Erstellt am 14.11.2015 um 11:23 Uhr von gironimo
Die Frage ist, ob der Betriebsrat diese Art der "Belohnung" als richtig ansieht. Auf jeden Fall ist ja hier eine BV notwendig.
Ich persönlich halte GAR NICHTS von dieser Art von Bonus. Mit Gerechtigkeit oder Förderung guter Leistung hat diese Prämie nichts am Hut.
Erstellt am 14.11.2015 um 12:14 Uhr von Jakarta
Da ihr hier ja in der Mitbestimmung seid, würde ich mir das AGG einmal genauer ansehen.
Hier dürfte sich so einiges finden, was dagegen spricht. Beim § 75 BetrVG wird man auch fündig.
Erstellt am 14.11.2015 um 12:51 Uhr von Hoppel
Als BR würde mich ja erstmal vorrangig mit dem § 4a EntFG befassen, darauf aufbauen und feststellen, dass diese "Kürzung" rechtlich unzulässig wäre!
Erstellt am 14.11.2015 um 15:22 Uhr von moreno
Naja ne Kürzung ist es ja nicht! Aber als Betriebsrat würd ich da Mauern halte auch überhaupt nichts von solchen Prämien.
Erstellt am 15.11.2015 um 09:44 Uhr von Hoppel
Naja, wenn KollegInnen, die sich in keinem der 12 Kalendermonate AU melden, 12x40=480 Euro erhalten sollen und KollegInnen, die womöglich in jedem dieser 12 Kalendermonate jeweils einen Tag AU sind keinen Cent sehen, würde ich das als rechtlich unzulässige Kürzung auf NULL EURO betrachten wollen ...
Erstellt am 15.11.2015 um 15:00 Uhr von moreno
Es geht ja hier nicht darum wie du es siehst sondern die Rechtssprechung und da hab ich noch nie gehört das eine Gesundheitsprämie nicht gesetzeskonform ist. Ein Betrieb ohne Betriebsrat kann diese sofort einführen.
Erstellt am 15.11.2015 um 16:09 Uhr von Jakarta
@Hoppel sieht es hier schon richtig. Auch die Rechtsprechung sieht es so.
BAG, 25.07.2001 - 10 AZR 502/00
Amtlicher Leitsatz:
Gewährt der Arbeitgeber eine Anwesenheitsprämie für ein Quartal nur dann, wenn in diesem Zeitraum kein krankheitsbedingter Fehltag liegt, enthält diese Zusage die Kürzung einer Sondervergütung i. S. v. § 4 a EFZG. Dem Arbeitnehmer steht deshalb bei krankheitsbedingten Fehlzeiten ein der gesetzlichen Kürzungsmöglichkeit entsprechender, anteiliger Anspruch auf die Anwesenheitsprämie zu.
Erstellt am 15.11.2015 um 17:31 Uhr von moreno
Ja da hab ich Hoppels Antwort zu überflogen die Kürzung auf Null ist natürlich nicht erlaubt die Einführung einer Anwesenheitsprämie schon.
Erstellt am 16.11.2015 um 17:12 Uhr von anonymus
wie ist es denn wenn ja monatlich gezahlt wird, man z.B. in 2 von 12 Monaten krank ist, so bekommt man ja noch 10 mal die 40 €