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freiwillige Überstunden leisten

D
DABNF
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben den Antrag des AG auf Überstunden abgelehnt. Dürfen die Kollegen freiwilig trotzdem die Übertsunden leisten ?

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Community-Antworten (5)

G
gironimo

11.11.2015 um 10:25 Uhr

NEIN - siehe auch § 77 Abs. 4 BetrVG - " Betriebsvereinbarungen gelten unmittelbar und zwingend. Werden Arbeitnehmern durch die Betriebsvereinbarung Rechte eingeräumt, so ist ein Verzicht auf sie nur mit Zustimmung des Betriebsrats zulässig. Die Verwirkung dieser Rechte ist ausgeschlossen."

G
gironimo

11.11.2015 um 10:28 Uhr

Ergänzung:

Wenn Ihr Euch nicht zum "Hans Wurst" machen lassen wollt nach dem Motto: "ist uns doch egal was der BR sagt", müsst Ihr in diesen Fällen dem AG die rote Karte zeigen und ggf. vom § 23.3 BetrVG gebrauch machen.

C
celestro

11.11.2015 um 10:51 Uhr

@ gironimo

Aus genau welchen Worten entnimmst Du, daß wir hier von einer BV reden ?

G
gironimo

11.11.2015 um 11:00 Uhr

Naja - Du hast natürlich Recht. Es ist ja eben nicht zu einer Einigung gekommen - also kommt natürlich meine Antwort 2 zum tragen.

Sinngemäß ist die Vorschrift dennoch anzuwenden. Ganz allgemein gilt ja Kollektivrecht (hier NEIN gesagt) hat Vorrang vor Individualrecht.

C
Challenger

11.11.2015 um 14:31 Uhr

Tach auch, solange dei Zustimmung des BR nicht vorliegt,darf der Arbeitgeber Überstunden weder:

  1. Anordnen
  2. Entgegennehmen oder
  3. Dulden.

Hierbei ist unerheblich,ob die MA'ter die Überstunden,aus welchen Gründen auch immer,freiwillig leisten.

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