müßte hier vorher der BR gefragt werden ?
Hallo !
Nehmen wir mal folgenden Fall an:
In einer Firma gibt es einen Raum, in dem im Allgemeinen 2 Personen arbeiten. Dort wird mit Lösungsmitteln hantiert. Der Raum ist durch eine Tür vom Flur abgetrennt. Der Flur für zu einem Haufen weiterer Räume und somit ist dort tagsüber "reger" Betrieb.
Nun wurde die Tür ausgetauscht, durch eine solche mit Glassscheibe. Die MA fühlen sich demnach jetzt bei Ihrer Arbeit beobachtet, weil jeder rein gucken kann. Begründet wird das, weil ja die MA umkippen könnten und man dies dann "von draußen" mitbekommen würde.
Jetzt mal vom Aspekt der Sicherheit abgesehen, hätte da vorher nicht der BR zustimmen müssen ? Oder wenigstens informiert werden müssen ?
Danke !
Community-Antworten (30)
16.11.2015 um 13:32 Uhr
Ich wüsste jetzt wirklich nicht, welchen Mitbestimmungstatbestand das berühren könnte. Und auch eine Informationspflicht des AG sehe ich hier nicht.
16.11.2015 um 15:24 Uhr
Oh doch, dazu fiele mir schon so einiges ein.
Das dürfte ja erst einmal ein klassischer Fall für den § 90 BetrVG sein. Diese Bestimmung erfasst ja jede Veränderung von Arbeitsplatz und Arbeitsablauf. Dieses hier vorliegende Beteiligungsrecht wird auch im Einzelfall durch eine Veränderung am einzelnen Arbeitsplatz ausgelöst, wozu auch die Räumlichkeiten gehören.
Ob und in welcher Form das dann auch ein MBR nach dem § 91 BetrVG oder gar nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG auslösen kann, hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab und ist pauschal nicht mal so zu beantworten.
So könnte es ja auch sein, dass die dort tätigen durch Zuschauer so dermaßen abgelenkt werden, dass sich hierdurch für sie eine erhöhte Unfallgefahr ergibt. Überspitz gesehen, könnte sich auch für die Vorbeigehenden eine erhöhte Unfallgefahr ergeben, indem sie beim gleichzeitigen Befriedigen ihrer Neugier, den gerade dann mit Materialien überfrachteten Gang nicht mehr in voller Gänze wahrnehmen und dadurch bedingt, dann ev. div. Gleichgewichtsprobleme bekommen.
Weitere Möglichkeiten bestünden beim Persönlichkeitsschutz. Auch hier kann es vieles Umfassen. Einer Schwangeren z. B. wäre es wohl nicht zumutbar, sich jeden Tag zur Schau zu stellen und damit den aktuellen Stand zu offenbaren. Auch einem Behinderten sollte nicht unbedingt jeder bei allem, was er bei der Arbeit so treibt oder wie er sie leistet, zuschauen dürfen.
16.11.2015 um 15:30 Uhr
Ne Jakarta das hast Du jetzt nicht wirklich geschrieben oder????????
16.11.2015 um 15:52 Uhr
Warum? Ständig bei der Arbeit beobachtet werden zu können, könnte unter Umständen eine psychische Belastung sein... Die Sicherheit kann anders gewährleistet werden - ergo, der Arbeitsplatz wurde umgebaut, / die Arbeitsbedingung ändert sich, also kätte die GfB durchaus neu gemacht weren müssen...
Hier könnten auch die passenden, nicht so eingreifenden Mittel, festgelegt werden... und da gibt es schon einiges...
16.11.2015 um 16:11 Uhr
Doch moreno, das meine ich durchaus ernst. Naja, das überspitzte jetzt einmal etwas eingeschränkt. Und das war auch noch nicht das Ende der Fahnenstange, sondern ließe sich auch noch mit div. anderen Beispielen unterlegen.
Und Glaube mir, auch oder gerade für einen Behinderten, nennen wir hier ruhig einmal die geistig behinderten, haben ein besonderes Recht auf Wahrung ihres Persönlichkeitsrechts. Und zumindest ICH sehe das beim Wechsel von einer nicht durchsichtigen Wand hin zu einem Schaufenster, als nicht mehr gewahrt.
Nachtrag:
Ich gehe sogar noch weiter. Denn auch rechtlich gibt es neben dem bereits geschilderten, noch weitere Angriffspunkte für einen BR.
Es dürfte ja allgemein bekannt sein, dass dem AG kein permanentes Überwachungsrecht zusteht. Auch wenn es nachvollziehbar ist, zu sehen, was die MA während der Arbeit so treiben, dürfen diese nicht ständig beobachtet oder kontrolliert werden. Denn das würde gegen ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen. Womit wir dann neben dem GG auch beim § 75 BetrVG wären.
