Hallo Ihr Kämpfer,
folgende Sachlage liegt vor. Bei einem Mitarbeiter haben sich aus Betrieblichen Gründen 100 Überstunden angesammelt, die möchte er ganz gerne ausgezaht bekommen.Der Chef sagt zu Ihm auszahlen ginge nicht es soll dafür Freizeitausgleich machen. Wie ist die Sache rechtlich? Darf der Chef bestimmen wie der Mitarbeiter die Überstunden vergütet bekommt? Oder gibt es da Gesetze die für den Mitarbeiter sprechen?

Vorab schon mal vielen Dank für die Rückantworten!