Kürzung Weihnachtsgeld 2
Darf dann bei einzelnen zb wegen dauerndem zu spät kommen gekürzt werden? Gab deswegen schon fünf Abmahnungen. Nach der letzten gleich wieder ein paar Minuten zu spät erschienen. Der AG hofft das es vielleicht klick macht wenn es um den Geldbeutel geht. Es handelt sich dabei um einen Azubi, darum noch keine Kündigung. In meinen Augen hat sie es nicht verdient aber ich stolpere rechtlich über den Gleichbehandlungsgrundsatz. Auch sind wir alle der Meinung das sich das Verhalten nicht mehr ändern wird. Auch das weitere Verhalten des Azubi ist , naja... Das alles aufzuzeigen würde den Rahmen sprengen. Danke für euren Rat
Community-Antworten (8)
16.11.2015 um 11:35 Uhr
Ich sehe hier eine sehr große Gefahr ... nämlich, daß wenn Du die Kürzung rechtlich unterbindest, der AG den Azubi feuert.
Man sollte sich die Schritte hier also sehr gut überlegen. Und vor allem dem Azubi mal einen fetten Tritt in den Hintern verpassen.
P.S. Aber was wollt Ihr eigentlich ? SOLL der AG den Azubi nach Eurem Willen raus werfen ?
16.11.2015 um 11:48 Uhr
Danke für die Antwort @celestro. Glaub mir, es gab schon mehr als einen festen Tritt. Von uns als BR, vom AG...Danach ging es ne Woche oder der Azubi war krank. Gespräche wegen Arbeitszeitbetrug (Stechkarte vergessen, beim ausfüllen des Stundnzettels " vergessen, Pausen einzutragen ") Auch da keine Änderung des Verhaltens.... Wir sind eigentlich gegen Kündigung da wir uns auch einer Führsorgepflicht bewusst sind aber wenn dann die anderen Azubi 'so sehen was man so treiben kann...
16.11.2015 um 12:01 Uhr
Du schreibst erst, in deinen Augen hätte sie es nicht verdient. bei deiner Antwort an celestro gehst du dann aber ins Detail und da wirds schon heftig. Jeder \"normale \" Arbeitnehmer wäre wohl schon längst gekündigt. Man kann nicht jeden retten....Insbesondere, wenn dieser jemand sich selber uneinsichtig ins Aus stellt.
16.11.2015 um 12:10 Uhr
Mit nicht verdient meinte ich Weihnachtsgeld. Wir würden es streichen! Aber und deshalb die Frage : Ist es rechtlich möglich? Hab nur den Gleichbehandlungsgrundsatz gefunden und der sagt "nein". Und zum zweiten. Ich schrieb " eigentlich sind wir gegen Kündigung "....In dem Fall... Und du hast Recht. Jeder andere wäre schon entlassen
16.11.2015 um 13:15 Uhr
Das Weihnachtsgeld ist ja keine Gratifikation für gutes Arbeiten, und Vertragsstrafen bei Zu-spät-kommen dürften auch nicht vorgesehen sein. Der Azubi hat also Anspruch auf das Weihnachtsgeld.
Der AG könnte den Azubi aber in einem Mitarbeitergespräch nahelegen, auf das Weihnachtsgeld zu verzichten oder (besser) es an eine passende Institution zu spenden. Gegenleistung des AG: Alle vergangenen Vorwürfe sind damit getilgt. Wir machen einen Neuanfang.
Habt Ihr als BR den jungen Mann mal nach seinen Belastungen gefragt? Was müsste sich ändern, damit er die Chance eines Neuanfangs auch nutzen kann?
16.11.2015 um 13:22 Uhr
Na ich würde mal sagen der BR sollte hier das Weihnachtsgeld gestrichen bekommen :-) es ist in keinster Weise die Aufgabe des Betriebsrates irgendwelche Tritte zu verteilen weil jemand unzuverlässig ist. Ihr seid doch nicht die Hilfsscheriffs vom AG! Wenn dieser einen Azubi entlassen will dann muss er Euch anhören alles andere geht Euch nichts an. Dafür ist der AG und seine Ausbilder zuständig. Zum Weihnachtsgeld hat der alte Mann eigentlich alles gesagt natürlich steht ihm das Weihnachtsgeld zu und muss es auch nicht spenden :-)
16.11.2015 um 17:38 Uhr
Manche Betriebsräte sollten mal überlegen welche Interessen sie vertreten. Einem jungen Menschen möglichst Steine in den Weg legen um beim Chef selbst gut dazu stehen?
16.11.2015 um 19:02 Uhr
Betriebsbußen unterliegen der Mitbestimmung. Aber ich würde da als BR nicht mitmachen.
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