Erstellt am 04.11.2015 um 20:28 Uhr von moreno
Erstellt am 04.11.2015 um 20:44 Uhr von nicoline
Wird ein Tarifvertrag angewendet?
Erstellt am 04.11.2015 um 21:35 Uhr von gironimo
Hat der BR immer nur Mehrarbeit zugestimmt, ohne die Frage zu klären, welcher Ausgleich möglich ist?
Erstellt am 05.11.2015 um 08:47 Uhr von rolfo
Zu beachten ist auch das ArbZG, evtl. Ausgleich um auf die durchschnittlich 8 Std pro Tag zu kommen
Erstellt am 05.11.2015 um 09:19 Uhr von Hartmut
Auch im größten Saftladen gilt deutsches Recht. Schaut in BV und/oder Tarifvertrag, wenn dort nichts ausdrücklich (!) gegen Auszahlung spricht, hat der AN einen Anspruch darauf bzw. er hat die Wahl zwischen Kohle und Freizeit. Helft dem Kollegen aktiv, den Anspruch durchzusetzen.
Erstellt am 05.11.2015 um 09:43 Uhr von Jakarta
Woher bitte, leitest du dieses vermeintliche Recht denn jetzt ab?
Anders herum dürfte eher ein Schuh daraus werden.
Edit:
Da dieses eben nicht so klar ist, sind die von @moreno und @nicoline hier gestellten Fragen auch von substantiver Bedeutung.
Erstellt am 05.11.2015 um 17:10 Uhr von hoppelchen
Wenn ihr noch Tövd seid steht ja drinn,das diese Stunden innerhalb von 3 Monaten in Freizeit abgegolten werden müssen.
Unser AG bezahlt die Überstunden jetzt, jedoch entscheidet er wie viele ,meist sind es 20 Stunden. Nur so kann man Ü- Stunden abbauen.
Erstellt am 06.11.2015 um 11:15 Uhr von nicoline
@hoppelchen
*Wenn ihr **noch** Tövd seid steht ja drinn,das diese Stunden innerhalb von 3 Monaten in Freizeit abgegolten werden müssen.*
Wie kommst Du darauf, dass es mal TVöD gewesen sein könnte und von welchem TVöD sprichst Du, es gibt nämlich durchaus unterschiedliche Regelungen in den verschiedenen Tarifvertzrägen des TVöD
*Unser AG bezahlt die Überstunden jetzt, jedoch entscheidet er wie viele ,meist sind es 20 Stunden.*
Dieses Entscheidungsrecht hat der AG in keinem der verschiedenen Fassungen des TVöD