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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Verrechnung von Urlaub mit Minusstunden

W
wolie
Jan 2018 bearbeitet

Im September unterrichtete die GL den BR, dass die momentane Auftragslage nicht ausreicht, um allen Beschäftigten in der Produktion Arbeit zu geben. Die nicht benötigten Mitarbeiter wurden nach Hause geschickt und nit Minusstunden belastet. Ab 01.12.14 wurde Kurzarbeit angemeldet. Jetzt möchte die GL die restlichen Urlaubstage 2014 mit den Minusstunden verrechnen. Geht das ohne weiteres.

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

04.12.2014 um 19:29 Uhr

Nein, das geht nicht. Als BR habt ihr damit eh nix zu schaffen...

G
gironimo

04.12.2014 um 20:59 Uhr

das das so nicht geht, da stimme ich überein.

Aber ansonsten sehe ich genügend Ansatzpunkte für die Mitbestimmung des BR.

Wie sieht denn Eure BV zur Kurzarbeit aus?

P
Pickel

04.12.2014 um 21:05 Uhr

Ob das geht, kann hier niemand guten Gewissens sagen. Sofern es zusätzliche Urlaubstage sind, die überhalb der Mindestanforderung liegen, ist es denkbar dass entsprechende Regelungen im AV oder Tarif vorkommen.

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