Wir haben unsere Arbeitszeit von Montag bis Freitag geregelt. Der AG möchte in der neuen BV es so regeln das er 6. Samstage anordnen kann, um auch die MA die sich drücken einmal in die Pflicht zu nehmen und nicht das immer die selben MA an den besagten Samstagen zur Arbeit kommen. Meine Frage : Gibt es eine Regelung (spezilell für Logistik) die der AG da anwenden kann?