Auszahlung von Überstunden
Hallo Ihr Kämpfer, folgende Sachlage liegt vor. Bei einem Mitarbeiter haben sich aus Betrieblichen Gründen 100 Überstunden angesammelt, die möchte er ganz gerne ausgezaht bekommen.Der Chef sagt zu Ihm auszahlen ginge nicht es soll dafür Freizeitausgleich machen. Wie ist die Sache rechtlich? Darf der Chef bestimmen wie der Mitarbeiter die Überstunden vergütet bekommt? Oder gibt es da Gesetze die für den Mitarbeiter sprechen?
Vorab schon mal vielen Dank für die Rückantworten!
Community-Antworten (8)
04.11.2015 um 21:28 Uhr
Gibt es eine BV dazu?
04.11.2015 um 21:44 Uhr
Wird ein Tarifvertrag angewendet?
04.11.2015 um 22:35 Uhr
Hat der BR immer nur Mehrarbeit zugestimmt, ohne die Frage zu klären, welcher Ausgleich möglich ist?
05.11.2015 um 09:47 Uhr
Zu beachten ist auch das ArbZG, evtl. Ausgleich um auf die durchschnittlich 8 Std pro Tag zu kommen
05.11.2015 um 10:19 Uhr
Auch im größten Saftladen gilt deutsches Recht. Schaut in BV und/oder Tarifvertrag, wenn dort nichts ausdrücklich (!) gegen Auszahlung spricht, hat der AN einen Anspruch darauf bzw. er hat die Wahl zwischen Kohle und Freizeit. Helft dem Kollegen aktiv, den Anspruch durchzusetzen.
05.11.2015 um 10:43 Uhr
Woher bitte, leitest du dieses vermeintliche Recht denn jetzt ab? Anders herum dürfte eher ein Schuh daraus werden.
Edit: Da dieses eben nicht so klar ist, sind die von @moreno und @nicoline hier gestellten Fragen auch von substantiver Bedeutung.
05.11.2015 um 18:10 Uhr
Wenn ihr noch Tövd seid steht ja drinn,das diese Stunden innerhalb von 3 Monaten in Freizeit abgegolten werden müssen. Unser AG bezahlt die Überstunden jetzt, jedoch entscheidet er wie viele ,meist sind es 20 Stunden. Nur so kann man Ü- Stunden abbauen.
06.11.2015 um 12:15 Uhr
@hoppelchen Wenn ihr noch Tövd seid steht ja drinn,das diese Stunden innerhalb von 3 Monaten in Freizeit abgegolten werden müssen. Wie kommst Du darauf, dass es mal TVöD gewesen sein könnte und von welchem TVöD sprichst Du, es gibt nämlich durchaus unterschiedliche Regelungen in den verschiedenen Tarifvertzrägen des TVöD
Unser AG bezahlt die Überstunden jetzt, jedoch entscheidet er wie viele ,meist sind es 20 Stunden. Dieses Entscheidungsrecht hat der AG in keinem der verschiedenen Fassungen des TVöD
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