Aufwand
Hallo Leute.
Ich will heute mal eine Frage stellen , mit Anhang TV
Es geht um Fahrtzeiten. Geregelt hier schon von den alten BR:
Beispiel. AN 1 fährt zu einer Baustelle die 8KM Luftlinie von Firmensitz entfernt ist: Arbeitszeit von 6 - 15 UHR unter Einhaltung der vollen AZ.
AN 2 fährt zu einer Baustelle die 6 KM Luftlinie entfernt ist.
Er fährt um 10 vor 6 los und ist um 6 an der Baustelle. Um 15.00 Uhr fährt er dann
zurück und ist um 10 nach 3 am Firmensitz.
Der TV dazugehörige Ausschnitt
§ 6 Reise- und Aufwandsentschädigungen (Auslösung)*)
- Für alle Arbeiten außerhalb der Werkstatt (Betriebssitz) mit einer Entfernung von dieser bis zu 7 km in der Luftlinie wird nur das tatsächlich aufgewandte Fahrgeld zur Benutzung des billigsten zur Verfügung stehenden öffentlichen Verkehrsmittels für Hin- und Rückweg vergütet (dies auch dann, wenn der Arbeitnehmer an Stelle eines öffentlichen Verkehrsmittels sein eigenes Verkehrsmittel benutzt). Erfolgt die An- und Abreise zur bzw. von der Montagestelle - unter Einhaltung der vollen Arbeitszeit an der Montagestelle - von der Wohnung des Arbeitnehmers aus, so berechnet sich das Fahrgeld nach dieser Entfernung. Wird hingegen die Montagestelle vom Betriebssitz (Werkstatt) aus aufgesucht, berechnet sich das Fahrgeld nach der Entfernung "Betriebssitz bis Montagestelle". Für die Zone 1 gilt in Orten, in denen die Erreichung der Arbeitsstätte so behindert ist, dass der kürzeste zumutbare Anmarschweg die Luftlinien-Entfernung um mehr als 20 % überschreitet, der tatsächlich kürzeste Anmarschweg.
- Beträgt die Entfernung von der Werkstatt bis zur Außenarbeitsstelle mehr als 7 km in der Luftlinie und liegt eine Dienstreise vor, werden dem Arbeitnehmer Tagesauslösungen nach folgender Staffel und das Fahrgeld analog 1. Absatz 1 bezahlt: in Zone 1 = 7 - 12 km 7,26 € in Zone 2 = 12 - 20 km 10,11 € in Zone 3 = 20 - 30 km 14,39 € in Zone 4 = 30 - 50 km 18,63 € in Zone 5 = 50 - 85 km 29,15 € in Zone 6 = über 85 km 41,90 € Bei fälligen Übernachtungskosten ist grundsätzlich Auslösung entsprechend Zone 6 zu zahlen. Übernachtungskosten sind damit abgegolten. Ob am Montageort übernachtet wird, ist betriebsintern zu vereinbaren. Im Falle der Übernachtung entsteht der Anspruch auf Erstattung von tatsächlichen Fahrgeldauslagen auch gemäß Ziffer 1 Absatz 1 nur für eine Hin- und Rückfahrt, während die Auslösung für jeden Kalendertag der Montagedauer bei Einhaltung der regelmäßigen Arbeitszeit zusteht. Bei länger dauernden Arbeiten werden an Fahrgeld die Kosten für die verbilligten Wochenoder Monatsfahrkarten bezahlt. Der Anspruch auf die Zonenzulage setzt die Einhaltung der vollen Arbeitszeit an der Baustelle voraus. Wird der Arbeitnehmer zur Abholung von Materialien oder aus anderen Gründen zum Betrieb bestellt, gilt diese Zeit als an der Baustelle verbrachte Arbeitszeit. Fallen beide Reisewege in die regelmäßige tägliche Arbeitszeit, sind diese als Arbeitszeit zu vergüten, und es entfällt der Anspruch auf Auslösung. Fällt nur eine Reisezeit in die regelmäßige tägliche Arbeitszeit, so ist diese Reisezeit wie Arbeitszeit und das Fahrgeld zu vergüten. Außerdem sind 50 % Aufwandsentschädigung zu zahlen.
- In Sonderfällen kann abweichend eine vorherige Vereinbarung getroffen werden
Meine Frage
Was bekommt AN 1
und was bekommt AN 2
Community-Antworten (11)
02.03.2013 um 19:21 Uhr
Den TV hast Du inzwischen schon gefühlte 100x mal eingestellt und Dein Thema "Es geht um Fahrtzeiten." ist auch nicht neu!
Vielleicht guckst Du mal Deine alten Beiträge zu diesem Themenkomplex und die Antworten dazu durch; dann solltest Du die Fragen eigentlich selbst beantworten können.
02.03.2013 um 20:23 Uhr
@skyline Warum sollten wir/ich hier rechnen? Was willst Du denn wissen, was stört Dich schon wieder an Deinem TV?
02.03.2013 um 21:52 Uhr
Hoppel
Ich Frage hier weil ich noch keine Antwort auf meine Frage bekommen habe. Deine Kommentare helfen mir leider auch nicht , hättest mir lieber eine Antwort geben sollen. Das dazu. Kölner mich stört nichts daran.
Frage an dich . Muss der AN am Firmensitz um 6 Uhr sein und den losfahren , da er ja keine Auslöse bekommt? Oder muss er um 6 an der Baustelle sein und sich die Fahrtzeit vom Firmensitz ans Bein binden?
Diese sin momentan eine Frage zwischen BR und AG: Deshalb hole ich mir mehr Meinungen ein.
