Erstellt am 14.11.2015 um 22:36 Uhr von Sonderling
Sind die Dienspläne handgeschrieben, dann könnte man sie einscannen. Liegen Sie als Ausdruck vor und es gibt eine Datei als Grundlage, dann wäre das Versenden kein Problem. Mir scheint die Aussage "abschreiben" ziemlich frech und würde mich dazu provozieren mit Nachdruck das Mitbestimmungsrecht § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG bei der Arbeitgeberin schriftlich einzufordern.
Erstellt am 15.11.2015 um 10:06 Uhr von gironimo
.... eben - im § 80.2 BetrVG steht "Dem Betriebsrat sind auf Verlangen jederzeit die zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen"
ob es nun als Datei sein muss, kommt auf die Umstände an. Auf jeden Fall würde ich dem AG auch eine Frist setzen, bis zu welchem Zeitpunkt er die Informationen liefern soll (da dürfte eine Woche angemessen sein)
Erstellt am 15.11.2015 um 12:57 Uhr von Challenger
Hallo Brösel,
sind denn die Dienstpläne mit dem BR überhaupt abgesprochen worden bzw
habt Ihr hierzu Euere Zustimmung nach §87 BetrVG erteilt ???
Erstellt am 15.11.2015 um 14:33 Uhr von Brösel
Ja,abgesprochen waren sie, um so mehr ärgert es mich nun das ich gesagt bekommen habe : ich solle Sie mir abschreiben obwohl entsprechende Datei auf dem Rechner vom Einsatzleiter bereit liegt 😡
Erstellt am 15.11.2015 um 20:26 Uhr von Catweazle
Warum schreibst du sie denn nicht ab? Wenn du nicht freigestellt bist ist es doch kein Problem.
Erstellt am 16.11.2015 um 09:53 Uhr von celestro
"Warum schreibst du sie denn nicht ab?"
200 Stück ? Und weil das bloß reine Schikane gegen den BR ist ?