Erstellt am 14.05.2008 um 23:14 Uhr von Catweazle
@Charlotta,
ohne Zustimmung des BR darf nichts geändert werden. Im Interesse euerer KollegInnen sollte der BR seinen Mitbestimmungspflichten nachkommen.
BetrVG § 87 Mitbestimmungsrechte
(1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage