Wir im BR vermuten das bei einem Mitarbeiter das AZG verletzt wird. Wir wollen dieses einmal überprüfen. Dieses fällt doch unter das Verhalten und Ordnung der Arbeitnehmer im Betrieb, oder .......?
Erstellt am 18.11.2015 um 22:13 Uhr von DummerHund Schau dir mal § 80 BetrVG an. Weiter noch was im 87iger (BertVG) zu Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit aussagt.