Erstellt am 08.12.2005 um 08:43 Uhr von viktor
Wieso Änderungskündigung? Ich denke, die Kollegin war mit der Verlängerung einverstanden?
Die BR-Kollegin kann sich auf das Teilzeitz- und Befristungsgesetz berufen und die Verlängerung ihrer Arbeitszeit verlangen - sofern eine Stelle frei ist; aber noch ist ja eine frei, da ja die andere Kollegin noch nicht unterschrieben hat.
Über den Benachteiligungsweg und Unterlassung sehe ich (in der Kürze der Fallschilderung) wenig Erfolg.
Erstellt am 08.12.2005 um 09:33 Uhr von Bernd
Wo ist denn im TzBefrG geregelt dass ein AN die Verlängerung der Arbeitszeit verlangen kann?
Erstellt am 08.12.2005 um 09:46 Uhr von viktor
siehe § 9 TzBfG Verlängerung der Arbeitszeit (mit den dazugehörenden Spielregeln)
Erstellt am 08.12.2005 um 09:51 Uhr von viktor
..... (Ergänzung):
Natürlich kann der AG eben die dort genannten Gründe als Hinderung angeben. Aber die Kollegin muss ja zunächst einmal überhaupt mit in die Erwägung bei der Stellenbesetzung kommen - und da hilft nur, das Begehren vorzutragen.
Aber vielleicht fällt jemanden was besseres ein.
Erstellt am 08.12.2005 um 10:00 Uhr von Bernd
"Verlangen können" wird im juristischen Sinne aber mit einem (Rechts)anspruch gleichgesetzt. Und genau das ist hier nicht gegeben.
Selbstverständlich kann ich auch "verlangen" dass die Bahn pünktlich fährt und die Post arbeitnehmerfreundliche Öffnungszeiten hat...
Erstellt am 08.12.2005 um 10:22 Uhr von nidis
Hallo timeplanet!
Viktor hat grundsätzlich mit seiner Antwort Recht. Die AN muß beim AG anzeigen, dass Sie ihre Stunden erhöhen möchte. Der AG hat dann, bei mehrerren Bewerbern, einen Beurteilungsspielraum bei der Feststellung wer für den Arbeitsplatz geeignet ist. Wenn er sich darauf beruft, dass die MA wegen ihrer BR Tätigkeit nicht für die Stelle geeignet ist, hat er im Falle eines Arbeitsgerichtsprozesses schlechte Karten da die MA wegen ihrer BR Tätigkeit gemäß § 78 BetrVG nicht benachteiligt werden darf. Diese Benachteiligung muß allerdings von der BR Kollegin nachgewiesen werden was schwierig sein könnte.
Gruß nidis