Da eine Glastür streng genommen (allerdings grenzwertig) auch eine technische Einrichtung sein kann, durch die sich das Verhalten und die Leistung von MA überwachen ließe, könnte sich auch noch ein MBR nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ergeben. Dabei ist es unerheblich, ob der AG dieses nicht zur Kontrolle seiner Mitarbeiter nutzen will. Es zählt vielmehr, ob die bauliche Änderung eine Überwachung objektiv ermöglicht.
16.11.2015 um 17:11 Uhr
,,Weitere Möglichkeiten bestünden beim Persönlichkeitsschutz. Auch hier kann es vieles Umfassen. Einer Schwangeren z. B. wäre es wohl nicht zumutbar, sich jeden Tag zur Schau zu stellen und damit den aktuellen Stand zu offenbaren.''
Viel bescheuerte Sachen kann man ja wohl nicht schreiben sonst müsste die Schwangere Verkäuferin ja ein sofortiges Beschäftigungsverbot bekommen! Mann Mann armes Deutschland!!!!
16.11.2015 um 17:17 Uhr
"... sonst müsste die Schwangere Verkäuferin ja ein sofortiges Beschäftigungsverbot bekommen! ..." oh ein solches gibt es durchaus, wenn auch betrieblich, mitunter in Deutschland...
Nachtrag: allerdings erst ab Tag xyz
16.11.2015 um 18:11 Uhr
Ja Globus das hat nichts damit zu tun das der Bauch wächst und dies keiner sehen soll sondern weil es Berufe gibt die Gefahren für Schwangere besteht.
16.11.2015 um 18:58 Uhr
Ich denke, es gibt da tatsächlich sicherheitsrelevante Auflagen, die eine Tür mit Scheibe vorsehen. Aber sicherlich kann der AG Euch hier die genaue Vorschrift nennen.
16.11.2015 um 19:04 Uhr
Also, Souvereign,
ich bleibe bei meiner allgemeinen Antwort. Habe allerdings gemerkt, dass man bei kreativen nachdenken doch vielleicht in besonderen Fällen ein Hebelchen finden könnte. ;-)
Durchaus möglich, dass auch der AG kreativ nachgedacht hat, Euch die Glastür als Schutzmaßnahme verkauft und die Mitarbeiter einfach nur besser kontrollieren will.
Trotzdem: Es ist kein Eingriff in die Persönlichkeit, wenn man bei der Arbeit beobachtet werden kann. Und natürlich: Es gibt Ausnahmen...
16.11.2015 um 20:03 Uhr
nenne mir die ausnahmen - außer bei Geldinstituten... aber das ist wieder was anderes... nein - bei der Arbeit beobachtet zu werden - das muß als Vorsichtsmaßnahme eben cniht sien... Ich kenne den Fachbegriff nciht, aber bei uns nennt sich das "Totmanschlater" wenn die ihre neigung verändern, gibt es einen Alarm - da und da hin - weiterhin gibt es selbstverständlich in solchen Bereichen keine Alleinarbeitsplätze - usw usw usw - es gibt also keine Grundlage, dafür, dass man wie im Zoo begafft werden kann - wärend man seiner Aebeit nachgeht - oder steht immer wer vor dem fenster und guckt ob einer umkippt?
Also ist die Frage, was will der AG wirklich - und noch immer bin ich der Meinung - das ist eindeutig mitbestimmungspflichtig
16.11.2015 um 20:14 Uhr
Viele Antworten, aber nun bin ich genauso schlau, wie vorher. Werde zunächst noch einmal die MA befragen, wofür genau das jetzt sein soll. Denn die waren heute total außer sich und daher wollte ich erst einmal bis morgen warten.
Totmannschalten wäre vermutlich etwas übertrieben, aber werde ich auch mal ansprechen. Denke auch mal, daß der Chef ggf. das Ganze einfach besser verkaufen hätte können. anstatt die Leute einfach vor vollendete Tatsachen zu stellen.
16.11.2015 um 20:17 Uhr
er hätte euch zuvor mit "ins Boot" nehmen müssen...
16.11.2015 um 20:27 Uhr
das auch, ja !
Obwohl das hier nicht jeder / jede so sieht. ;-)
16.11.2015 um 20:31 Uhr
was aber ncihts an der Tatsache macht - erstmal hätte er euch grundsätzlich beteiligen müssen - Info Pflicht - damit ihr entscheiden könnt, ob euer MBR tangiert ist...
16.11.2015 um 21:49 Uhr
Gestaltung von Arbeitsstätten durch mitbestimming. Schauen wir doch mal auf Punkt 2.1.4 Türen und Tore. Ist nur ein weiter Aspekt zu den schon benanten Mit- und Informationsrechten eines BR. Leuts, tut euch doch nicht immer schwerer als nötig
17.11.2015 um 08:14 Uhr
@ Souvereign
Die Tür wird vermutlich nicht wieder ausgetauscht werden, also würde ich über alternativen nachdenken, die sowohl den Sicherheitsaspekt als auch die Belange dieser KollegInnen berücksichtigen.
