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Firmenmaterial im privat PKW

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GrünGelb
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ein Kollege soll mit seinem Privat PKW zu Baustelle fahren. Soweit kein Problem. Jetzt verlangt unser Chef das er Material für die Baustelle in seinem Privat PKW mitnimmt. Kann er das verlangen? Nach meiner Meinung nicht, ich finde nur nichts passendes im Internet hat von euch einer ein Gesetz/Urteil etc. parat. Danke im voraus.

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Community-Antworten (20)

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Moreno

03.03.2017 um 10:35 Uhr

Da brauchst kein Urteil! Der AG kann ja nicht über den Privatbesitz des AN bestimmen es sei dies wäre so vertraglich vereinbart worden, was aber wahrscheinlich nicht der Fall ist :-) wenn der Chef irgendwelche Materialien auf die Baustelle haben möchte dann muss er sehen wie er sie dahin bekommt.

P
Pickel

03.03.2017 um 12:05 Uhr

Grundsätzlich ja nicht falsch, was Moreno schreibt. Es kommt aber zusätzlich natürlich auch darauf an, was "Firmenmaterial" ist.

Sofern eine tarifliche oder vertragliche Grundlage für die Nutzung des PKW besteht, wird man auch einfordern können, ein gewisses Handgepäck mit zu transportieren. Vermutlich auch eine größere Kiste mit Werkzeug. Bei staubigen Zementsäcken dürfte es dann wieder anders aussehen.

C
celestro

03.03.2017 um 12:11 Uhr

"Sofern eine tarifliche oder vertragliche Grundlage für die Nutzung des PKW besteht, wird man auch einfordern können, ein gewisses Handgepäck mit zu transportieren. Vermutlich auch eine größere Kiste mit Werkzeug. Bei staubigen Zementsäcken dürfte es dann wieder anders aussehen."

In welchem TV soll denn bitte eine Nutzung des privaten MA-PKWs stehen ?

M
Moreno

03.03.2017 um 12:14 Uhr

Pickel träumst Du wieder? :-)

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GrünGelb

03.03.2017 um 12:38 Uhr

Also wir sind im Baugewerbe beschäftigt und bekommen für die Einfache Fahrt 0,30 ?/KM. Es handelt sich hierbei um Einen Laser.

G
GrünGelb

03.03.2017 um 12:40 Uhr

Von Zuhause zur Baustelle.

C
celestro

03.03.2017 um 12:58 Uhr

"Also wir sind im Baugewerbe beschäftigt und bekommen für die Einfache Fahrt 0,30 ?/KM. Es handelt sich hierbei um Einen Laser."

Aber aufgrund welcher Regelung ? Betriebsvereinbarung ? Regelung zwischen AG und MA ?

M
Moreno

03.03.2017 um 13:12 Uhr

Dafür, dass Ihr von A nach B fahrt bekommt Ihr 30 Cent (wahrscheinlich Tarif BRTV Baugewerbe) pro Kilometer. Hat aber nichts damit zu tun, dass Ihr etwas mitnehmen müsst. Das kann nicht angeordnet werden und auch nicht durch BV vereinbart sondern nur auf freiwilliger Basis geschehen!

G
gironimo

03.03.2017 um 14:13 Uhr

Was macht der AG, wenn der AN gar kein Auto hat?

U
UliPK

03.03.2017 um 14:33 Uhr

Bin auch im Baugewerbe. Der AG darf allerhöchstens mal nett Anfragen ob man mal was mitnehmen kann, mehr aber auch nicht. Was Pickel da schreibt ist einfach nicht zu beachten. TV die meinen privaten PKW vereinnahmt LOL, der ist gut.

Die 0,30€ kommen über die Gesetzliche Kilometerpauschale. Ob der AG die nun vorher bezahlt oder man dies über die Steuererklärung abgibt ist egal. Beides geht natülich nicht.

P
Pjöööng

03.03.2017 um 14:43 Uhr

Wenn solch ein Fall vor das Arbeitsgericht käme, würde dort vermutlich etwas differenzierter geurteilt. Wenn z.B. dieser Laser (handlicher Koffer, ca. 2kg) von dem Kollegen selber für seine Arbeit ebnötigt wird, könnte ich mir schon vorstellen, dass ein Arbeitsgericht die Anweisung der Mitnahme als zulässig erachten würde.

Wie so häufig würde das Gericht dabei wohl die berechtigten Interessen des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers gegeneinander abwiegen.

P
Pickel

03.03.2017 um 14:59 Uhr

Celestro, ich bin froh, keinem Tarifvertrag zu unterliegen und kenne daher sicher auch nur die wenigsten. Ob es im Baugewerbe entsprechende Regelungen gibt weiß ich nicht. Habe ich aber auch nicht behauptet. In Arbeitsverträgen wird es aber in gewissen Branchen eher die Regel als die Ausnahme sein.

Auch Moreno hat natürlich Unrecht, wenn die Mitnahme von Arbeitsmaterial ausschließlich good will sei. Niemand wird abstreiten, dass die Mitnahme der eigenen Aktentasche mit betrieblichen Unterlagen nicht verweigert werden kann ("Lieber Chef, ich werde vertragsgemäß fahren. Aber meinen Laptop bringst du bitte im Taxi hinterher").

Daher schrieb ich ja, dass es auf die Sache selber ankommt.

