Erstellt am 19.11.2015 um 12:55 Uhr von Mattes
Ich denke, dass die betrieblichen Belange in diesem Fall schwerer liegen.
Wären es unterschiedliche Abteilungen sollte es möglich sein.
Vllt ist es ja möglich mit dem Chef gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten. z.B pro Aktiv andere Kollegen für den Vertretungsfall anzulernen. Es ist bei der Konstellation ja auch möglich, das einer der Partner mal ausfällt und der andere die Kinderbetreuung komplett übernehmen muss und die Abteilung so auch nicht besetzt ist
Erstellt am 19.11.2015 um 13:13 Uhr von gironimo
und der BR ist in der Mitbestimmung (auch in den Einzelfällen (§ 87 BetrVG Urlaubsgrundsätze)
Wenn Ihr natürlich Argumente habt, dass der Betrieb deswegen nicht ins schwanken gerät .....
Erstellt am 19.11.2015 um 16:12 Uhr von Hartmut
Eben. Entscheidend ist nicht, ob die Abteilung übergangsweise 'verwaist' wäre oder nicht, sondern entscheidend ist, ob der Betrieb darunter leiden würde, und zwar erheblich, oder nicht. Oder anders gesagt: ALLEIN weil die Abteilung dann 'leer' wäre den Urlaub zu versagen, geht nicht. Es kommt auf die Auswirkungen auf den Betrieb an.
Erstellt am 19.11.2015 um 17:18 Uhr von Globus
Auch sollte hier eine Vertretungsmöglichkeit in Betracht gezogen werden - egal ob von intern oder extern...
Interessant wäre zu wissen, welche Abteilung mit nur zwei Leuten besetzt ist... Und warum es keine Vertretungsregelung gibt, gerade in einem solch genannten Fall....