Überstundenabbau im Krankenhaus wegen Ärztestreik -wie lang vorher darf der MA gefragt werden, ob er Überstunden abbauen will?
Aufgrund des Ärztestreiks werden auch in unserem Krankenhaus Überstunden abgebaut. Verdi sagt; lasst euch nicht nach hause schicken.Unsere PDL sagt den Stationsleitungen, sie können einen Tag vorher die Mitarbeiter fragen, ob sie nächsten Tag Überstunden nehmen wollen. Wenn sie nicht wollen, können sie auch irgentwo im Krankenhaus eingesetzt werden, um ihre Arbeitsleistung zu erbringen. Wir haben eine BV über flexible Arbeitszeit, dort ist geregelt, das das Arbeistzeitkonto bis minus 40 Std. betragen kann. Frage nun, wie lang vorher darf der MA gefragt werden, ob er Überstunden abbauen will, 24 oder 48 Std ( wie damals im BAT geregelt )? Viele leibe Grüße Birwein
Community-Antworten (20)
26.07.2006 um 16:58 Uhr
birwein, habt ihr in eurer Betriebsvereinbarung keine Ankündigungsfristen mit eingebaut? Wenn nicht, was ihr aber nachbessern solltet, geht eure PDL doch ziemlich kulant mit euch um :-) Wenn einer am nächsten Tag nicht will, muss er ja auch nicht.
26.07.2006 um 18:24 Uhr
Warum soll ich den AN bei einem AZ-Konto und einer entsprechenden tarifl. Regelung (TVöD BT-K) nicht nach Hause schicken dürfen? Das ist ja die Krux bei den AZ-Konten! Meines Erachtens reicht es auch aus, wenn diese Massnahme grundsätzlich angekündigt wird...
26.07.2006 um 19:43 Uhr
@Kölner, "das ist ja die Krux bei den AZ-Konten!" lese ich das richtig aus deiner Antwort, dass du eine negative Meinung zu einer Flexi-Vereinbarung vertrittst?
26.07.2006 um 21:10 Uhr
@Mona-Lisa Fragst Du aus der Sicht eines AN oder eines AG mitsamt TV? Ich habe noch keinen einzigen Betrieb zwischen Ravensburg und Bremen erlebt, wo die AZ-Konten (wie z.B. im TVöD verwirklicht) wirklich BEIDEN Seiten gleichermaßen einen Nutzen gebracht hat.
26.07.2006 um 21:40 Uhr
@Kölner, ich behaupte nicht, dass z.B. unsere fehlerfrei ist. Aber sie hat uns schon vor Entlassungen bewahrt, als Auftragseinbrüche vor 3, oder 4 Jahren anstanden.
26.07.2006 um 21:48 Uhr
Eben - mitunter ein sehr einseitiges Geschäft. Und fragt Euch mal ab wann - im Vergleich zu früher - eine Überstunde als selbige heute wirksam wird! Vor allem hinsichtlich der Vergütung.
26.07.2006 um 22:29 Uhr
damit hast du Recht! Überstundenvergütung gibts erst, wenn eine bestimmte Anzahl von Mehrarbeit überschritten wird. Dass eine Flexivereinbarung immer ein für und wider ist, weiss jeder, der mit so einem Teil in seinem Betrieb lebt. Sie hat aber bei allem negativen, das sie mit sich bringt, auch positives für unsere MA. So können sie nicht nur "geschickt" werden, sondern auch auf persönlichen Wunsch z.B. 2 Wochen an den Sommerurlaub anhängen. Oder Einzeltage abfeiern, ohne Urlaub dafür benützen zu müssen.
26.07.2006 um 22:34 Uhr
Ich könnte jetzt noch was mit "zinslosen Kredit" anführen, aber das lasse ich...
26.07.2006 um 22:42 Uhr
Kölner, das zieht nicht! was ist dann bei Minusstunden?
26.07.2006 um 22:44 Uhr
Müssten diese Minusstunden denn insolvenzgesichert werden? ;-)
26.07.2006 um 22:47 Uhr
für diese Stunden gibt es Rücklagen!
26.07.2006 um 22:51 Uhr
Für Minusstunden soll es Rücklagen geben? Wohl eher nicht; wenn überhaupt dann eher Rechnungsabgrenzungsposten (weil eine Leistung [Geld] bereits geflossen ist, aber eine Gegenleistung [Arbeitszeit] noch nicht ausreichend erbracht wurde) am Bilanzstichtag (selbst das wird i.d.R. nicht passieren)!
26.07.2006 um 22:59 Uhr
hab ich das jetzt mit Plusstunden verwechselt?
26.07.2006 um 23:03 Uhr
Jawohl. Aber dazu noch direkt eine weitere Info, wenn ich darf: Insolvenzgeschütz sind diese Rücklagen auch nicht automatisch!
26.07.2006 um 23:12 Uhr
aber immer doch "darfst du!" Deine Ratschläge sind nur selten unter der Rubrik "Quatsch" zu finden! ;-))
Aber ob die Stunden insolvenzgeschützt sind, werde ich nachfragen. Bin mir aber ziemlich sicher, dass sie es sind. Aber glauben heisst nicht genau wissen.......
26.07.2006 um 23:20 Uhr
Spannend...und gib mir mal 'ne Rückmeldung! Vor allem hinsichtlich der Höhe und der AN-Zahl. Danke...
27.07.2006 um 00:36 Uhr
Hallo, der Arbeitgeber darf den Arbeitnehmer immer fragen ob dieser Über- bzw. Mehrarbeitsstunden abbauen will. Müssen tut der AN dies aber nur, wenn die Anordnung 4 Tage vor dem freien Tag ausgesprochen wird. Dies wird dann abgeleitet aus dem TzBfG § 12 Abs. 2 Grüsse Axel
27.07.2006 um 00:41 Uhr
@Spielemann Lustig... Wir reden aber leider nicht vom KAPOVAZ; wir reden von AZ-Konten.
27.07.2006 um 00:47 Uhr
Kölner, Du redest nicht von was? ;-)
27.07.2006 um 01:12 Uhr
Kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit.
Verwandte Themen
Ärztestreik Überstundenabbau Pflegepersonal - inwieweit ist der Betriebsrat zu beteiligen?
Hallo, bedingt durch den Ärztestreik wird bei uns darüber diskutiert, dass bei Minderbelegung evtl. Pflegepersonal nach Hause geschickt wird. (Überstundenabbau) Wie verbindlich ist der Dienstplan, k
AG nötigt Mitarbeiter die Quarantäne mit Urlaub zu belegen
Ich bitte um Hilfe, denn selten hat der AG mich so wahnsinnig gemacht. Folgender Sachverhalt: Wir sind ein sozialer Verein, mit dem Schwerpunkt der offenen Jugendarbeit. 15 fest angestellte Person
Überstundenabbau
Sehr gehrte Damen und Herren, ich bin als Koch in einen staatlich anerkanntem Internatsgymnasium angestellt. Da die Schulen landesweit wegen der Coronakrise geschlossen wurden, haben wir natürlich auc
Überstundenabbau verweigern seitens GL - was tun?
Folgende Situation: Ich wurde von Kollegen angesprochen, das sie Überstunden abbauen wollen, dürfen aber nicht, weil zu viel zu tun wäre,..... sie dürfen aber Urlaub nehmen. Dies paßt für mich nicht
Überstunden
Liebe Kollegen In unserer Firma werden seit ca 18 Monaten nur noch ein gewisser Teil der Überstunden mit Zuschlägen vergütet ,der Rest auf ein Zeitkonto gutgeschrieben und zwar 1:1 ohne jegliche Zusc