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Samstagsarbeit im Logistik

E
Edmond
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben unsere Arbeitszeit von Montag bis Freitag geregelt. Der AG möchte in der neuen BV es so regeln das er 6. Samstage anordnen kann, um auch die MA die sich drücken einmal in die Pflicht zu nehmen und nicht das immer die selben MA an den besagten Samstagen zur Arbeit kommen. Meine Frage : Gibt es eine Regelung (spezilell für Logistik) die der AG da anwenden kann?

2.03004

Community-Antworten (4)

M
Mattes

11.11.2015 um 10:05 Uhr

klar könnt ihr so etwas in der BV regeln. Aber wenn die Samstagsarbeit nicht im AV des MA steht hat der AG nichts davon. Solltet Ihr im MTV sein ist dort die Wochenendarbeit geregelt.

G
gironimo

11.11.2015 um 10:34 Uhr

Wenn Ihr eine BV habt, in der Mo-Fr gearbeitet wird, warum wird denn überhaupt Samstags gearbeitet?

Gibt es eine Regelung (spezilell für Logistik) die der AG da anwenden kann? <

Wenn es nicht - wie Mattes schon schreibt - etwas in Tarifverträgen oder den Arbeitsverträgen gibt, ist die Regel die, die Ihr mit dem AG vereinbart.

Ich würde dem AG jedenfalls nicht so ohne weiteres einen Freibrief in einer BV ausstellen. Bedenkt, dass Ihr auch das Thema Familie und Beruf berücksichtigen müsst. Vielleicht ist da der bessere Weg, die Samstagsarbeit zu vermeiden? Und wenn schon, dann nur mit einer guten Ausgleichsregelung (z.B. dafür Montag frei)

B
Betriebsbonsai

11.11.2015 um 16:59 Uhr

@Edmond: Wie sieht es denn mit einem Ausgleichszeitraum für den geleisteten Samstag aus? Der Arbeitgeber kann ja nach Paragraph 106 Satz 1 GewO die Samstagsarbeit anordnen, wenn die Arbeitszeit gemäß des Arbeitsvertrages auf alle Werktage verteilt werden kann. Allerdings ist der BR nach 87 Abs.1 Nr.2 und Nr.3 BetrVG mit ins Boot zu holen. Wenn Ihr nun regelt, dass z.B. in der Woche nach der Samstagsarbeit der Mitarbeiter einen Wochentag frei hat (als Ausgleich) dann ist das relativ einfach zu regeln.

G
Globus

11.11.2015 um 17:27 Uhr

Ich verstehe die Frage auch nicht so richtig um ehrlich zu sein... wer drückt sich denn wann und wie...

Ich würde aber grundsätzlich Abstand davor nehmen, in einer BV eure Mitbestimmung einzuschränken... Nie nie nie nie machen...

Im Gegenteil, das MBR manifestieren (obwohl gesetzlich geregelt) hilft mitunter den AG an diese zu erinnern ;-)

Noch mal zum Thema Samstagsarbeit... lasst ihr es denn jetzt zu? Quasi auf freiwilliger Basis aufgrund von Dienstplanbesprechungen?

Hier alle unter einen Hut zu bekommen ist manchmal nicht leicht - einige wollen vielleicht gerade Samstags arbeiten - andere nicht - warum will dann also der AG bestimmen, wer mehr "belastet" wird und jemanden der möchte ausschließen und jemanden der nicht möchte beanspruchen bzw zwingen?

Ach ja, der 106 GewO trägt nun mal nciht in einem Betrieb mit BR, da (wenn nciht durch andere Dinge ausgeschlossen) ein absolutes Mitbestimmungsrecht hat.

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