, dass Du nicht mit dem Privatwagen auf der Baustelle rumfahren musst wenn Du nicht willst. Alles was notwendigerweise gebraucht wird hat der AG zu stellen dazu gehört auch die Möglichkeit von A nach B auf ner Großbaustelle zu kommen. Das wär doch mal ein schönes Thema für die nächste Betriebsversammlung ;-)
Erstellt am 23.11.2015 um 12:42 Uhr von gironimo
Da könnte es unterschiede geben. So wie ich Deine Frage verstehe, gibt es bei Euch auch die Möglichkeit, dort hin gefahren zu werden. Wenn dies nicht geht, gibt es einen Zuschuss für den Privat-Wagen.
Verstehe ich das so richtig?
Daraus lässt sich natürlich nicht ableiten, dass man einen eigenen Wagen haben oder benutzen muss. Dann müsste aber der Zuschuss fairer Weise auch für den Bus/Bahn gezahlt werden.
Die Frage wäre also - was ist überhaupt in einer BV geregelt?
Erstellt am 23.11.2015 um 12:46 Uhr von Rübezahl
Ja genau so.
Hat AG keinen Dienstwagen gibt es ab 50 Km 0,15 Euro den Km.
Oder per Bus und Bahn minus 8,- egal wie nah oder weit.
Erstellt am 23.11.2015 um 12:46 Uhr von verdibr
Hallo Rübezahl, kannst ja auch zu deiner Gewerkschaft fragen gehen, die haben bestimmt die bessere und Richtigere Antwort,so mache ich das zu mindest.
Erstellt am 23.11.2015 um 12:53 Uhr von Rübezahl
Ne die nicht :-(
Die frage ist ja auch, wenn ich dienstlich mit meinem Privat Pkw unterwegs bin, ist das dann nicht Arbeitszeit?
Erstellt am 23.11.2015 um 14:06 Uhr von gironimo
Wenn das Fahren mit dem Dienstwagen auch Arbeitszeit ist, dann auch mit dem Privatwagen.
Da gibt es sicherlich noch diverse betriebsbedingte Fallbeispiele und Möglichkeiten (selbst fahren, mitfahren, von zu Hause, vom Betriebssitz usw.)
Ich denke, da sollte die bestehende BV konkrete Aussagen treffen und somit Missverständnisse aus der Welt räumen. Da muss also ggf. nachverhandelt werden.
Erstellt am 23.11.2015 um 16:00 Uhr von Jakarta
@Rübezahl
Da hier vieles möglich sein kann, ist das eine Frage die hier keiner ohne nähere Kenntnisse über den Umfang, Lage und Arbeitsbereich sowie hierzu bestehender betrieblicher Regelungen, auch nur halbwegs beantworten kann.
Dann wäre auch die Frage zu klären, was hier die erste Arbeitsstätte ist. Hiervon abhängig ist dann auch, ob eine Anfahrt in den privaten oder betrieblichen Zuständigkeitsbereich gehört.
Ist es nicht die erste Arbeitsstätte, hängt es von den betrieblichen Regelungen ab wie eine Baustelle erreicht wird.
Womit wir dann bei dienstlich veranlassten Fahrten auch bei einem Haufen weiterer zu klärender Fragen wären. Gerade hier wäre es aber sehr wichtig zu wissen, wann eine Dienstfahrt überhaupt vorliegt, beginnt und wo sie endet.
Schau dir hierzu einmal die Links näher an:
http://www.firmenauto.de/dienstfahrt-mit-privatem-pkw-vorsicht-viele-fallstricke-478497.html
http://www.handwerksblatt.de/service/downloads/doc_download/356-wegezeit-und-arbeitszeit.html
Erstellt am 23.11.2015 um 16:45 Uhr von stehipp
Verstehe ich das denn richtig, die Baustelle ist so groß, dass ihr mit dem Auto fahren müsst um von einem Punkt zum nächsten zu kommen? Erstmal Respekt.
Mir stellt sich da aber neben den reinen Kilometerabrechnungen noch eine aus meiner Sicht wichtige weitere Frage:
Wie sieht es mit der Versicherung aus? Könnte mir vorstellen, dass es auf der Baustelle auch durchaus Gefahren gibt, dass mit dem privaten Auto was passiert. Ist dein privater PKW dann über den AG versichert? Gibt es eine Insassenversicherung, was ist, wenn du jemanden mitnimmst?
Gehen tut das, bei mir ist es z.B. so geregelt, dass bei Dienstfahrten eine Versicherung des AG einspringt.
Erstellt am 11.01.2024 um 18:27 Uhr von Ben80
Hallo zusammen. Rechtlich und Steuerlich ist es so, dass wenn man mit seinem privaten PKW zu Baustellen fährt, man die Kilometer inkl. Anfahrtsorte notiert und sie am Ende des Monats seinem Chef übergiebt. Pro Kilometer gibt es dann 60 Cent, die über die Monatsabrechnung ausgezahlt werden.