Weihnachtsgeld trotz Kündigung?
Einen wunderschönen guten Morgen zusammen,
ich hoffe, es geht euch gut. Ich weiß, das ist eine inividualrechtliche Frage, aber da ich euren Rat schätze, frage ich hier doch einmal an.
Folgender Sachverhalt: Ein Mitarbeiter hat nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit (eine Filiale aus einer größeren Kette) aus persönlichen Gründen zum 31.12.2023 gekündigt. Es gab immer ein hohes Weihnachtsgeld, welches nicht an "Bedingungen" geknüpft war.
Dem Mitarbeiter wurde dieses nun mit Verweis auf den Arbeitsvertrag abgesprochen, da im Arbeitsvertrag u.a. eine Stichtagklausel zum Weihnachtsgeld hinterlegt ist: "Weihnachtsgratifikation
- Wird eine Weihnachtsgratifikation gewährt, wird hierdurch ein Rechtsanspruch auf Weitergewährung in den folgenden Kalenderjahren nicht gewährleistet [...]
- Eine gewährte Weihnachtsgratifikation [...] bei Kündigung [...] zurückzuzahlen, wenn [...] b) [...] vor dem 31.03. des Folgejahres liegt Steht zum Zeitpunkt der Auszahlung der Weihnachtsgratifikation eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Satz 1 fest, entfällt die Zahlung einer Gratifikation [...]"
Ist der Paragraph überhaupt rechtlich haltbar? Mir schweben da einige Dinge im Kopf:
- Es wird nicht definiert, ob das WG für Betriebstreue oder für geleistete Arbeit ist (die geleistete Arbeit wurde zu 100% erbracht, da Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31.12.)
- Kann ich per se in einem Arbeitsvertrag das Gewohnheitsrecht ausschließen? Muss die Aussage aus 1. nicht jedes Jahr neu in Zusammenhang mit dem Weihnachtsgeld ausgesprochen werden?
- Weiterhin hat ein anderer MA aus einer anderen Geschäftsstelle dieser "Kette" Weihnachtsgeld erhalten, obwohl er ebenfalls zum 31.12. gekündigt hat
Hat der MA die Chance, das Weihnachtsgeld (>1.000 Euro) einzuklagen? Ich freue mich darauf, eure Meinungen zu lesen.
Herzliche Grüße und eine angenehme Woche, ParagraphXYZ
Community-Antworten (8)
04.12.2023 um 13:45 Uhr
Du erhältst all die Jahre Weihnachtsgeld exakt so, wie es vertraglich vereinbart wird. Und auch jetzt wir der Vertrag ein zu eins umgesetzt. Wieso glaubst du, dass vertragliche Vereinbarungen nicht zählen sollten?
04.12.2023 um 13:51 Uhr
Das war eine der Fragen - ob das so tatsächlich Gültigkeit hat, oder ob die Klausel im Vertrag nicht eventuell sogar nichtig ist.
04.12.2023 um 13:57 Uhr
Welchen Ansatzpunkt hast du zu glauben, dass sie nichtig sei?
04.12.2023 um 14:02 Uhr
Weil nicht deklariert ist, wofür genau die Gratifikation ist - Betriebstreue oder geleistete Arbeit das Jahr über Weil hier das Gewohnheitsrecht greifen könnte - >3 Jahre in Folge Weihnachtsgeld
04.12.2023 um 14:40 Uhr
Ist doch egal für was es die Grafi gibt? Das "Gewohnheitsrecht" betriebliche Übung genannt, hat dein Kollege selbst durch seine Kündigung unterbrochen, da es vertraglich geregelt ist. Dann hätte er erst zum 1.4. kündigen müssen um die Grafi zu behalten.
Meiner Meinung nach!
04.12.2023 um 14:43 Uhr
Ich denke auch, dass der AV hier derart detailliert ausgestaltet ist, dass er rechtssicher eine Zahlung von WG in diesem Fall ausschließt. Und Punkt 1 schließt das Gewohnheitsrecht doch klar aus.
04.12.2023 um 14:43 Uhr
"Weil nicht deklariert ist, wofür genau die Gratifikation ist - Betriebstreue oder geleistete Arbeit das Jahr über"
Denke nicht, dass das hier (Klausel im AV) relevant ist. Und wenn, dann wäre aufgrund der Klausel klar, das es um Betriebstreue geht.
"Weil hier das Gewohnheitsrecht greifen könnte - >3 Jahre in Folge Weihnachtsgeld"
Ist mMn nicht möglich, da die Klausel es ausschließt, das eine "betriebliche Übung" entsteht.
04.12.2023 um 15:32 Uhr
Ich danke euch für die zahlreichen Rückmeldungen!
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