Arbeitszeitänderung
In unserem Betrieb(Callcenter) konnte bis die Arbeitszeit unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien stets einen Monat im Vorraus von den AN geplant werden, was besonders den Teilzeitmitarbeitern sehr entgegen kam. Nun wird von heute auf morgen die Arbeitszeit von der Personaleinsatzplanung für jeden Einzelnen vorgegeben, für die Inboundmitarbeiter auch sehr kurzfristig,max. 1 Woche im Vorraus. Ist das eine vom BR zustimmungspflichtige Arbeitszeitänderung?
Danke im Vorraus für die Hilfe! Mit freundlichen Grüßen Lotte
Community-Antworten (1)
15.05.2008 um 01:14 Uhr
@Charlotta,
ohne Zustimmung des BR darf nichts geändert werden. Im Interesse euerer KollegInnen sollte der BR seinen Mitbestimmungspflichten nachkommen.
BetrVG § 87 Mitbestimmungsrechte (1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen: 2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage
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