Hallo zusammen. Ich stehe vor folgender Fragestellung: Eine Kollegin hat in den letzten 3 Monaten 35 Minusstunden aufgebaut. Nun fiel dieses der Lohnbuchhaltung auf, und es wurden ihr 4 Urlaubstage zur Verrechnung mit den Stunden abgezogen (ohne mit ihr darüber zu reden). Es gibt keine Vereinbarung zu Arbeitszeitkonten o.ä. Sie wurde einfach in den letzten 3 Monaten vom Filialleiter so eingeteilt, dass sie zu wenig Stunden geschafft hatte.
Nun meine Frage: Darf eine Verrechnung mit dem Urlaub erfolgen? Das BUrlG sieht doch Urlaub als Erholung und nach Paragraph 8 BUrlG darf der AN auch keine dem Urlaubszwecke widersprechende Tätigkeit ausführen. Das alleine schließt meines Erachtens die Verrechnung schon aus.

Was kann ich bzw. unser BR-Gremium für die Kollegin tun ? Das fällt doch in das Individualrecht ( obwohl dies anscheinend auch schon bei anderen so gemacht wurde).
Unser Urlaubsanpruch liegt über den gesetzlichen Tagen, bei 36 Werktagen.

Gruß, Betriebsbonsai