Ich würde dem AG vorschlagen, dass auf die Tür streifenweise Milchglasfolien aufgebracht werden. Damit sollte allen Beteiligten geholfen sein!
17.11.2015 um 11:07 Uhr
Hoffentlich wird der Raum mit den Lösungsmitteln gut belüftet...oder es wird mit Atemschutz gearbeitet
17.11.2015 um 13:53 Uhr
... es gibt also keine Grundlage, dafür, dass man wie im Zoo begafft werden kann - wärend man seiner Aebeit nachgeht ...
Aha! Nur weil da eine Glastür eingebaut wurde, bleiben plötzlich alle Mitarbeiter des Unternehmen davor stehen und schauen zwei völlig uninteressanten Arbeitern zu. Es entsteht ein richtiger Tumult vor der Tür, weil man ja von hinten so schlecht sehen kann, mit welcher Hand der eine das Glas hält, mit dem er eine wahnsinnig gefährliche Flüssigkeit oder seinen Tee umfüllt ...
Sagt mal, wie allerweltsfremd seid ihr eigentlich alle? Mitbestimmung um jeden Preis, etwas wird uns schon einfallen, unsere Daseinsberechtigung nachzuweisen? Jetzt verstehe ich auch, warum manch Arbeitgeber so in sich reinlächelt, wenn er Betriebsrat hört.
17.11.2015 um 16:47 Uhr
"Hoffentlich wird der Raum mit den Lösungsmitteln gut belüftet...oder es wird mit Atemschutz gearbeitet"
Nein / Nein !
Habe nochmal nachgefragt. Grund für die Änderung soll wohl sein, daß man Bedenken hat, jemand könnte aufgrund der Arbeit mit Chemikalien umkippen. Und damit man dies dann mitbekommt, ist jetzt die Sichtscheibe drin. Denn dann sieht man, ob da jemand bewußtlos liegt.
Ich weiß nicht, ob ich lachen oder weinen soll.
17.11.2015 um 17:51 Uhr
##"Hoffentlich wird der Raum mit den Lösungsmitteln gut belüftet...oder es wird mit Atemschutz gearbeitet"
Nein / Nein !###
Dann sollte man hier den ASA mal dringend in die Pflicht nehmen!
17.11.2015 um 20:38 Uhr
Die Argumentation des AG ist schlichtweg ein Witz und dennoch sollten da alle Alarmglocken klingeln. Wie @blackjack schon andeutet...die ASA.
- Wenn einer umkippt ist es eh zu spät.
- Warum sollte einer umkippen wenn alle anderen Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.
- Werden alle anderen Sicherheitvorschriften beim Umgang mit Lösungsmitteln eingehalten..
- Hält der AG auch alle Sicherheitsmaßnahmen ein bezgl. der Vorschriften beim Umgang mit Lösungsmittel.. Baulich sowie persönliche Ausrüstung der MA: Ist der Raum auch mit einer Glastür so gesichert, das keine Dämpfe nach aussen dringen.
- Ist das Personal geeignet und dauerndem Puplikumsverkehr seine Arbeit Fehlerfrei zu verrichten. Alees Dinge die geklärt sein müssen-
17.11.2015 um 20:45 Uhr
wie ich sagte -. da ist eine Änderung der Gefährdungsbeurteilung gewichtiger als eine blöde ASA Sitzung...
17.11.2015 um 21:43 Uhr
Werd mich mal umhören. Glaube aber, daß es für diesen Raum und die dortige Arbeit gar keine Gefährdungsbeurteilung gibt.
Grundsätzlich gibt es das System bei uns aber ...
17.11.2015 um 21:50 Uhr
hmmm, der AG hat für jeden Arbeitsplatz eine GfB zu haben - natürlich unter Mitbestimmung des BR...
Und da wird es dann spannend...
17.11.2015 um 21:58 Uhr
Und da gibt es für keinen AG keinen mm Spielraum-
17.11.2015 um 21:59 Uhr
Gilt das eigentlich auch für Büros ? Kommt wohl viel Arbeit auf mich zu. ^^
17.11.2015 um 22:08 Uhr
Das gilt selbst für die Besenkammer.....auch wenn sich BB darin befindet und mehr als nur Tennisbälle spitzt. Aber Spass bei Seite. Ja für jeden Raum.
17.11.2015 um 22:12 Uhr
Werde anregen, daß wir doch nen Ausschuss für Arbeitssicherheit einrichten. ^^
Danke Euch !
17.11.2015 um 22:17 Uhr
Schön zum Abschluss vom Fragendem mal was positives zu hören, da Antwortet man gerne.
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