GrünGelbs Hinweis auf den Laser müsste weiter geprüft werden. Ist es das ein kleines Gerät für die Jackentasche oder ein 100 kg-Teil? Gibt es dazu Transportbeschränkungen? Verwendet GrünGelb den Laser bei der Ausübung seiner Arbeit oder soll er Kurier für Kollegen spielen?

L
luckylooser

03.03.2017 um 15:14 Uhr

Unabhängig davon ob es sich hier dann um eine Gefälligkeit des AN handeln wird wäre für mich wichtiger im Vorfeld mit dem AG zu klären wer hier haftet wenn der Laser z.B. aus dem Fahrzeug gestohlen wird oder bei einem Verkehrsunfall auch mit kaputt geht. Denn diese Laser können sehr sehr teuer sein.

M
Moreno

03.03.2017 um 15:37 Uhr

Und wenn Grün Gelb ne Rüttelplatte benötigt muss er die auch mitnehmen? Hier geht es mit Sicherheit um einen Baustellenlaser mit dazugehörigen Stativ und da entscheidet der AN selber ob erden im privaten PKW transportiert. In der Jackentasche wäre die Frage wohl nicht gekommen!

P
Pickel

03.03.2017 um 15:45 Uhr

Moreno, du stimmst mir also zu?

Ich schrieb ja bereits ganz oben als Korrektur auf deinen Beitrag, dass schwere, unhandliche, schmutzige Gegenstände eher nicht, leichte einfach zu transportierende Dinge eher doch mitzunehmen sind.

Daher solltest du deine Frage nach der Rüttelplatte auch von selber beantworten können.

Zum Thema Laser: Wenn der Laser mit Stativ handlich verstaubar ist und ohne Mühe von einer Person getragen werden kann, spricht wenig dafür, dass dieser nicht auch vom Mitarbeiter mitgenommen werden kann.

Luckyloosers berechtiger Einwand der Risikotragung sollte natürlich beachtet werden

M
Moreno

03.03.2017 um 19:22 Uhr

Nein Pickel ich stimme Dir nicht zu! Der AN hat keine Verpflichtung irgendwas ausser sich selber in seinem Pkw mitzunehmen alles andere ist Gefälligkeit von ihm! Du schreibst werden kann stimmt aber nicht muss!

U
UliPK

03.03.2017 um 21:57 Uhr

@Pickel Wenn dein GF mal von seiner Frau rausgeschmissen wird wirst du ihn wohl aufnehmen müssen bei dir Zuhause, hat ja laut deiner Aussage alles recht dazu.

Klar gibt es Arbeitsverträge wo das private Fahrzeug auch für berufliche Zwecke genutzt werden kann. Aber steht dieses nicht im Arbeitsvertrag hat der Arbeitgeber NULL Zugriff darauf und ist nur auf gutwill angewiesen.

Aber selbst dann, wenn es im AV steht, sollte da dann auch stehen das Materialfahrten gemacht werden müssen und wie diese zu vergüten sind und wie diese versichert sind. Alles andere ist Harakiri.

P
Pickel

04.03.2017 um 13:14 Uhr

UliPK, würdest du aufmerksamer sein, hättest du sehr leicht lesen können, dass ich schon mehrfach geschrieben habe, dass eine vertragliche Grundlage Voraussetzung für die Pflicht ist. Der Fall steht schlicht nicht zur Diskussion. Ebenso der von dir skizzierte Haftungsfall.

Moreno und ich sind schlicht uneinig darüber, wie weit Betriebsmittel ebenfalls mitzunehmen sind. Moreno steht auf dem sehr engstirnigen Standpunkt, außer sich selbst müsse der MA nichts mitnehmen.

Ich hingegen bin überzeugt, dass ZUMUTBARE für die eigene Arbeit notwendige Betriebsmittel die einfach zu transportieren sind grundsätzlich (auf Risiko des AG) auch mitzuführen sind (Laptop, Werkzeugkasten etc.). Auch dann, wenn keine entsprechende vertragliche Zusatzvereinabarung für Betriebsmittel besteht.

Dein Beitrag hilft bei dieser Diskussion schlicht nicht weiter.

M
Moreno

04.03.2017 um 15:35 Uhr

Also darf sich ein Arbeitnehmer kein Motorrad nehmen weil er verpflichtet ist seinen Laser mitzunehmen?

Ne Pickel deine Ansicht und die Rechte von Arbeitnehmer gehen schon sehr weit auseinander!

U
UliPK

04.03.2017 um 15:54 Uhr

@Pickel Es ist einfach nur Quatsch den du da von dir gibst.

Es gibt, ohne entsprechende Vertragliche voraussetzungen, keinerlei verpflichtung seitens des AN etwas im eigenen PKW mitzunehmen. Sei es eine Werkzeugkiste oder aber etwas anderes, wer soll das denn deiner Meinung nach bestimmen was darf und was nicht? Selbst wenn da steht das ein eigener PKW erforderlich ist macht es den privaten PKW noch nicht zum Firmenwagen über den die GF bestimmen darf.

Schon mal was von Dienstreiseversicherung gehört? Ohne dem sollte man selbst bei gutwill nichts mitnehmen. Du zahlst dann wohl auch gerne einen höheren Versicherungsbeitrag wenn du einen Unfall gebaut hast wegen einer explodierenden Montageschaumdose die zu warm geworden ist. Von den Kosten für die Reparatur mal abgesehen. Hatte ich schon die Reinigungskosten erwähnt.

Moreno ist da weder engstirnig noch sonst etwas, er hat einfach nur recht.

Deine Beiträge hier helfen leider noch weniger weiter da sie schlicht weg falsch sind.

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