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Überstundenabbau im Krankenhaus wegen Ärztestreik -wie lang vorher darf der MA gefragt werden, ob er Überstunden abbauen will?

B
birwein
Jan 2022 bearbeitet

Aufgrund des Ärztestreiks werden auch in unserem Krankenhaus Überstunden abgebaut. Verdi sagt; lasst euch nicht nach hause schicken.Unsere PDL sagt den Stationsleitungen, sie können einen Tag vorher die Mitarbeiter fragen, ob sie nächsten Tag Überstunden nehmen wollen. Wenn sie nicht wollen, können sie auch irgentwo im Krankenhaus eingesetzt werden, um ihre Arbeitsleistung zu erbringen. Wir haben eine BV über flexible Arbeitszeit, dort ist geregelt, das das Arbeistzeitkonto bis minus 40 Std. betragen kann. Frage nun, wie lang vorher darf der MA gefragt werden, ob er Überstunden abbauen will, 24 oder 48 Std ( wie damals im BAT geregelt )? Viele leibe Grüße Birwein

4.382020

Community-Antworten (20)

M
Mona-Lisa

26.07.2006 um 16:58 Uhr

birwein, habt ihr in eurer Betriebsvereinbarung keine Ankündigungsfristen mit eingebaut? Wenn nicht, was ihr aber nachbessern solltet, geht eure PDL doch ziemlich kulant mit euch um :-) Wenn einer am nächsten Tag nicht will, muss er ja auch nicht.

K
Kölner

26.07.2006 um 18:24 Uhr

Warum soll ich den AN bei einem AZ-Konto und einer entsprechenden tarifl. Regelung (TVöD BT-K) nicht nach Hause schicken dürfen? Das ist ja die Krux bei den AZ-Konten! Meines Erachtens reicht es auch aus, wenn diese Massnahme grundsätzlich angekündigt wird...

M
Mona-Lisa

26.07.2006 um 19:43 Uhr

@Kölner, "das ist ja die Krux bei den AZ-Konten!" lese ich das richtig aus deiner Antwort, dass du eine negative Meinung zu einer Flexi-Vereinbarung vertrittst?

K
Kölner

26.07.2006 um 21:10 Uhr

@Mona-Lisa Fragst Du aus der Sicht eines AN oder eines AG mitsamt TV? Ich habe noch keinen einzigen Betrieb zwischen Ravensburg und Bremen erlebt, wo die AZ-Konten (wie z.B. im TVöD verwirklicht) wirklich BEIDEN Seiten gleichermaßen einen Nutzen gebracht hat.

M
Mona-Lisa

26.07.2006 um 21:40 Uhr

@Kölner, ich behaupte nicht, dass z.B. unsere fehlerfrei ist. Aber sie hat uns schon vor Entlassungen bewahrt, als Auftragseinbrüche vor 3, oder 4 Jahren anstanden.

K
Kölner

26.07.2006 um 21:48 Uhr

Eben - mitunter ein sehr einseitiges Geschäft. Und fragt Euch mal ab wann - im Vergleich zu früher - eine Überstunde als selbige heute wirksam wird! Vor allem hinsichtlich der Vergütung.

M
Mona-Lisa

26.07.2006 um 22:29 Uhr

damit hast du Recht! Überstundenvergütung gibts erst, wenn eine bestimmte Anzahl von Mehrarbeit überschritten wird. Dass eine Flexivereinbarung immer ein für und wider ist, weiss jeder, der mit so einem Teil in seinem Betrieb lebt. Sie hat aber bei allem negativen, das sie mit sich bringt, auch positives für unsere MA. So können sie nicht nur "geschickt" werden, sondern auch auf persönlichen Wunsch z.B. 2 Wochen an den Sommerurlaub anhängen. Oder Einzeltage abfeiern, ohne Urlaub dafür benützen zu müssen.

K
Kölner

26.07.2006 um 22:34 Uhr

Ich könnte jetzt noch was mit "zinslosen Kredit" anführen, aber das lasse ich...

M
Mona-Lisa

26.07.2006 um 22:42 Uhr

Kölner, das zieht nicht! was ist dann bei Minusstunden?

K
Kölner

26.07.2006 um 22:44 Uhr

Müssten diese Minusstunden denn insolvenzgesichert werden? ;-)

M
Mona-Lisa

26.07.2006 um 22:47 Uhr

für diese Stunden gibt es Rücklagen!

K
Kölner

26.07.2006 um 22:51 Uhr

Für Minusstunden soll es Rücklagen geben? Wohl eher nicht; wenn überhaupt dann eher Rechnungsabgrenzungsposten (weil eine Leistung [Geld] bereits geflossen ist, aber eine Gegenleistung [Arbeitszeit] noch nicht ausreichend erbracht wurde) am Bilanzstichtag (selbst das wird i.d.R. nicht passieren)!

M
Mona-Lisa

26.07.2006 um 22:59 Uhr

hab ich das jetzt mit Plusstunden verwechselt?

K
Kölner

26.07.2006 um 23:03 Uhr

Jawohl. Aber dazu noch direkt eine weitere Info, wenn ich darf: Insolvenzgeschütz sind diese Rücklagen auch nicht automatisch!

M
Mona-Lisa

26.07.2006 um 23:12 Uhr

aber immer doch "darfst du!" Deine Ratschläge sind nur selten unter der Rubrik "Quatsch" zu finden! ;-))

Aber ob die Stunden insolvenzgeschützt sind, werde ich nachfragen. Bin mir aber ziemlich sicher, dass sie es sind. Aber glauben heisst nicht genau wissen.......

K
Kölner

26.07.2006 um 23:20 Uhr

Spannend...und gib mir mal 'ne Rückmeldung! Vor allem hinsichtlich der Höhe und der AN-Zahl. Danke...

S
Spielemann

27.07.2006 um 00:36 Uhr

Hallo, der Arbeitgeber darf den Arbeitnehmer immer fragen ob dieser Über- bzw. Mehrarbeitsstunden abbauen will. Müssen tut der AN dies aber nur, wenn die Anordnung 4 Tage vor dem freien Tag ausgesprochen wird. Dies wird dann abgeleitet aus dem TzBfG § 12 Abs. 2 Grüsse Axel

K
Kölner

27.07.2006 um 00:41 Uhr

@Spielemann Lustig... Wir reden aber leider nicht vom KAPOVAZ; wir reden von AZ-Konten.

L
Lotte

27.07.2006 um 00:47 Uhr

Kölner, Du redest nicht von was? ;-)

K
Kölner

27.07.2006 um 01:12 Uhr

Kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit.

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