Hallo Forum

Ich habe folgende Frage und Problem:


Ich bin stellvertretender BRV in einem 7. Gremium. Vor 2 Wochen haben wir von der Personalabteilung einen Antrag mit bitte um Zustimmung wegen einer Arbeitszeitänderung in einer unseren Abteilung bekommen.

Wir haben bei uns eine Gleitzeitregelung die in einer BV festgeschrieben ist. In einem § ist aber eine Öffnungsklausel die besagt, das durch Absprache zwischen den Abteilungsleiter, dem BR und der Personalabteilung bei betrieblicher Notwendigkeit die Mitarbeiter einer Abteilung auch aus der Kernarbeitszeit raus genommen werden können. (also nicht spätestens um 08:00 – Kernzeitbeginn - sondern um 08:30 anfangen müssen)

So und jetzt wird`s knifflig:

Abteilungsleiter der besagten Abteilung ist unser BRV und zwei BR Mitglieder sind in der Abteilung.

Bei der Sitzung als wir den Beschluss gefasst haben, war ich Sitzungsleiter, da der BRV als Mitantragsteller befangen ist. Die 2 BR Mitglieder sind nach einem Antrag den ich als Sitzungsleiter gestellt habe, von der Abstimmung ausgeschlossen worden, genauso wie der Abteilungsleiter (BRV)

Alle drei haben ihren Standpunkt zur Situation dargelegt ( Abteilungsleiter für Arbeitszeitänderung – Mitarbeiter der Abteilung dagegen )

Jetzt kommt der Knackpunkt:

Ich habe zur Sitzung 2 Ersatzmitglieder eingeladen ( einen für den BRV und einen für ein BR Mitglied der zu diesem Zeitpunkt im Urlaub war )

Ein Ersatzmitglied ist nicht zur Sitzung erschienen, fehlt also unendschuldigt . Wir haben den Beschluss mit 4 Personen beschlossen – also mehr als die Hälfte des BR Gremiums war anwesenden ( § 33 Abs.2 BetrVG )

Jetzt will ein BR Mitglied das in der besagten Abteilung arbeitet und diese Arbeitszeitänderung nicht will, gegen den Beschluss klagen, da er nach seiner Meinung nicht ordentlich gefasst wurde.

Wie sehen die Chancen aus der der Beschluss kippt.

Über rege Antworten würde ich mich freuen.

Gruss Horst