Ist doch nicht Böse gemeint wenn ich auch mal Fragen 3 mal hereinstelle , haben aber meistens einen anderen Zusammenhang.
03.03.2013 um 00:11 Uhr
Skyline, ein BR sollte eigentlich seinen TV kennen, nein nicht sollte MÜSSTE, den er muß auf Grund seines Mandates auf die Einhaltung achten. Wie willst Du deinen Mandatspflivhten nachkommen? Weiter kann man bei Fragen zum TV die Gewrrkschaftvfragen, doch muss man dazu Mitglied sein. Letztlich sollte ein BRM sein Mandat selbst erfüllen und nicht andere stets alles erledigen lassen.
03.03.2013 um 02:14 Uhr
brmdtall, bei dem mist den du schreibst,nutzt auch ein neuer nick nichts
03.03.2013 um 09:20 Uhr
Dennoch - wie mit Mischfällen umgegangen wird, läßt sich hier nicht eindeutig beurteilen. Ich denke, da kann nur die Gewerkschaft verfbindlich Auskunft geben, die den Tarif abgeschlossen hat.
So wie ich es lese, ist immer davon die Rede, dass die AN von 6 - 15 Uhr an der Baustelle sein müssen. Ausnahmen gibt es nur, wenn die Fahrt(en) dienstlich veranlaßt sind.
Frage an dich . Muss der AN am Firmensitz um 6 Uhr sein und den losfahren , da er ja keine Auslöse bekommt? Oder muss er um 6 an der Baustelle sein und sich die Fahrtzeit vom Firmensitz ans Bein binden?<
Allein innerhalb der Arbeitszeit fahren reicht nicht aus. Es muss ein dienstlicher Anlaß bestehen.
03.03.2013 um 09:55 Uhr
gibt es zu deinem tarif keine kommentierung?
03.03.2013 um 13:00 Uhr
@BRMdtall Ich weiss was im TV steht und was nicht. Ich frage weil der AG mit dem BR verschiedener Meinung ist. AG sagt er bekommt die Fahrtzeit von Firmensitz nicht bezahlt. Ich behaupte das er ab Firmensitz die Fahrtzeit zu zahlen hat.
@ Nubbel
Eine Kommentierung wie im Betrvg der Ftting leider nicht.
Der TV sagt wird der Monteur zum Firmensitz geordert wird dieses als Zeit an der Baustelle angesehen, und die KM falls sie mit eigenen PKW gefahren werden vergütet. Wird die Baustelle von zu Hause angefahren so werden von Zuhause die KM mit privaten PKW bezahlt. Dieses liegt meistens vor wenn die Baustelle näher ist als der Firmensitz.
Was ich einsehe ist das der Monteur der direkt zur Baustelle fährt um 6 auch da sein muss, bekommt aber die KM mit privaten PKW bezahlt. Hier sagt der AG NEIN bekommt er nicht. Fährt der AN von der Firma mit Firmenauto , so sag ich er bekommt die Fahrtzeit bezahlt. Der Chef sagt nein................
Was ich damit sagen will , es sind strittige Fragen Ich weiss schon was in den TV steht und ich begreife dieses auch , nur wie ihr seht kann man es aus AN Seite sehen und aus AG Seite sehen.
Die Gewerkschaft sagt das er die Fahrtzeit zu zahlen hat.
Und nun was können wir noch machen?
Einigungstelle haben wir nicht , sollte es über den Arbeitsgericht laufen ?
Danke Nubbel
..........................................................................................................
gironimo
Ein dienstlicher Anlass besteht immer wenn wir auf die Baustelle fahren.
03.03.2013 um 13:15 Uhr
@skyline Dann musst Du die Frage stellen: Wer kann individuelle Ansprüche aus einem TV einklagen? A) AG B) Gewerkschaft C) AN D) BR
03.03.2013 um 15:25 Uhr
Wunschantwortgenerator on Der BR für den AN Wunschantwortgenerator off
03.03.2013 um 17:54 Uhr
Kölner
Selbsverständlich der C) AN
@Hoppel Kopschüttel für so viel Dummheit
Verwandte Themen
Versetzung oder Dienstreise?
Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem. Ein Kollege soll für ca 1 Jahr lang in einer anderen Stadt eingesetzt werden. Er muss dafür aber jede Woche ca. 700 km fahren. Das ganze handelt sich um
Zeitaufwand BR-Arbeit - wie belegen, dass ein zeitlicher Aufwand von 10 - 15 % durchaus normal ist?
Hallo zusammen :-) hat irgendwer von euch einen Tipp für eine statistische Auswertung zum Thema "Zeitaufwand für BR-Arbeit"? Unsere GL würde gerne Daten sehen, die belegen, dass ein zeitlicher Aufw
Einsichtnahme in Dienstpläne
Hallo! Wir haben bei unserer Geschäftsleitung darum gebeten, die Dienstpläne aller Bereiche unseres Krankenhauses zur Einsichtnahme auf den PC des Betriebsrates zu installieren. Begründet hatten wir
Reiseantrag Dienstreise
Hallo Ihr da draußen, wer unterschreibt eigentlich bei Euch den Reiseantrag? Unser Unternehmen besteht aus 6 einzelnen, örtlich getrennten Unternehmen, jedes davon hat einen eigenen Betriebsrat.
Was sind die Vor- bzw. die Nachteile einer Listenwahl
Worin liegen die qualitativen Vor- bzw. die Nachteile einer Gesamtlistenwahl zu der Wahl mit mehreren Listen ? (unabhängig vom Aufwand)