freiwillige Überstunden leisten
Wir haben den Antrag des AG auf Überstunden abgelehnt. Dürfen die Kollegen freiwilig trotzdem die Übertsunden leisten ?
Community-Antworten (5)
11.11.2015 um 10:25 Uhr
NEIN - siehe auch § 77 Abs. 4 BetrVG - " Betriebsvereinbarungen gelten unmittelbar und zwingend. Werden Arbeitnehmern durch die Betriebsvereinbarung Rechte eingeräumt, so ist ein Verzicht auf sie nur mit Zustimmung des Betriebsrats zulässig. Die Verwirkung dieser Rechte ist ausgeschlossen."
11.11.2015 um 10:28 Uhr
Ergänzung:
Wenn Ihr Euch nicht zum "Hans Wurst" machen lassen wollt nach dem Motto: "ist uns doch egal was der BR sagt", müsst Ihr in diesen Fällen dem AG die rote Karte zeigen und ggf. vom § 23.3 BetrVG gebrauch machen.
11.11.2015 um 10:51 Uhr
@ gironimo
Aus genau welchen Worten entnimmst Du, daß wir hier von einer BV reden ?
11.11.2015 um 11:00 Uhr
Naja - Du hast natürlich Recht. Es ist ja eben nicht zu einer Einigung gekommen - also kommt natürlich meine Antwort 2 zum tragen.
Sinngemäß ist die Vorschrift dennoch anzuwenden. Ganz allgemein gilt ja Kollektivrecht (hier NEIN gesagt) hat Vorrang vor Individualrecht.
11.11.2015 um 14:31 Uhr
Tach auch, solange dei Zustimmung des BR nicht vorliegt,darf der Arbeitgeber Überstunden weder:
- Anordnen
- Entgegennehmen oder
- Dulden.
Hierbei ist unerheblich,ob die MA'ter die Überstunden,aus welchen Gründen auch immer,freiwillig leisten.
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